Ereignisdatum: 25.03.2020
Im Protokoll vom 25.03.2020 wird eine beginnende Abflachung besprochen und ihre damalige Außenkommunikation aus Gründen der Maßnahmenbefolgung zurückgestellt. Das ist ein belegbarer Unterschied zwischen intern besprochener Lage und beabsichtigter Kommunikation. Auf derselben Seite ist zugleich vorgesehen, die Epidemiekurve mit Melde- und Erkrankungsbeginn in Lagebericht und Dashboard aufzunehmen. Belegt ist daher die zurückhaltende kommunikative Einordnung des Abflachens, nicht die vollständige Unterdrückung der zugrunde liegenden Kurve.
Bedeutung im Quellenabgleich
Enger Kern bestätigt: Zurückhaltung bei der Kommunikation wird mit Befolgung der Maßnahmen begründet.
Kontext, Bezugsgröße und Datierung
Das Protokoll belegt weder das natürliche Ende sämtlicher Infektionen noch, dass Maßnahmen wirkungslos waren. Die Buchüberschrift 25.03.2024 ist gegenüber dem Original 25.03.2020 zu korrigieren; die Druckangabe bleibt im Register erhalten.
Die Fundstelle
RKI-001: PDF-S. 449, Protokoll 25.03.2020; BOOK-001: S. 9–10; Inhaltsverzeichnis S. 2; BKP006: PDF-S. 1–2: Beschluss 22.03.2020
- Amtliche Krisenstabsprotokolle, Januar 2020 bis April 2021RKI-001 · Datum im Beleg · 2515 PDF-Seiten
- Die RKI-Files: Das Ent-Schwärzte Verbrechen – übergebene Buchfassung, 45 SeitenBOOK-001 · Datum im Beleg · 45 PDF-Seiten
- Bund-Länder-Beschluss zur Erweiterung der Leitlinien für soziale KontakteBKP006 · 22.03.2020 · PDF-S. 1–2, Ziffern I–IX