Quellenbasierte Gegendarstellung. Dies ist die dokumentierte Erwiderung von Dr. Bodo Schiffmann, nicht Wikipedia/Wikimedia. Eigene Angaben, Projektanalysen und unabhängige Quellen werden sichtbar getrennt.

Faktencheck der Faktenchecks

73 Vorwürfe – einzeln, nicht pauschal geprüft

Der Bestandskorpus verbindet jeden Vorwurf mit Originalaussage, Medienquelle, damaliger Grundlage, Gegenbeleg, Sachstatus und offenem nächsten Beweisschritt. Die 73 Prüfpunkte sind ausdrücklich keine Liste von 73 erwiesenen Irrtümern.

73 Treffer
M001Grunddarstellung

Pauschales Etikett und zeitliche Entwicklung

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Zuordnung der Erstmatrix berichtigt

Zugeschriebener Vorwurf

Wikipedia ordnet Schiffmann ab Mai 2020 einer politischen Szene zu; der Text erwähnt seine anfängliche Maskenempfehlung. CORRECTIV beschreibt frühe Schutz-Hinweise.

Adversarisches Prüfergebnis

Die datierte Frühjahrsposition benennt die Existenz des Virus und Gefahren ausdrücklich. Eine zeitlich unterschiedslose Leugnerbeschreibung lässt diese Gegenbelege weg.

Eigene Aussage und Provenienz

Interview vom 27.04.2020: Virus und individuelle Gefahr anerkannt; Master S001/S002, E01. Corona 39, Folie 2, enthält Schutz- und Regelhinweise. Ergänzung: Corona 11 enthält im März Harmlosigkeitsformulierungen; Corona 28 vom April erkennt die Gefahr an und fordert Schutz gefährdeter Menschen. Die Präsentation vom Februar 2021 bezeichnet SARS-CoV-2 dagegen als Computermodell/Erfindung. Die Position muss nach Datum beschrieben werden.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

E01: Eigeninterview 27.04.2020; CORRECTIV 06.05.2020; Originalfolie aus Corona 39.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Die Frühjahrsaussage widerlegt nicht jede spätere eigene Äußerung. Politisches Etikett und konkrete Tatsachenbehauptung getrennt bewerten. KN01 vom 01.10.2020 enthält nach zwei automatischen Transkriptionen eine spätere Formulierung zur Nichtexistenz der Krankheit; Originalabgleich erforderlich.

Offener Beleg / nächster Schritt

Spätere zugeschriebene Äußerungen jeweils datieren.

Status vor Neubewertung

Zuordnung der Erstmatrix berichtigt

PublikationsquellenP001 P002 P003 P065 P103
Interne VerknüpfungE01 · KE01
M002Grunddarstellung

Ablehnung sämtlicher Schutzmaßnahmen

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt

Zugeschriebener Vorwurf

Psiram verwendet eine allgemeine Einordnung als Maßnahmengegner; Wikipedia dokumentiert ausdrücklich eine frühe Maskenbefürwortung.

Adversarisches Prüfergebnis

Frühe Eigenäußerungen befürworten Isolation, Hygiene und Abstand; die Originalfolie fordert die Einhaltung behördlicher Vorgaben.

Eigene Aussage und Provenienz

Am 27.04.2020 befürwortete Schiffmann gezielte Isolation, Hygiene und Abstand. Spätere Maskenkritik ist im Master unter S013/S019 dokumentiert. Datierungsvorbehalt: S019 bearbeitet; ursprünglicher Wortlaut nicht unabhängig gesichert. Ergänzung: Corona 11 enthält im März Harmlosigkeitsformulierungen; Corona 28 vom April erkennt die Gefahr an und fordert Schutz gefährdeter Menschen. Die Präsentation vom Februar 2021 bezeichnet SARS-CoV-2 dagegen als Computermodell/Erfindung. Die Position muss nach Datum beschrieben werden.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

E01; Original-XML Corona 39, Folie 2.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Gegenbeleg zur zeitlich unbegrenzten Pauschalisierung, kein Beleg für die Einhaltung jeder späteren Schutzpflicht in der Praxis.

Offener Beleg / nächster Schritt

Zeitliche Entwicklung in Chronologie führen.

Status vor Neubewertung

Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt

PublikationsquellenP002 P001 P065 P003 P103
Interne VerknüpfungE01 · KE02
M003Grunddarstellung

Wissenschaftlichkeit der öffentlichen Argumentation

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt

Zugeschriebener Vorwurf

Die Beiträge kritisieren Auswahl, Interpretation und Zuspitzung wissenschaftlicher Angaben. Ein vollständiges Fehlen sämtlicher Quellen wird damit nicht durchgehend behauptet.

Adversarisches Prüfergebnis

PCR- und FFP2-Fragen hatten einen realen fachlichen Gegenstand. Die fachliche Reputation vor 2020 ist zusätzlich dokumentiert. Dadurch ist weder jede Coronathese richtig noch medizinische Kompetenz bloß erfunden.

Eigene Aussage und Provenienz

RKI-Protokolle vom 29.04., 22.05. und 30.10.2020 behandeln PCR-Fehler, Infektiosität und FFP2-Fragen; E04-E06 mit Bestandsverknüpfung.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

E04/E05/E06; datierter Verlagspresse-Nachdruck zur Apotheken Umschau 3/2020 B; veröffentlichte Guter-Rat-Ärztelisten 2016 und 2017 (REP-GR-LISTE2016 / REP-GR-LISTE2017), personalisiertes Siegel 2019 für Bodo und Mechthild (REP-GR-SIEGEL2019) und Verlagsmitteilung Leading Medicine Guide 2017 (REP-LMG-PRESSE2017). Originalkopien und Verlagskorrespondenz stehen im Reputationsregister.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Zeitgenössische Verlagsbelege bestätigen berufliche Anerkennung. HNO-/Schwindelkompetenz und Auszeichnungen ersetzen keine Studie zur jeweiligen epidemiologischen Aussage.

Offener Beleg / nächster Schritt

Zu jedem Video die zitierte Studie und den Satz zuordnen.

Status vor Neubewertung

Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt

Interne VerknüpfungE04; E05; E06; E25; E26; E27; E28; E29; E30; E31; E37 · KE03; F-PEI-002; F-PEI-003; F-PEI-009; F-RKI-024; F-RKI-029
M004Masken

Masken: fehlende Evidenz oder generelle Wirkungslosigkeit?

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt

Zugeschriebener Vorwurf

Die Kritik betrifft auch eine allgemeine Verneinung des Maskennutzens. Diese ist von einem Einwand gegen FFP2-Pflichten oder gegen die damalige Studienqualität zu trennen.

