Vorwurf / Prüfposition
Fortgesetzte Öffentlichkeitsarbeit und die Forderung nach Rücknahme von Pandemiegesetzesänderungen gelten als Belastung.
Antwort und Belege
Politische Öffentlichkeitsarbeit und die Forderung nach Gesetzesänderungen sind grundsätzlich Teil politischer Willensbildung. Die Kündigung müsste daraus eine konkrete Pflichtverletzung oder tragfähige Gefährdung herleiten. Allein die Fortsetzung einer abweichenden Meinung beantwortet diese Frage nicht. Für die rechtliche Einordnung verlangt BVerfG 1 BvR 2732/15 die Betrachtung des Gesamtzusammenhangs. Eine zugespitzte Bewertung darf nicht durch das Herauslösen einzelner Satzteile sinnentstellend zur Tatsachenbehauptung umgedeutet werden. Ob dieser Maßstab hier zugunsten Schiffmanns eingreift, richtet sich nach der tatsächlichen vollständigen Äußerung.
Fundstelle des Vorwurfs
OS-ANL.pdf · PDF-Seite 4,6
OS-GRN2.pdf · PDF-Seite 6-7,10
Die zugehörigen Quellen
- Grundgesetz, Art. 3, 5, 8, 21GG · Datum im Beleg · Amtlicher Gesetzestext; Freiheitsrechte mit gesetzlichen Grenzen.
- GRN: PraxisraumkündigungGRN · 26.11.2020 · Original im Belegpaket, Seite 3
- BVerfG, Beschluss 1 BvR 2732/15: Äußerungen im GesamtzusammenhangF-BVERFG16 · 29.06.2016 · Besonders Rn. 12 und 15–16; Abgrenzung von Meinung und Tatsachenbehauptung