Dr. Bodo SchiffmannDie Akten. Die Aussagen. Die Folgen.
Behördenbefunde / Reaktive T-Zellen und Hintergrundimmunität

F-BK-022 · Buchabgleich

Reaktive T-Zellen und Hintergrundimmunität

Ereignisdatum: 27.04.2020

Am 27.04.2020 bespricht das RKI reaktive T-Zellen bei 85 Prozent der untersuchten COVID-19-Patienten und 36 Prozent der PCR-negativen Blutspender sowie mögliche Kreuzreaktivität. Auf derselben Seite wird die klinische Bedeutung als unbekannt bezeichnet. Die spätere Nature-Publikation weist eine weiterentwickelte Stichprobe mit 83 bzw. 35 Prozent aus.

Bedeutung im Quellenabgleich

Kreuzreaktivität belegt; gesicherte Schutzwirkung oder Herdenimmunität daraus nicht ableitbar.

Kontext, Bezugsgröße und Datierung

Ein Laborbefund reaktiver T-Zellen ist kein direkter Nachweis individueller Schutzimmunität oder eines repräsentativen Bevölkerungsanteils. Die unterschiedlichen Zahlen sind als verschiedene Berichtsstände zu führen, nicht stillschweigend zu vereinheitlichen.

Die Fundstelle

RKI-001: PDF-S. 723–724; BKS-008: Abstract und Diskussion; BOOK-001: S. 31