Adversarisches Prüfergebnis

Das Video enthält bei 01:38–01:44 die breite Formulierung „keinerlei Evidenz“/„nichts, was dafür spricht“, anschließend die Kritik an einer unbestimmten Sammelbezeichnung und bei 03:46–03:52 einen konkreten Hinweis auf die freie Nase des Kameramanns. WHO 05.06.2020 S.6–8 dokumentierte fehlende direkte bzw.hochwertige Evidenz für allgemeines Maskentragen Gesunder und empfahl zugleich bestimmte Anwendungen. S.12 behandelte korrekte Handhabung. Das liefert einen zeitgenössischen Grund für Evidenz-/Anwendungsfragen. Das RKI-Protokoll30.10. betrifft zusätzlich nur private FFP2-Nutzung und entstand später. Das RKI-Protokoll vom 09.05.2020 dokumentiert fehlende Evidenz für Masken im Freien und diskutiert Kontaktart sowie Kommunikationsvereinfachung (vollständige Drittanbieter-Konvertierung, S.5–6). Schiffmann schildert außerdem berufliche Maskenschulung und operative Anwendung. Das unterstützt die Einordnung als situationsbezogene Evidenz- und Anwendungskritik; die eigene Schulung wird als Erklärung und ergänzbarer Belegpfad geführt. In derselben Sitzung nennt die BZgA mögliche pulmonale und psychische Kontraindikationen und empfiehlt individuelle ärztliche Rücksprache. Die frisch am vollständigen Original geprüfte Bund-Länder-Runde vom 02.12.2020 behandelt FFP2 als BMG-Thema: Das RKI stellt die Haftungsfrage und verweist auf seine FAQ zur Nutzung außerhalb des Arbeitsschutzes. Diese Bedenken waren damit auf Ministeriumsebene angesprochen, zeitlich vor der Ersatzkündigung.

Eigene Aussage und Provenienz

S013 vom 07.10.2020 und S019 vom 27.10.2020 enthalten weitreichende Maskenaussagen. Ergänzend wird S024 vom 13.01.2021 zur bayerischen FFP2-Pflicht geprüft. Die heutigen Fassungen S019 und S024 sind bearbeitet; ihr ursprünglicher Wortlaut ist nicht unabhängig gesichert.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

BN01; WHO 05.06.; RKI/BZgA 09.05.2020; RKI 30.10.2020; Bund-Länder/BMG 02.12.2020: konkrete Evidenz-, Anwendungs- und Haftungsfragen.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Kein Gegenbeleg zur pauschalen Wirkungslosigkeit aller Masken. Für Aussagen vor 30.10. ist dies kein damals bereits öffentlich verfügbarer Beleg.

Offener Beleg / nächster Schritt

Ungekürzte Interviews mit Zeitmarken; Alltagsmaske und FFP2 trennen.

Status vor Neubewertung

Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt

Interne VerknüpfungE06; E20; E23; E36; E46; E47 · KE05; V001; F-RKI-013; S024
M005Kinder

Kindertodesfälle: Existenz, Ursache und Erfindungsvorwurf

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Erfindungsvorwurf widerlegt; Ursachenfrage offen

Zugeschriebener Vorwurf

Volksverpetzers Überschrift spricht vom Erfinden eines toten Kindes durch Maske. Andere Berichte unterscheiden reale Todesfälle und fehlenden Nachweis der behaupteten Ursache.

Adversarisches Prüfergebnis

Der pauschale Vorwurf, Schiffmann habe tote Kinder oder den oberbayerischen Todesfall erfunden, wird durch die zeitgenössische Quellenkette widerlegt. Sputnik/Basta Berlin bestätigte den Todesfall über Polizei Rosenheim und München; Bayerbach und Richter lasen am 15. Oktober 2020 die schriftliche Münchner Polizeiauskunft vor; RTL bestätigte den realen Fall später ebenfalls. In Lübeck formulierte Schiffmann am 2. Oktober ausdrücklich konditional und ein Teilnehmer trat anschließend öffentlich als Informant zu einem Kindertodesfall auf. Hinzu kommt der internationale Vorsorgevergleich: Nach einer Serie von drei plötzlichen Todesfällen beim chinesischen Schulsport – zwei davon zeitgenössisch mit Maske berichtet, einer später amtlich als unmaskiert klargestellt – passten chinesische Behörden die Regeln an, untersagten N95 beim Sport und sahen in Niedrigrisikogebieten beim Schulsport Maskenfreiheit vor. Das beweist keine individuelle Maskenkausalität, belegt aber, dass die Meldungen als ernstes Sicherheitssignal behandelt wurden. Insgesamt bestanden reale Todesfälle, reale Informanten und ein konkreter damaliger Warn- und Recherchegrund. Eine faire Beurteilung lautet daher: keine frei erfundene Geschichte, sondern tatsächlicher Informationskern und eine prüfungsbedürftige Ursachenhypothese.

Eigene Aussage und Provenienz

Master S010: Post veröffentlicht 26.09.2020, Abruffassung bearbeitet, Wortlautänderung nicht datierbar; starke Kausalitätsannahme. S011 nennt einen weiteren Fall. P086 ist eine Rückschau von 2026. Datierungsvorbehalt: S010 bearbeitet; ursprünglicher Wortlaut nicht unabhängig gesichert. Neu: Folie 4 der Präsentation vom 21.09.2020 formuliert eine mögliche Herzrhythmusstörung konditional. S012 verwendet am 06.10.2020 eine Möglichkeitsform. S026 schildert später erhaltene Hinweise rückblickend.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

E07: RTL 13.10. und Landauer Mitteilung 20.10.2020.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Die Überschrift kann das behauptete Ereignis Tod-durch-Maske kritisieren und nicht die Existenz der Person. Keine Maskenkausalität durch diese Funde bewiesen.

Offener Beleg / nächster Schritt

Jede Fallmeldung mit Ort, Datum und Originalwortlaut verbinden.

Status vor Neubewertung

Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt

Interne VerknüpfungE07; E42; E45; E46; E48 · KE06
M006Kinder

Büchelberg: Reichweite des Ermittlungsbefunds

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Im Kern begründet; Reichweite begrenzt

Zugeschriebener Vorwurf

CORRECTIV berichtet nach ergänzenden Untersuchungen, es hätten sich keine Hinweise auf einen ursächlichen Zusammenhang mit der Maske ergeben.

