Dr. Bodo SchiffmannDie Akten. Die Aussagen. Die Folgen.
Zum Themenbereich / Es gebe keine Medikamente zur Behandlung bereits infizierter Personen.

GRN-P01 · Gegenbelege

Es gebe keine Medikamente zur Behandlung bereits infizierter Personen.

Die GRN behauptet, es gebe keine Medikamente. Bereits im September 2020 hatte die EMA eine Behandlungsoption mit Dexamethason ausdrücklich befürwortet.

Gegenbeleg

Die absolute Aussage passt nicht zum damaligen Stand: Die EMA befürwortete am 18.09.2020 Dexamethason als Behandlungsoption für hospitalisierte COVID-19-Patienten mit Sauerstoffbedarf beziehungsweise Beatmung. Dies liegt vor beiden Kündigungen. Veklury/Remdesivir hatte zudem bereits am 03.07.2020 eine bedingte EU-Zulassung; seine Nutzenbewertung wurde im November erneut diskutiert.

Reichweite

Keine allgemeine Heilungsaussage und keine Empfehlung für jeden Infizierten. Die Dexamethasonbewertung betrifft Patienten mit Sauerstoffbedarf; ohne Sauerstoff wurde keine Senkung der Sterblichkeit beobachtet.

Die zugehörigen Quellen