Prüfstandard
Die Quincy-Methode
Arbeitsvermutung ist die sachlich stärkste vertretbare Lesart zugunsten Dr. Schiffmanns. Zuerst wird ihr damaliger Grund gesucht; anschließend wird gezielt versucht, genau diesen Tatsachenkern wissenschaftlich zu widerlegen. Scheitert die Widerlegung, bleibt der Kern als nicht widerlegt, plausibel oder gestützt stehen. „Nicht widerlegt“ wird dabei nicht heimlich in „bewiesen“ umbenannt.
Neun verbindliche Prüfschritte
- Behauptung atomisieren. Wertung, Tatsachenkern, Zitat und Rechtsstatus getrennt erfassen.
- Primärquelle sichern. Vollständiges Video, Post, Dokument oder Behördenakt vor Sekundärparaphrasen.
- Stärkste faire Lesart bilden. Mehrdeutige Aussagen nicht automatisch in der belastendsten Variante auslegen.
- Zeitpunkt fixieren. Was wurde wann gesagt – und welches Wissen war zu diesem Zeitpunkt öffentlich?
- Stärksten damaligen Grund suchen. Studie, Behördenangabe, reale Beobachtung, Fachkontroverse oder nachvollziehbare Hypothese vollständig dokumentieren.
- Provenienz prüfen. Eigene Aussage, Weiterleitung, Interviewgast und redaktionelle Zuschreibung nicht vermischen.
- Widerlegung versuchen. Einen zum exakten Wortlaut, Zeitraum, Kollektiv und Endpunkt passenden Primärbeleg suchen; bloße Wiederholung eines Faktenchecks genügt nicht.
- Damals und heute trennen. Spätere Bestätigung, Präzisierung oder Widerlegung sichtbar datieren und die Reichweite begrenzen.
- Beweislast symmetrisch einhalten. Ohne vollständiges Original oder tragfähigen Gegenbeweis kein negatives Endurteil. Eine positive Ursachenbehauptung benötigt umgekehrt positive fallbezogene Belege. Ein belegter Teilkern wird nicht wegen einer offenen Reichweitenfrage gelöscht.
Möglichkeit, Nichtausschluss und Ursache
Die Zwei-Zeitachsen-Regel
Damals prüfbar
Originalaussage, genaue Datierung, damalige Behördenangaben, damals publizierte Forschung und erkennbare Unsicherheit.
Heute bekannt
Spätere Studien, freigegebene Akten, Langzeitdaten und heutiger Rechts- beziehungsweise Verfahrensstand.
Achse B kann zeigen, dass eine damalige Sorge plausibel oder eine Prognose falsch war. Sie beweist nicht, dass die spätere Studie dem Sprecher damals bekannt war.
Statussystem
Rechtliche Darstellungsregeln
- „Angeklagt“ ist nicht „verurteilt“.
- Eine Hausdurchsuchung belegt eine Ermittlungsmaßnahme, nicht den Tatvorwurf.
- Eine behördliche Prüfung ist kein Entzug der Approbation; nach aktueller Auskunft erfolgte keine Approbationsentziehung.
- Ein offenes Verfahren darf nicht sprachlich als abgeschlossene Schuldfeststellung behandelt werden.
- Die Dauer eines Verfahrens beweist weder Schuld noch Unschuld.
- Wertende Medienbegriffe werden als Wertung kenntlich gemacht.
Vollständigkeit und Grenzen
Der Korpus umfasst 73 deduplizierte Vorwürfe, 167 öffentliche Medien-/Faktencheckquellen, 46 gesondert gekennzeichnete Projekt- und Statusquellen, 23 Wikipedia-Aussagekomplexe und 319 Revisionen. Gelöschte Videos, private Gruppen, Paywalls, nicht indexierte Posts und fehlende Gerichtsakten begrenzen die Vollständigkeit. Jede Lücke ist als solche zu führen.
Korrekturen
Eine Korrektur sollte mindestens enthalten: betroffene ID, genauer beanstandeter Satz, Primärquelle mit Datum und Fundstelle sowie gewünschte sachliche Änderung. Änderungen erhalten Versionsdatum und Begründung; ältere Datensätze bleiben nachvollziehbar.