Adversarisches Prüfergebnis

Ein realer Todesfall mit zunächst ungeklärter Ursache und ein laufendes Todesermittlungsverfahren waren ein nachvollziehbarer Warn- und Nachfrageanlass. RTL dokumentierte Schiffmanns konditionale Aussage, ein Zusammenhang sei „zumindest nicht ausgeschlossen“. Die spätere Behördenmitteilung fand keine Hinweise auf eine Maskenursächlichkeit, nennt aber weder eine konkrete Todesursache noch veröffentlicht sie das Vollgutachten. Rechtsmedizinische Literatur bestätigt die Grenzen absoluter Ausschlüsse bei Asphyxie und plötzlichem Tod. Gleichwohl enthält eine Aufnahme vom 1. Oktober 2020 eine stärkere kausale Formulierung, für die kein positiver forensischer Nachweis vorliegt. Ergebnis: Warnung und Untersuchungsforderung waren begründet; konkrete Maskenkausalität bleibt unbewiesen, ein universeller Ausschluss ebenfalls.

Eigene Aussage und Provenienz

Die einschlägigen Berichte geben eine eigene Maskenkausalitätsbehauptung wieder. Ein vollständiges Originalvideo zum eindeutig zugeordneten Fall und das rechtsmedizinische Gutachten liegen hier nicht vor. Neu: Folie 4 der Präsentation vom 21.09.2020 formuliert eine mögliche Herzrhythmusstörung konditional. S012 verwendet am 06.10.2020 eine Möglichkeitsform. S026 schildert später erhaltene Hinweise rückblickend.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

E07: Landauer Mitteilung 20.10.2020, Bestandsnachweis.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Ohne vollständiges Gutachten ist weder der behauptete absolute Ausschluss noch die Maskenursache abschließend geprüft. Pressewortlaut nicht zum ganzen Gutachten aufwerten.

Offener Beleg / nächster Schritt

Vollständiges Gutachten und Erstmitteilung sichern.

Status vor Neubewertung

Sachvorwurf nicht entkräftet

Interne VerknüpfungE07; E42; E43; E44 · OS-LANDAU
M007Kinder

Ostfriesland: behauptetes Maskentragen

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

Die zitierte Mitteilung des Bestattungsunternehmens widerspricht dem Maskengerücht für diesen konkreten Todesfall.

Adversarisches Prüfergebnis

Für den konkret zugeordneten ostfriesischen Fall besteht ein publizierter Gegenhinweis, dass das Kind keine Maske getragen habe. Solange die vollständige eigene Aufnahme und ihre Fallzuordnung fehlen, ist aber nicht bewiesen, welcher Fall, welche Quelle und welcher Gewissheitsgrad tatsächlich gemeint waren. Kein Fehlurteil ohne Primärvergleich.

Eigene Aussage und Provenienz

Die genaue Zuordnung des von Schiffmann gemeinten Falls ist ohne vollständige Originalfolge der Meldungen noch zu prüfen.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Kein entlastender Originalbeleg im Medienregister. P008/P013/P014 berichten die Gegenmitteilung.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Das ist bisher keine Entkräftung des Vorwurfs gegen Schiffmann. Fremde Kindertodesfälle widerlegen den konkreten Gegenhinweis nicht.

Offener Beleg / nächster Schritt

Originalmitteilung und betroffene Schiffmann-Aufnahme sichern; keine Privatdaten der Familie verbreiten.

Status vor Neubewertung

Sachvorwurf nicht entkräftet

PublikationsquellenP002 P008 P013 P014
Interne Verknüpfung— · —
M008Kinder

Schweinfurt und Oberbayern: falscher Ort, realer Todesfall

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Sachlicher Kern belegt; Ortskorrektur dokumentiert

Zugeschriebener Vorwurf

RTL nennt sowohl die Ortskorrektur als auch eine polizeiliche Bestätigung eines realen Todesfalls in Oberbayern. Die Kritik an der Maskenursache bleibt davon getrennt.

Adversarisches Prüfergebnis

Der Todesfall war real. Im vollständigen Interview vom 15. Oktober 2020 lesen Markus Bayerbach und Vicky Richter die schriftliche Antwort der Münchner Polizei vor: Ein sechsjähriges Mädchen starb am 16. September in einem Münchner Krankenhaus. Die beiden schildern eine eigene Recherche über die Polizeipräsidien München und Rosenheim; Sputnik hatte zuvor unabhängig nachgefragt, RTL bestätigte den Fall später ebenfalls. Die anfängliche Ortsangabe Schweinfurt war falsch und wurde korrigiert. Nicht belegt sind Maskentragen und Maskenkausalität. Ergebnis: realer Todesfall und gutgläubige, überprüfbare Tatsachengrundlage; korrigierter Ortsfehler; Ursache offen.

Eigene Aussage und Provenienz

RTL dokumentiert die Ortskorrektur nach Oberbayern und eine konditionale Aussage zum nicht ausgeschlossenen Zusammenhang. Unmittelbar anschließend folgt eine stärkere Aussage, die Kenntnis der Todesursache sei nicht nötig. Beide gehören in die Prüfung. Dies betrifft eine Sechsjährige aus Oberbayern, nicht die 13-Jährige in Germersheim.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

E07; P010: RTL 13.10.2020.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Die Ortskorrektur bestätigt keine Maskenursache. Originalmeldung, Identität und Aussagechronologie bleiben offen.

Offener Beleg / nächster Schritt

Originalaufnahme und Nachrichtenkette zur Ortsangabe.

Status vor Neubewertung

Konkreter Korrektur- oder Ergänzungsbeleg

PublikationsquellenP010 P014 P074 P015 P127 Q018 Q019
Interne VerknüpfungE07; E45 · —
M009Masken

CO2, Sauerstoff und konkrete Gesundheitsschäden

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Im Kern begründet; Reichweite begrenzt

Zugeschriebener Vorwurf

AFP widerspricht pauschalen Behauptungen einer gefährlichen CO2-Anreicherung oder Sauerstoffunterversorgung durch Alltagsmasken.

Adversarisches Prüfergebnis

Beschwerden, Totraum-CO₂, Belastung, Maskentyp, Alter und Vorerkrankungen waren reale medizinische Prüffragen. Eine Kinder-Erwachsenen-Studie bestätigte einen messbaren Anstieg des inspirierten CO₂, am stärksten bei 2- bis 7-Jährigen; endtidales CO₂ und Sauerstoffsättigung blieben nach 15 Minuten im Normbereich. Nach drei plötzlichen Todesfällen beim chinesischen Schulsport – zwei zeitgenössisch mit Maske berichtet – reagierten die Behörden vorsorglich mit angepassten Sportregeln; beim Wenzhou-Fall wurde später amtlich klargestellt, dass keine Maske getragen worden war. Die beste breitere Evidenz spricht gegen eine pauschale akute schwere Hypoxie oder Hyperkapnie durch übliches Maskentragen, bestätigt aber den physiologischen und vorsorglichen Prüfungsanlass und lässt Belastungs- und Vulnerabilitätsfragen nicht vollständig erledigt.

