Das RKI kannte 2020 dieselbe zentrale methodische Grenze: Ein positiver PCR-Befund allein ist kein Nachweis aktuell vermehrungsfähigen Virus.
Bezug im Quellenbestand: 19.10.2020
Vorwurf
Kritik an Testzahlen und RKI-Zählung sei wissenschaftlich unbegründet; in der Kündigung zugleich eine Betrugsbehauptung.
Damals öffentlich geäußert
Für den belastbaren Kern ist zwischen RNA-Nachweis, Erkrankung und nachgewiesener Ansteckungsfähigkeit zu unterscheiden.
Was die Fachstellen festhielten
BELEGT für die Unterscheidung PCR-Nachweis / infektiöses Virus; nicht für pauschale Nutzlosigkeit des PCR-Tests oder absichtlichen Betrug.
Die zugehörigen Quellen
- Ergebnisprotokoll KrisenstabssitzungW02-S1 · 22.05.2020 · DOCX-Absätze 241; nullbasiert, einschließlich leerer Absätze
- Virological assessment of hospitalized patients with COVID-2019W02-S2 · 01.04.2020 · DOI 10.1038/s41586-020-2196-x