Vorwurf / Prüfposition
Die zweite Kündigung beruft sich auf fehlende Unterschriften und Bezugnahmen der unter GRN-Beteiligung erstellten Vertragsunterlagen.
Antwort und Belege
Die GRN-Beteiligung ist in der zweiten Kündigung ausdrücklich dokumentiert. Daraus folgt eine konkrete Prüfung von Entstehung, verlangten Änderungen und Begünstigung. BGH XII ZR 114/16 vom 27.09.2017 lässt einen Treuwidrigkeitseinwand zu, wenn eine Partei eine nachträgliche, allein ihr vorteilhafte Abrede wegen deren Formfehlers zur Lösung vom langfristigen Vertrag nutzt. Bloße Mitwirkung der GRN reicht für diesen engen Maßstab nicht. Mit Originalvermerk, Nachtrag und Änderungsanlass lässt sich der Einwand gezielt belegen.
Bereits vorhandene Verteidigungsgrundlage
Feste Laufzeit bis Ende 2027 und mögliche Gegenargumente gegen den Formeinwand sind dokumentiert. Ordentliche und fristlose Kündigung benötigen getrennte Erwiderungen. Ein Angriff auf politische oder wissenschaftliche Vorwürfe erledigt einen eigenständigen Formeinwand nicht automatisch.
Fundstelle des Vorwurfs
OS-ANL.pdf · PDF-Seite 9-10
OS-GRN2.pdf · PDF-Seite 13-14
Die zugehörigen Quellen
- Zweite Kündigung: GRÉUS Rechtsanwälte für GRNOS-GRN2 · 17.12.2020 · S. 1-15 Schreiben; S. 16 Vollmacht vom 10.12.2020
- BGH XII ZR 114/16BGH17 · 27.09.2017 · Leitsatz 2 und Rn. 40-44: Treuwidrigkeit bei allein vorteilhafter nachträglicher Abrede; gerichtlicher Volltext in nichtamtlicher Wiedergabe.