Eigene Aussage und Provenienz

Master S016/S019 dokumentiert weitreichende Warnungen. Individuelle Kontraindikationen sind davon getrennt zu betrachten. Datierungsvorbehalt: S016, S019 bearbeitet; ursprünglicher Wortlaut nicht unabhängig gesichert.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Die Berichte ordnen Schiffmann pauschale CO2- und Sauerstoffbehauptungen zu. Medizinische Anwendungshinweise betreffen dagegen bestimmte Maskentypen, Belastungssituationen und Vorerkrankungen. Aus solchen begrenzten Hinweisen folgt weder eine allgemeine Blut-CO2-Schädigung noch die Richtigkeit einer verkürzten Medienzuschreibung.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Allgemeine FFP2-Anwendungsprobleme oder einzelne Vorerkrankungen beweisen keine pauschale Schadensbehauptung.

Offener Beleg / nächster Schritt

Konkrete Aussage und zeitgenössische Studien paaren.

Status vor Neubewertung

Sachvorwurf nicht entkräftet

Interne VerknüpfungE23; E46; E47 · V001; F-RKI-013
M010Masken

Drosten: Unsicherheit zur Krankheitsschwere verkürzt?

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

CORRECTIV ordnet die Äußerung vom 09.09.2020 einer Hypothese zur Krankheitsschwere zu; angegeben sind Gesamtantwort 5:36-9:02 und der Ausschnitt ab 8:09.

Adversarisches Prüfergebnis

Drostens vollständige Antwort unterschied Übertragungsschutz von der Hypothese einer geringeren Virusdosis und milderen Erkrankung. Ob Schiffmann diese Differenz verkürzt hat, kann nur der direkte Vollvergleich beider Aufnahmen entscheiden. Die Medienparaphrase ist kein Ersatz für diesen Vergleich.

Eigene Aussage und Provenienz

Der Faktencheck schreibt Schiffmann eine weitergehende Interpretation zu. Das Datum der Bundestagsanhörung ist nicht automatisch das Datum seines Videos.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

P018 benennt die Originalanhörung 09.09.2020 und Zeitmarken; noch kein abgeschlossenes Direktvergleichsprotokoll.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

E06 beantwortet eine andere Aussage und entkräftet diese Zuschreibung nicht.

Offener Beleg / nächster Schritt

Bundestagsvideo 09.09.2020, Frage und Antwort ab ca. 4:35 bis 9:02; Schiffmanns Clip daneben.

Status vor Neubewertung

Sachvorwurf nicht entkräftet

PublikationsquellenP018 P110 P111
Interne VerknüpfungE41 · —
M011PCR

Falsch positive PCR: reales Qualitätsproblem

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Konkreter Korrektur- oder Ergänzungsbeleg

Zugeschriebener Vorwurf

BR bezeichnet falsch positive PCR-Ergebnisse als eher theoretisches Problem und verweist vor allem auf eine mögliche Kreuzreaktion mit SARS-CoV-1.

Adversarisches Prüfergebnis

Im RKI wurde ein tatsächlicher Ringversuch mit falsch positiven Resultaten besprochen. Damit war die Qualitätsfrage ein praktischer fachlicher Prüfgegenstand.

Eigene Aussage und Provenienz

RKI-Protokoll 29.04.2020: Diskussion realer falsch positiver Ergebnisse in einer INSTAND-Zwischenauswertung und möglicher Bestätigungstests; E04.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

E04: RKI 29.04.2020, INSTAND-Zwischenauswertung.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Ringversuchsfehler sind keine gemessene Fehlerquote sämtlicher Routinetests. Das RKI warnt ausdrücklich vor Hochrechnung.

Offener Beleg / nächster Schritt

Original-Ringversuchsbericht ergänzen; keine Hochrechnung aus Zwischenwerten.

Status vor Neubewertung

Konkreter Korrektur- oder Ergänzungsbeleg

PublikationsquellenP005 P088 P101 P102
Interne VerknüpfungE04; E33 · KE09
M012PCR

PCR-Nachweis, Infektion und Ansteckungsfähigkeit

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt

Zugeschriebener Vorwurf

Die Berichte kritisieren weitreichende Schlussfolgerungen aus PCR-Einwänden. Sie behaupten nicht sämtlich, jeder positive Befund beweise aktuelle Ansteckungsfähigkeit.

Adversarisches Prüfergebnis

Das RKI unterschied PCR-Nachweis und erfolgreiche Virusanzucht. Deshalb ist eine positive PCR nicht ohne zusätzliche Einordnung gleichbedeutend mit nachgewiesener Ansteckungsfähigkeit.

Eigene Aussage und Provenienz

Master S015 vom 19.10.2020 enthält auch eine pauschale Ct-Grenze. RKI-Protokoll 22.05.2020 warnt ausdrücklich vor Übertragung von Ct-Aussagen zwischen Testsystemen. Datierungsvorbehalt: S015 bearbeitet; ursprünglicher Wortlaut nicht unabhängig gesichert.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

E05: RKI 22.05.2020, etwa 175 Proben, systembezogener Ct-Befund.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Kein Beleg für allgemeine Ungültigkeit der PCR, keine universelle Ct-Grenze und keine Entkräftung einer konkreten falschen Fallzahlrechnung.

Offener Beleg / nächster Schritt

Flyer/Video und konkretes Testsystem zuordnen.

Status vor Neubewertung

Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt

PublikationsquellenP005 P002 P035 P088 P100
Interne VerknüpfungE05; E34 · KE09; F013
M013PCR

Absichtlich falsch positive Tests

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

Der Prüfpunkt betrifft eine zugeschriebene Manipulationsabsicht. Der historische Bremen-Beitrag war beim erneuten Abruf nicht mehr als Volltext erreichbar.

Adversarisches Prüfergebnis

Ein Qualitätsproblem oder politische Einflussnahme auf die Darstellung einer Liste beweist keine absichtliche Produktion falscher PCR-Ergebnisse.

Eigene Aussage und Provenienz

Ein vollständiges Bremen-Video und eine präzise Zeitmarke zur behaupteten Absicht sind im verfügbaren Material nicht gesichert.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

E04: reales Qualitätsproblem. E14: Darstellung/Vertriebslinks einer Antigentestliste, anderer Vorgang.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Manipulationsvorsatz bleibt unbewiesen. Antigentests, PCR-Ergebnisse und Kommunikationsgestaltung dürfen nicht miteinander verschmolzen werden.

