Dr. Bodo SchiffmannDie Akten. Die Aussagen. Die Folgen.
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KE08 · Kündigung

Bremen: kein Risiko außerhalb der Risikogruppe

Die niedrige Risikoeinschätzung im Gesundheits- und Freiluftkontext hat damalige Daten und spätere fachliche Stützen.

Vorwurf / Prüfposition

Zugeschrieben werden Corona nicht hier und keine Infektionsgefahr für Nicht-Risikopersonen.

Antwort und Belege

Die vollständige Aufnahme unterscheidet Tests von kranken Patienten und Todesfällen. Die Schlussaussage nennt ausdrücklich Nicht-Risikopersonen und Infektion. Schiffmann erläutert sie heute als praktisch vernachlässigbare Gesundheitsgefahr in der konkreten Freiluftsituation. Damalige Daten und spätere Forschung gehören beide zur Auslegung: RKI-Inzidenz 66,4 am 11.10. und 68,0 am 12.10.; UBA-Außenrisiko mit Abstand sehr gering; GAeF 2021 kritisierte Außenbeschränkungen. Sundar/Bhaskar fanden später 1,4 Prozent Infektionen unter exponierten Außen-Arbeitskontakten gegenüber 26 Prozent innen. Kaspersen und Pezzullo stützen später die Alters-/Gesundheitsdifferenzierung des Sterberisikos. Eine kleine persönliche Gesundheitsgefahr ist damit fachlich nachvollziehbar. Die Inzidenz ist keine direkte Ansteckungswahrscheinlichkeit; Infektion und Sterberisiko bleiben unterschiedliche Aussagen. Dass der Inzidenzschwellenwert 50 politisch gesetzt war, wird im Protokoll vom 09.05.2020 selbst festgehalten (S.6); das ersetzt keine konkrete Risikobewertung. Ergänzender Realitätsabgleich: Der CRO/DB-Bericht vom 04.09.2020 fand bei Zugbegleitern keine auffällig erhöhte Infektionshäufigkeit; die Bundesregierung bestätigte das Zwischenergebnis am 16.10.2020. Deutsche Einzelhandelsdaten aus 2020 zeigten ebenfalls unauffällige Raten. Diese Beobachtungen stützen die Differenzierung nach Kontaktart und Dauer; sie liefern keine Bremer Einzelkontaktwahrscheinlichkeit.

Bereits vorhandene Verteidigungsgrundlage

Das separate Bremen-Interview ist gesichert und bearbeitet. T-Zell-Studien, niedrige Außenrisiken und Kontaktbedingungen sind bereits eingeordnet. Die Ausarbeitung muss den Originalwortlaut, seine Einschränkungen, den angesprochenen Personenkreis und die Quellen zusammen darstellen. Diese Zusammenführung ist Aufgabe der Bearbeitung.

Fundstelle des Vorwurfs

OS-ANL.pdf · PDF-Seite 3
OS-GRN2.pdf · PDF-Seite 5

Die zugehörigen Quellen