Dr. Bodo SchiffmannDie Akten. Die Aussagen. Die Folgen.
Zum Themenbereich / Eigene rechtsextreme Gesinnung

M043 · Medien

Eigene rechtsextreme Gesinnung

Eigene Aussagen und Handlungen müssen von fremden Teilnehmern, Zeichen und Kontakten unterschieden werden. Kontakt allein belegt keine bestimmte Gesinnung.

Medienzuschreibung

Nähe aus gemeinsamen Auftritten abgeleitet.

Gegenbelege

GRN-Kündigung vom 26.11.2020, PDF-Seite 6: GRN räumt ein, Schiffmanns persönliche Gesinnung nicht zu kennen. Die Medienquellen haben jeweils eigene Belegansätze.

Zeitlicher Zusammenhang

Verwandter Kündigungspunkt: KE14

Die zugehörigen Quellen