Offener Beleg / nächster Schritt

Originalvideo vom Oktober 2020 und konkret beschuldigter Vorgang.

Status vor Neubewertung

Entscheidender Originalbeleg offen

PublikationsquellenP057 P002 P005 P088 P089 P101 P102
Interne VerknüpfungE04; E14; E29; E33 · KE10
M014PCR

Fallanstieg ausschließlich durch mehr Tests

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Im Kern begründet; Reichweite begrenzt

Zugeschriebener Vorwurf

Die Flyer-Faktenchecks beanstanden die Gleichsetzung von größerem Testumfang und ausschließlich dadurch verursachtem Fallanstieg.

Adversarisches Prüfergebnis

Ein größerer Testumfang kann bei gleicher Lage mehr Fälle sichtbar machen; bei niedriger Prävalenz verschlechtert sich zusätzlich der positive Vorhersagewert. Ob ein konkreter Anstieg ausschließlich testbedingt war, muss jedoch für dieselben Kalenderwochen anhand von Testzahl, Positivquote, Testanlass und Population gerechnet werden. Der methodische Kern ist richtig, die Ausschließlichkeit bislang nicht bewiesen.

Eigene Aussage und Provenienz

Eigene Flyer sind als Dateien vorhanden. Die konkrete Druckfassung und ihr Datenstichtag sind nicht bei jeder zitierten Verteilung gesichert.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Originalflyer OS-FLY19/OS-FLY15 vorhanden; E05 beantwortet diese Mengenfrage nicht.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Einfluss des Testumfangs ist real, beweist aber keine ausschließliche Ursache. Virusanzuchtbefunde sind hierfür kein quantitativer Gegenbeleg.

Offener Beleg / nächster Schritt

Flyerversion und betrachtete Kalenderwochen festlegen.

Status vor Neubewertung

Sachvorwurf nicht entkräftet

PublikationsquellenP004 P006 P002 P005 P088 P089 P103 P106
Interne VerknüpfungE05; E29; E37 · OS-FLY19; OS-FLY15
M015Immunität

80 Prozent Hintergrundimmunität

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt

Zugeschriebener Vorwurf

Die Medienkritik betrifft den Schluss auf Schutz eines großen Bevölkerungsanteils. Eine Laborreaktion ist eine andere Messgröße.

Adversarisches Prüfergebnis

81 Prozent vorbestehende T-Zell-Reaktivität war am 30.09.2020 publiziert. Die Größenordnung wurde nicht frei erfunden.

Eigene Aussage und Provenienz

Nelde et al., online 30.09.2020, fanden T-Zell-Reaktivität in 81 Prozent der untersuchten nicht exponierten Personen; E08/P070. Vollständige Bremen-Rede fehlt.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

E08: Nelde et al., DOI 10.1038/s41590-020-00808-x.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Laborreaktivität in einer Stichprobe ist nicht 80 Prozent klinisch geschützte Gesamtbevölkerung. Originalinterview und tatsächlich zitierte Studie fehlen.

Offener Beleg / nächster Schritt

Originalinterview und damals zitierte Studie.

Status vor Neubewertung

Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt

PublikationsquellenP057 P070
Interne VerknüpfungE08 · KE07
M016Immunität

Vorbestehende Abwehr nach Erkältungen

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt

Zugeschriebener Vorwurf

BR beschreibt selbst Forschung zu Kreuzreaktionen und kritisiert daraus abgeleitete weitreichende Schutzannahmen.

Adversarisches Prüfergebnis

Vorbestehende T-Zell- und Antikörperreaktionen wurden wissenschaftlich untersucht. Die genannten Arbeiten müssen mit der genauen Flyerfassung und Aussage verbunden werden.

Eigene Aussage und Provenienz

Grifoni, Nelde und Ng untersuchten unterschiedliche zelluläre bzw. humorale Reaktionen. Der eigene Flyer verwendet teilweise qualifizierende Aussagen über eine gewisse Abwehr. Corona 30, Folie 16 (Dateistand 18.04.2020), formuliert mögliche Immunität nach Erkältung konditional und verlinkt einen Watson-Beitrag über Drosten.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

E08/Nelde; P071 Ng und P072 Grifoni sind bibliografische Anknüpfungen, keine hier vollständig abgeglichenen Belege.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Die Publikation von Ng im November 2020 darf eine frühere Aussage nicht ohne belegte frühere Veröffentlichungsfassung stützen. Prozent, Stichprobe und Schutzbehauptung bleiben offen.

Offener Beleg / nächster Schritt

Grifoni/Ng-Volltexte und Originalflyer vollständig gegenüberstellen.

Status vor Neubewertung

Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt

PublikationsquellenP007 P070 P103
Interne VerknüpfungE08 · —
M017Immunität

Frühbehandlung und angeblicher Verzicht auf Isolation

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Zuordnung der Erstmatrix berichtigt

Zugeschriebener Vorwurf

BR kritisiert Aussagen zu Prävention und Behandlung und erklärt, sie ersetzten keine anderen Schutzmaßnahmen. Ein ausdrücklicher Aufruf Schiffmanns zum Verzicht auf Isolation ist damit nicht belegt.

Adversarisches Prüfergebnis

Ein Hinweis auf Behandlung enthält nicht automatisch die Aufforderung, Isolation zu unterlassen. Der genaue Flyertext muss diese angebliche Ersetzung zeigen.

Eigene Aussage und Provenienz

Das Interview vom 27.04.2020 befürwortet Isolation Kranker und Verdächtiger. Medikamentöse Flyer-Aussagen betreffen einen anderen Prüfgegenstand.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

E01: Isolation im April befürwortet; tatsächliche aktuelle Flyerbehauptung noch abzugleichen.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Die frühere Aprilposition widerlegt keinen abweichenden späteren Rat. Wirksamkeit der konkret empfohlenen Behandlung ist eine eigene Frage.

Offener Beleg / nächster Schritt

Flyer auf tatsächliche Ersetzungsbehauptung prüfen; Arznei/Dosis/Datum getrennt.

Status vor Neubewertung

Zuordnung der Erstmatrix berichtigt

PublikationsquellenP007 P065 P003 P137
Interne VerknüpfungE01; E49 · —
M018Bremen

Bremen: keine Kranken oder Toten?

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Im Kern begründet; Reichweite begrenzt

Zugeschriebener Vorwurf

Wikipedia referiert eine entsprechende Bremen-Aussage; der historische Senderbeitrag war im erneuten Abruf nicht verfügbar.

