Die zugeschriebene Äußerung vom22.12. liegt nach beiden Kündigungen. Ihre konkrete Risikoformulierung ist vom pauschalen Klageetikett zu trennen.
Vorwurf / Prüfposition
Dem Video vom 22.12.2020 wird die Aussage zugeschrieben, die Impfung beinhalte potentiell tödliche Substanzen.
Antwort und Belege
Eine bekannte Risiko- oder Allergiediskussion belegt keine pauschale Tödlichkeit des Impfstoffs. Die spätere Aussage kann kein ursprünglicher Tatsachenbeleg für die November- oder Dezemberkündigung sein.
Fundstelle des Vorwurfs
BG02_Raeumungsklage_Frau_Schiffmann_Teil2.pdf · PDF-Seite 7 (Druck13/25)
Die zugehörigen Quellen
- Moderna: Mitteilung zur veröffentlichten Phase-1-StudieSEC · 14.07.2020 · Bei der SEC hinterlegte Originalmitteilung, einleitende Absätze
- MHRA: Guidance on managing allergic reactionsMHRA · 09.12.2020 · Historische Mitteilung nach zwei Anaphylaxiemeldungen; Allergieempfehlung am 30.12.2020 eingegrenzt, Seite heute als withdrawn markiert