Die GRN behauptet, es gebe keine Medikamente. Bereits im September 2020 hatte die EMA eine Behandlungsoption mit Dexamethason ausdrücklich befürwortet.
Gegenbeleg
Die absolute Aussage passt nicht zum damaligen Stand: Die EMA befürwortete am 18.09.2020 Dexamethason als Behandlungsoption für hospitalisierte COVID-19-Patienten mit Sauerstoffbedarf beziehungsweise Beatmung. Dies liegt vor beiden Kündigungen. Veklury/Remdesivir hatte zudem bereits am 03.07.2020 eine bedingte EU-Zulassung; seine Nutzenbewertung wurde im November erneut diskutiert.
Reichweite
Keine allgemeine Heilungsaussage und keine Empfehlung für jeden Infizierten. Die Dexamethasonbewertung betrifft Patienten mit Sauerstoffbedarf; ohne Sauerstoff wurde keine Senkung der Sterblichkeit beobachtet.
Die zugehörigen Quellen
- EMA/483739/2020: EMA endorses use of dexamethasone in COVID-19 patients on oxygen or mechanical ventilationGRN-P01-S1 · 18.09.2020 ·
- EMA Veklury EPAR: conditional marketing authorisationGRN-P01-S2 · 03.07.2020 ·