Adversarisches Prüfergebnis

Die vollständiger geprüfte Aufnahme spricht nicht pauschal von keinerlei Kranken oder Toten, sondern von einer sehr kleinen persönlichen Gefahr für Nicht-Risikopersonen in der konkreten Bremer Freiluftsituation. Damalige lokale Daten, das geringe Außenübertragungsrisiko und stark altersabhängige IFR stützen diesen Kern. Ein mathematisches Nullrisiko der Infektion war gleichwohl zu absolut.

Eigene Aussage und Provenienz

Das genaue Rededatum und der vollständige Kontext sind im Original noch offen. Der Bestandsabgleich verzeichnet für Bremen zeitgenössisch gemeldete Erkrankungs- und Todesfälle.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

BN01 Originalvideo und vollständiger Kontext; W09 mit damaligen Quellen sowie GAeF, Sundar/Bhaskar, Bulfone, Kaspersen und Pezzullo als späteren Stützen.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Die Schlussformulierung „keine Gefahr … sich mit Covid-19 zu infizieren“ ist in mehrfach gegengeprüfter ASR dokumentiert. Die Einschränkung auf Nicht-Risikopersonen besteht. Der gesamte Kontext begründet eine Gesundheits-/Risikodiskussion, trägt jedoch kein mathematisches Nullrisiko.

Offener Beleg / nächster Schritt

Für den Prozess Aufnahme/Veröffentlichungsdatum bestätigen und vorhandenen vollständigen Aufnahmebeginn/Schluss sichern. Kontaktbedingungen und gemeinte Gesundheitsgefahr darlegen. Keine Inzidenzzahl oder Ioannidis-Nennung als angebliches wörtliches Videozitat einfügen.

Status vor Neubewertung

Sachvorwurf nicht entkräftet

PublikationsquellenP001 P057 P121
Interne Verknüpfung— · KE08; KE-SRC-RKI12
M019Intensivversorgung

Intensiv-Freihaltung und Verhältnismäßigkeit

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Sachlicher Kern durch amtliche Krankenhausdaten belegt

Zugeschriebener Vorwurf

Die Kritik betrifft Schlussfolgerungen aus freien Kapazitäten. Eine Momentaufnahme ist nicht identisch mit einer Prognose der benötigten Reserve.

Adversarisches Prüfergebnis

Die Kritik an pauschaler Intensiv-Freihaltung und an der Darstellung einer allgemeinen nationalen Überlastung hatte einen starken, später amtlich bestätigten Tatsachenkern. Der im Auftrag des BMG aus InEK-Daten erstellte RWI/TU-Bericht weist für 2020 13 Prozent weniger stationäre Fälle, eine Bettenauslastung auf dem historischen Tief von 67,3 Prozent und 68,6 Prozent auf Intensivstationen aus; im Jahresmittel wurden knapp 4 Prozent der Intensivbetten für COVID-19-Patienten benötigt. Die Wissenschaftlichen Dienste hielten unter Bezug auf denselben Bericht fest, die stationäre Versorgung sei zu keinem Zeitpunkt insgesamt an ihre Grenzen gelangt. Das ist ein belastbarer Entlastungsbefund. Zu begrenzen bleibt nur die Reichweite: Jahres- und Bundeswerte schließen zeitliche, regionale und personelle Engpässe sowie hohe Belastungen einzelner Kliniken nicht aus.

Eigene Aussage und Provenienz

P073 enthält einen historischen DIVI-Tagesreport; die zugehörige eigene Äußerung ist noch nicht vollständig gesichert.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

E12: DIVI 12.10.2020, 590 COVID-Intensivpatienten und 9.336 freie Betten.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Stichtagsfreiheit widerlegt keinen Reservebedarf für zukünftige Fallanstiege. Region, Personal und Prognose sind zusätzlich nötig.

Offener Beleg / nächster Schritt

Lokale Lage und erwarteten Herbstverlauf zum Äußerungsdatum ergänzen.

Status vor Neubewertung

Entscheidender Originalbeleg offen

PublikationsquellenP001 P057 P073 Q021 Q022 Q023
Interne VerknüpfungE12 · KE04
M020Intensivversorgung

Gemeldete Intensivkapazität und Erhebungswechsel

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt

Zugeschriebener Vorwurf

CORRECTIV bestätigt einen Rückgang gemeldeter betreibbarer Kapazitäten, beanstandet aber die Deutung als fortlaufenden physischen Bettenabbau. P022 betrifft vorrangig Hockertz/Haintz.

Adversarisches Prüfergebnis

Die Gegenberichterstattung unterscheidet gesunkene gemeldete betreibbare Kapazität von physisch abgebauten Betten. Diese verschiedenen Behauptungen müssen getrennt werden.

Eigene Aussage und Provenienz

Dem Artikel zufolge stammt Schiffmanns Beitrag vom 09.11.2020. DIVI erläuterte am 03.08.2020 eine Änderung der Erfassung ab dem Folgetag.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

P019/P022: redaktionelle Bestätigung einer Veränderung der gemeldeten Kapazität; historische DIVI-Reihe noch nicht neu geprüft.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Eine Zählumstellung, Personalengpässe und Reservebetten können die Reihe verändern. Keine pauschale Bestätigung eines physischen Bettenabbaus.

Offener Beleg / nächster Schritt

Historische DIVI-CSV und Umstellungsnotiz; Achsenkritik separat.

Status vor Neubewertung

Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt

PublikationsquellenP019 P022 P077
Interne VerknüpfungE19 · —
M021Intensivversorgung

Intensiv-Auslastung 2018 gegenüber 2020

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Kapazitätskern amtlich bestätigt; Grafik methodisch zu präzisieren

Zugeschriebener Vorwurf

CORRECTIV bestätigt Ausgangszahlen, kritisiert jedoch Jahresdurchschnitt und Tagesaufnahme sowie unterschiedliche Erhebungsdefinitionen.

Adversarisches Prüfergebnis

Die verwendeten Ausgangszahlen waren nicht erfunden. Die Division der Behandlungstage 2018 ergibt rund 21.043 durchschnittlich belegte Intensivbetten. Der konkrete Vergleich eines Jahresmittels 2018 mit einer Tagesmeldung 2020 vermischt weiterhin Zeit- und Erhebungsbezüge. Dieser Darstellungsfehler erledigt den sachlichen Kern jedoch nicht: Die später verfügbare kompatible Ganzjahresauswertung aus InEK-Daten weist für 2020 eine Intensivbettenauslastung von 68,6 Prozent, ein historisches Tief der Gesamtbettenauslastung und knapp 4 Prozent COVID-Anteil an allen Intensivbetten im Jahresmittel aus. Ergebnis: Diagramm technisch präzisieren, aber den Kapazitäts- und Unterauslastungskern als amtlich bestätigt anerkennen.

