Ein anderer BGH-Fall entscheidet diesen Sachverhalt nicht automatisch.
Vorwurf / Prüfposition
Die Klage erklärt einen BGH-Fall über den Verkauf von Waren für rechtsradikale Käufer im Hundertwasserhaus und die dadurch entstehenden Rufrisiken für vergleichbar.
Antwort und Belege
Eigene Handlungen, konkrete Objektassoziation, Erheblichkeit und Kündigungs- beziehungsweise Anfechtungsgrund sind fallbezogen nachzuweisen. Ein Analogiesatz ersetzt diese Prüfung nicht.
Fundstelle des Vorwurfs
BG02_Raeumungsklage_Frau_Schiffmann_Teil2.pdf · PDF-Seite 9 (Druck17/25);Einleitungsseite16/25fehlt