Ein Aufruf zu einer zugelassenen Versammlung ist noch kein Nachweis eigenen Regelbruchs.
Vorwurf / Prüfposition
Der Aufruf vom 29.10. wird mit Verstößen am 07.11. verbunden.
Antwort und Belege
Das SächsOVG eröffnete am 07.11. die ortsfeste Versammlung in der Innenstadt mit maximal 16.000 Teilnehmern. Der Aufruf zur Teilnahme ist deshalb vom späteren Ablauf zu unterscheiden. Das Gericht hielt Masken- und Abstandsauflagen aufrecht; deren Verletzung wird durch die Entscheidung nicht gerechtfertigt.
Fundstelle des Vorwurfs
OS-ANL.pdf · PDF-Seite 3
OS-GRN2.pdf · PDF-Seite 6
Die zugehörigen Quellen
- SächsOVG: 6 B 368/20OVG · 07.11.2020 · Gerichtlicher Originalbeschluss, PDF-S. 2 (Tenor), S. 10-11 (Auflagen).