Die Mieturkunde schreibt keine dauerhafte Belegarzttätigkeit vor. Ein separater Vertrag ist kein automatischer Mietverstoß.
Vorwurf / Prüfposition
Die Klage behauptet eine ursprünglich beabsichtigte Belegarzttätigkeit, die spätere Kündigung dieses Vertrags und erfolglose Kooperationsgespräche.
Antwort und Belege
§ 19 betrifft medizinische Kooperation und Fortbildung. Eine Pflicht zur Fortsetzung eines separaten Belegarztvertrags ergibt sich aus diesem Text allein nicht. Separate Verträge und ihre Verknüpfung bleiben entscheidend.
Fundstelle des Vorwurfs
BG02_Raeumungsklage_Frau_Schiffmann_Teil2.pdf · PDF-Seite 8 (Druck15/25)
Die zugehörigen Quellen
- Praxisraummietvertrag · PDF-Seite 7OS-MIETPDF7 · 12.12.2011 · OS-MIET.pdf · PDF-Seite 7