Vorwurf / Prüfposition
Es drohten Patienten-, Personal-, Mieter- und Kooperationsverluste durch die Verbindung mit Schiffmann.
Antwort und Belege
Schiffmann bestreitet die behaupteten Betriebs- und Kooperationsfolgen. Die Kündigung formuliert überwiegend befürchtete Zukunftsfolgen und benennt keine konkret identifizierbaren Absagen. Eine erhebliche Gefahrenprognose braucht eine Tatsachengrundlage und Interessenabwägung. Die gesicherten Guter-Rat-Verlagslisten2016/2017, das personalisierte Siegel2019 für beide Ärzte und die LMG-Mitteilung2017 dokumentieren die zuvor bestehende berufliche Anerkennung. Sie gehören ebenso wie die fachlichen Gegenargumente und mildere Maßnahmen in die Abwägung.
Bereits vorhandene Verteidigungsgrundlage
Schiffmann bestreitet die behaupteten Beschwerden und Störungen ausdrücklich und erklärt sie als vorgeschobenen Kündigungsanlass. Als Erwiderung: Die tatsächlichen Beschwerden und behaupteten Störungen werden bestritten. Bitte konkretisieren: wer, wann, welcher Vorgang, welche nachprüfbare Auswirkung? Die politische Kritik allein belegt keine Betriebsstörung.
Fundstelle des Vorwurfs
OS-ANL.pdf · PDF-Seite 5-6
OS-GRN2.pdf · PDF-Seite 8-9
Die zugehörigen Quellen
- GRN: PraxisraumkündigungGRN · 26.11.2020 · Original im Belegpaket, Seite 3
- BGB § 543 Abs. 1 und 3B543 · Datum im Beleg · Amtlicher Gesetzestext: Interessenabwägung; Abmahnung und gesetzliche Ausnahmen.
- 2016REP-GR-LISTE2016 · Guter Rat: veröffentlichte Ärzteliste 2016 mit Bodo Schiffmann · Guter_Rat_Aerzteliste_2016_Original.pdf; PDF-Seite 3; gedruckte Seite 69
- 2017REP-GR-LISTE2017 · Guter Rat: veröffentlichte Ärzteliste 2017 mit Bodo Schiffmann · Guter_Rat_Aerzteliste_2017_Original.pdf; PDF-Seite 4; gedruckte Seite 73
- 2019-07REP-GR-SIEGEL2019 · Guter Rat: personalisiertes Top-Mediziner-Siegel für Bodo und Mechthild 2019 · Guter_Rat_Top_Mediziner_Bodo_Mechthild_2019.pdf; PDF-Seite 1
- 2017-10-18REP-LMG-PRESSE2017 · Leading Medicine Guide: Verlags-Pressemitteilung zur Auszeichnung 2017 · Leading_Medicine_Guide_Verlag_Auszeichnung_2017-10-18.pdf; PDF-Seite 1; erster und letzterSachabsatz
- BGH XII ZR 188/08: Rufbeeinträchtigung durch den VermieterREV-BGH-RUF · 15.09.2010 · Rn. 13–22; gerichtlicher Originaltext, Verlagsspiegel