Dr. Bodo SchiffmannDie Akten. Die Aussagen. Die Folgen.
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KE11 · Kündigung

Drosten-kritische Flugblätter

Die Originalflyer begründen die PCR-Kritik. Kritik an Drosten ist kein Kündigungsbeweis.

Vorwurf / Prüfposition

Die angekündigte Verteilung und Zweifel an Masken und Impfungen werden belastend aufgeführt.

Antwort und Belege

Die Originalflyer aus September und Oktober 2020 liegen vor und nennen Schiffmann im Impressum. Sie erläutern den Unterschied zwischen positivem Testergebnis und Erkrankung sowie Sensitivität, Spezifität und den Einfluss geringer Prävalenz. Die Kritik hatte damit einen konkreten statistischen Gegenstand. Die bloße Verteilung eines kritischen Flugblatts belegt weder eine falsche Tatsachenbehauptung noch eine erhebliche mietvertragliche Pflichtverletzung. Zusätzlich dokumentiert der von 22 Personen unterzeichnete Corman-Drosten Review Report eine umfangreiche Protokollkritik. Die Einreichung am 27.11.2020 erfolgte erst nach den Flyern und nach der ersten Kündigung, aber vor der Ersatzkündigung. Er ist daher ein zeitnaher Beleg der Kontroverse, kein Nachweis dafür, dass die Flyer diesen späteren Bericht bereits verarbeitet hätten. Die verlangte Rücknahme lehnte Eurosurveillance später ab.

Beweislast für die Behauptung

Soweit die GRN daraus einen Kündigungsgrund ableitet, muss sie die konkrete beanstandete Aussage, die hierfür maßgeblichen Tatsachen und die erhebliche Vertragsverletzung darlegen und beweisen. Schiffmann muss eine pauschale Zuschreibung nicht durch den Nachweis der Richtigkeit jeder denkbaren Flyerfassung entkräften.

Fundstelle des Vorwurfs

OS-ANL.pdf · PDF-Seite 3
OS-GRN2.pdf · PDF-Seite 5-6

Die zugehörigen Quellen