Die GRN erklärt selbst: Seine persönliche Gesinnung kennt sie nicht.
Vorwurf / Prüfposition
Aus Teilnehmern, Fahnen und öffentlicher Wahrnehmung wird eine politische Rufgefährdung hergeleitet.
Antwort und Belege
Auf Seite 6 erklärt die GRN ausdrücklich, Schiffmanns persönliche politische Gesinnung nicht zu kennen. Die Anwesenheit anderer Teilnehmer ersetzt deshalb keinen Beleg seiner eigenen Überzeugung. Nachweisbar eigene Aussagen sind einzeln zu beurteilen; die Folgerung aus Fremdzeichen allein ist zurückzuweisen.
Fundstelle des Vorwurfs
OS-ANL.pdf · PDF-Seite 4,6
OS-GRN2.pdf · PDF-Seite 6,9
Die zugehörigen Quellen
- GRN: PraxisraumkündigungGRN · 26.11.2020 · Original im Belegpaket, Seite 3