Vorwurf / Prüfposition
Die Kündigung richtet sich an beide Mieter, begründet die Öffentlichkeitsvorwürfe aber mit Bodo Schiffmanns Handlungen.
Antwort und Belege
Bodo und Mechthild Schiffmann waren gemeinsam Mieter und betrieben eine Gemeinschaftspraxis. Die medizinischen und politischen Beispiele der Kündigungen werden Herrn Schiffmann zugeschrieben. Nach seiner ausdrücklichen Erklärung hat sich seine Frau selbst nicht öffentlich geäußert; entsprechende eigene Aussagen werden in den Schreiben auch nicht konkret angeführt. Ihre ärztliche Tätigkeit, ihre Patientenbeziehungen und ihre berufliche Existenz sind eigene Interessen und dürfen bei der Abwägung nicht verschwinden. Ein gemeinsam geschlossener Mietvertrag kann zwar durch eine wirksame Kündigung insgesamt beendet werden. Daraus folgt aber keine persönliche Verantwortlichkeit Mechthild Schiffmanns für fremde Äußerungen. Eine Gleichsetzung beider Personen ist deshalb zurückzuweisen; ihre wirtschaftlichen Schäden sind gesondert zuzuordnen.
Fundstelle des Vorwurfs
OS-ANL.pdf · PDF-Seite 1,3-7
OS-GRN2.pdf · PDF-Seite 1-2,5-10
Die zugehörigen Quellen
- GRN-Mietvertrag: beiderseits unterzeichneter ScanOS-MIET · 12.12.2011 · S. 1: Präambel und § 1; S. 2: §§ 2-4; S. 7: §§ 18-19; S. 8: Datum, Unterschriften und Anlagenverzeichnis
- Kündigung mit Anlagen 2 und 4OS-ANL · 26.11.2020 · S. 1-10 Kündigung; S. 11-14 Bau-/Ausstattungsbeschreibung; S. 15-16 Flächen-/Raumberechnung
- Zweite Kündigung: GRÉUS Rechtsanwälte für GRNOS-GRN2 · 17.12.2020 · S. 1-15 Schreiben; S. 16 Vollmacht vom 10.12.2020
- BGB § 543 Abs. 1 und 3B543 · Datum im Beleg · Amtlicher Gesetzestext: Interessenabwägung; Abmahnung und gesetzliche Ausnahmen.