Dr. Bodo SchiffmannDie Akten. Die Aussagen. Die Folgen.
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KE36 · Spätere Klage

Impfstoff enthalte potentiell tödliche Substanzen

Die zugeschriebene Äußerung vom22.12. liegt nach beiden Kündigungen. Ihre konkrete Risikoformulierung ist vom pauschalen Klageetikett zu trennen.

Vorwurf / Prüfposition

Dem Video vom 22.12.2020 wird die Aussage zugeschrieben, die Impfung beinhalte potentiell tödliche Substanzen.

Antwort und Belege

Eine bekannte Risiko- oder Allergiediskussion belegt keine pauschale Tödlichkeit des Impfstoffs. Die spätere Aussage kann kein ursprünglicher Tatsachenbeleg für die November- oder Dezemberkündigung sein.

Fundstelle des Vorwurfs

BG02_Raeumungsklage_Frau_Schiffmann_Teil2.pdf · PDF-Seite 7 (Druck13/25)

Die zugehörigen Quellen