Vorwurf / Prüfposition
Mehrere Kollegen hätten erklärt, das Verhalten schade dem Ansehen des Hauses erheblich.
Antwort und Belege
Schiffmann bestreitet die behaupteten Kollegenbeschwerden ausdrücklich. Die Kündigung nennt weder Beschwerdeführer noch Datum, Wortlaut oder konkrete Vorgänge. Die behaupteten Beschwerden sind daher als streitiger Vortrag der GRN zu behandeln. Selbst eine belegte negative Bewertung eines Kollegen würde die sachliche Unrichtigkeit der angegriffenen ärztlichen Aussagen oder eine erhebliche Vertragsverletzung nicht allein beweisen.
Bereits vorhandene Verteidigungsgrundlage
Schiffmann bestreitet die behaupteten Beschwerden und Störungen ausdrücklich und erklärt sie als vorgeschobenen Kündigungsanlass. Als Erwiderung: Die tatsächlichen Beschwerden und behaupteten Störungen werden bestritten. Bitte konkretisieren: wer, wann, welcher Vorgang, welche nachprüfbare Auswirkung? Die politische Kritik allein belegt keine Betriebsstörung.
Fundstelle des Vorwurfs
OS-ANL.pdf · PDF-Seite 6
OS-GRN2.pdf · PDF-Seite 9
Die zugehörigen Quellen
- GRN: PraxisraumkündigungGRN · 26.11.2020 · Original im Belegpaket, Seite 3
- BGH XII ZR 188/08: Rufbeeinträchtigung durch den VermieterREV-BGH-RUF · 15.09.2010 · Rn. 13–22; gerichtlicher Originaltext, Verlagsspiegel