Eigene Aussage und Provenienz

Beitrag laut Faktencheck am 03.11.2020; Grafik verwendet einen November-Stichtag 2020 und Jahresdaten 2018.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Keine vollständig geprüfte Originalgrafik/Destatis-/DIVI-Reihe im Medienregister.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Andere RKI-Einwände entkräften den Methodenfehler dieses Diagramms nicht.

Offener Beleg / nächster Schritt

Originalgrafik, Destatis-Tabelle 2018 und DIVI-Reihe sichern.

Status vor Neubewertung

Sachvorwurf nicht entkräftet

PublikationsquellenP020 P021 Q021 Q022 Q024
Interne Verknüpfung— · —
M022Sterblichkeit

Flyer zur Gesamtsterblichkeit

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

BR und Mimikama beanstanden eine Untersterblichkeitsdarstellung. Die Gültigkeit hängt an Bezugswochen, Vergleichsjahren und dem Zeitpunkt der Druckfassung.

Adversarisches Prüfergebnis

Die Sterblichkeitsaussage ist nur am Druckdatum, damaligen Datenstand und genau behaupteten Zeitraum prüfbar.

Eigene Aussage und Provenienz

Flyer OS-FLY15/OS-FLY19 sind im Paket. Nicht jede im Artikel besprochene Fassung ist damit eindeutig datiert.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Originalflyer vorhanden; historische passende Destatis-Auswertung noch nicht zugeordnet.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Spätere Jahreszahlen dürfen nicht rückwirkend verwendet werden. Umgekehrt ist ein früher Flyer nicht automatisch durch jede im Oktober verfügbare Nachrechnung entlastet.

Offener Beleg / nächster Schritt

Originalflyer und historische Destatis-Veröffentlichung derselben Woche.

Status vor Neubewertung

Entscheidender Originalbeleg offen

PublikationsquellenP006 P004
Interne Verknüpfung— · —
M023Sterblichkeit

Mit oder an COVID-19 verstorben

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt

Zugeschriebener Vorwurf

BR kritisiert nicht nur die Unterscheidung, sondern auch den suggerierten Umfang anderer Todesursachen. CORRECTIV bestätigt besondere Fälle der Meldestatistik.

Adversarisches Prüfergebnis

Meldestatistik und medizinische Todesursache sind unterschiedliche Größen. Die methodische Nachfrage hatte einen tatsächlichen Gegenstand.

Eigene Aussage und Provenienz

E09/P023 belegt, dass Meldung und individuell bestimmte Todesursache auseinanderfallen können. Vorerkrankungen allein entscheiden die Kausalität nicht.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

E09: CORRECTIV 23.04.2020; RKI 22.04.2020 zur Obduktionsfrage.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Die Existenz solcher Meldefälle beweist keinen großen Überzählungsanteil und keine allgemeine Bedeutungslosigkeit der COVID-Todeszahlen.

Offener Beleg / nächster Schritt

Den tatsächlichen Anteil ursächlicher Todesfälle separat aus Obduktions-/Todesursachendaten prüfen.

Status vor Neubewertung

Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt

PublikationsquellenP005 P008 P002 P023 P103 P106
Interne VerknüpfungE09; E37 · KE-SRC-CRCT; KE-SRC-RKI22
M024Sterblichkeit

COVID-19 und Influenza gleich gefährlich?

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Im Kern begründet; Reichweite begrenzt

Zugeschriebener Vorwurf

BR kritisiert eine generelle Gleichsetzung oder Verharmlosung gegenüber Influenza. Unterschiedliche Todesfallmaße sind dabei wesentlich.

Adversarisches Prüfergebnis

Für einen frühen Influenza-Vergleich bestand ein konkreter Fachanlass: Fauci, Lane und Redfield verglichen die klinischen Folgen bedingt mit schwerer saisonaler oder pandemischer Influenza. Spätere altersgestaffelte IFR-Daten bestätigen sehr geringe Risiken in jungen Gruppen. Ein pauschaler Vergleich mit jeder normalen Grippesaison ohne gleiche Population, IFR/CFR und Zeitraum wäre weitergehend.

Eigene Aussage und Provenienz

Corona 11, Folien 10/16, zitiert den NEJM-Beitrag. Folie 20 setzt die Gefahr mit normaler Grippe gleich; Folie 14 erklärt das Virus für ungefährlich. Öffentlicher Vortragstag nicht gesichert.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Keine konkrete eigene Aussage mit passender damaliger Vergleichsstudie vollständig zugeordnet.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Vorbestehende Kreuzreaktionen und spätere Varianten beantworten die frühere pauschale Gefährlichkeitsbehauptung nicht.

Offener Beleg / nächster Schritt

Wortlaut und damalige Bezugsstudie je Video.

Status vor Neubewertung

Sachvorwurf nicht entkräftet

PublikationsquellenP005 P002 P103 P104
Interne VerknüpfungE35 · —
M025Impfung

70 Prozent allergische Impfreaktionen

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Im Kern begründet; Reichweite begrenzt

Zugeschriebener Vorwurf

Volksverpetzer ordnet Schiffmann eine solche Größenordnung zu und beschreibt als Hintergrund einen Antrag von Wodarg/Yeadon, keine Pfizer-Wirksamkeitsstudie.

Adversarisches Prüfergebnis

Die gerundete 70-Prozent-Zahl war nicht erfunden: Yang et al. fanden 2016 bei rund 72 Prozent von 377 Proben Anti-PEG-IgG und/oder -IgM; die EMA-Petition vom 1. Dezember 2020 griff diesen Befund als Allergiewarnanlass auf. Anti-PEG-Antikörperprävalenz ist jedoch keine 70-Prozent-Quote klinischer Impfreaktionen. Der vollständige Wortlaut muss zeigen, welche Bezugsgröße Schiffmann tatsächlich nannte.

Eigene Aussage und Provenienz

Das vollständige eigene Video fehlt. MHRA-Warnung Dezember 2020 und CDC-Auswertung belegen reale Anaphylaxien, jedoch keine Rate von 70 Prozent.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Die Zahl hat eine konkrete, vor 2020 veröffentlichte Grundlage: Yang et al. fanden 2016 bei etwa 72 % von 377 Proben nachweisbare Anti-PEG-Antikörper. Die EMA-Petition vom 01.12.2020 verwendet rund 70 % und leitet daraus einen möglichen allergischen Prüfbedarf bei PEG-haltigen Impfstoffen ab. Die Zahl ist damit kein grundlos erfundener Einfall. Die GRN-Zuschreibung muss deshalb den tatsächlichen Wortlaut und dessen Bezugsgröße korrekt wiedergeben. Full Fact musste am 22.01.2021 seine ursprüngliche Angabe korrigieren, es habe keine entsprechende Studie gefunden: Yang 2016 war eine vorhandene Quelle.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Die Studie maß Antikörper, überwiegend in niedrigen Konzentrationen; sie untersuchte keine COVID-19-Impfreaktionen. Eine mögliche allergische Reaktion und eine klinische Reaktionsquote sind unterschiedliche Aussagen. Spätere klinische Meldedaten ersetzen die damalige Quellenzuordnung nicht. Das FDA-Briefing vom 10.12.2020 erfasste Überempfindlichkeitsereignisse bei 0,63 % im Impf- und 0,51 % im Placeboarm; diese klinische Bezugsgröße belegt keine 70-Prozent-Reaktionsquote.

Offener Beleg / nächster Schritt

Den vollständigen Wortlaut mit dem Anti-PEG-Befund abgleichen. SWPRS-Fassung im damaligen Zeitfenster sichern; Antikörperprävalenz und beobachtete klinische Reaktionsquote getrennt darstellen.

Status vor Neubewertung

Sachvorwurf nicht entkräftet

PublikationsquellenP024 P025 P067 P068 P090 P091 P093 P094 P108 P109
Interne VerknüpfungE10; E25; E26; E27; E30; E38 · —
M026Impfung

Unfruchtbarkeit als gesicherte Impf-Folge

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Im Kern begründet; Reichweite begrenzt

Zugeschriebener Vorwurf

Die Berichte kritisieren eine als Tatsache verbreitete Unfruchtbarkeitsbehauptung; die damalige Hypothese ist kein klinischer Nachweis.

Adversarisches Prüfergebnis

Die Fertilitätswarnung hatte Ende 2020 eine dokumentierte Hypothesenbasis: Die EMA-Petition formulierte eine mögliche Syncytin-1-Kreuzreaktion und verlangte Prüfung. Spätere direkte Untersuchungen stützen diesen speziellen Mechanismus nicht. Zugleich sind der Geburtenbruch, seine Neun-Monats-Assoziation mit dem Impfrollout und weitere Bevölkerungssignale real und nicht durch eine pauschale Behauptung fehlender Forschungsgrundlage erledigt. Eine gesicherte allgemeine biologische Unfruchtbarkeit ist daraus nicht bewiesen.

Eigene Aussage und Provenienz

Originalwortlaut und Modalisierung der eigenen Aussage sind nicht vollständig gesichert. Im Bestand liegt keine passende Studie vor, die den behaupteten Effekt belegt.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Die Petition von Wodarg/Yeadon vom 01.12.2020 nennt ausdrücklich eine mögliche Anti-Syncytin-1-Kreuzreaktion als Fertilitätshypothese (S. 5, XI). Damit ist ein zeitgenössischer Diskussionsgegenstand identifiziert. Spätere Fachpublikationen dokumentieren einen demografischen Geburtenrückgang und zeitliche Assoziationen mit dem Impfrollout. Im IVF-Register steigen die vergleichbaren plausiblen Zyklen von 109.664 (2020) auf 131.801 (2024), um 20,19 %. Diese Befunde gehören zur Gegenposition und dürfen nicht durch eine pauschale Angabe fehlender Forschungsgrundlage ersetzt werden.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Die Petition stellt eine hypothetische Kreuzreaktion zur Diskussion; sie ist keine behördliche Bestätigung. Die späteren Bevölkerungsauswertungen betreffen zeitliche Zusammenhänge und Fortpflanzungsverhalten, nicht einen Nachweis dieses Syncytin-1-Mechanismus. Die 26-Länder-Studie findet im adjustierten Modell einen negativen Erstimpf- und einen positiven Vollimmunisierungszusammenhang. Weitere Hypothesen und Individualdaten sind für eine biologische Ursachenzuordnung erforderlich. Die direkten experimentellen Untersuchungen von Prasad et al. (13.10.2021; 66 Geimpfte und 37 Genesene) und Lu-Culligan et al. (24.05.2022; menschliche Kohorten mit 17 und 41 Personen) fanden die vermutete Anti-Syncytin-1-Reaktion in den untersuchten Proben nicht. Diese Befunde waren 2020 noch nicht verfügbar und widersprechen dem spezifischen Mechanismus; spätere demografische Trends bestätigen ihn nicht.

Offener Beleg / nächster Schritt

Bearbeitung: benannte vorhandene Dossiers lesen und mit den eigenständigen Originalaussagen zu P024/P025 und dem Klagevideo22.12.2020 abgleichen. Zeitgenössische Warnbasis und spätere Befunde getrennt dokumentieren.

Status vor Neubewertung

Sachvorwurf nicht entkräftet

PublikationsquellenP024 P025 P002 P090 P091 P108 P109
Interne VerknüpfungE25; E27; E38 · —
M027Impfung

Empfehlung vorgetäuschter Telefonate

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

Volksverpetzer berichtet über ein Video, in dem irreführende Telefonate im öffentlichen Raum empfohlen worden seien.

Adversarisches Prüfergebnis

Eine Drittzuschreibung beweist keinen eigenen Täuschungsaufruf.

Eigene Aussage und Provenienz

Der vollständige eigene Clip mit vorangehendem Gespräch, Tonfall und Abschluss liegt nicht zur unabhängigen Prüfung vor.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

P024/P025 schreiben Schiffmann inszenierte Telefonate zu. Die Berichte ersetzen keinen vollständigen eigenen Wortlaut. Die konkrete Kommunikationsmethode und die fachliche Grundlage der darin genannten Aussagen sind unterschiedliche Gegenstände.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Die Drittzuschreibung wird nicht als erwiesene Täuschung übernommen. Eine belegte wissenschaftliche Warnung bestätigt umgekehrt nicht automatisch eine bestimmte Kommunikationsmethode.

Offener Beleg / nächster Schritt

Vollständiges Video einschließlich Einleitung und Kontext.

Status vor Neubewertung

Entscheidender Originalbeleg offen

PublikationsquellenP024 P025
Interne Verknüpfung— · —
M028Impfung

Ärztetag: Teilhabedruck und Zwangsimpfung

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt

Zugeschriebener Vorwurf

CORRECTIV bestreitet einen Beschluss zur körperlichen Zwangsimpfung von Kindern. Der Wortlaut des Originalprotokolls ermöglicht eine präzisere Prüfung.

Adversarisches Prüfergebnis

Druck durch Teilhaberegeln und körperliche Impfung gegen den Willen der Eltern sind unterschiedliche Behauptungen. Maßgeblich sind Beschluss und eigener Wortlaut.

Eigene Aussage und Provenienz

Eigener Beitrag laut Faktencheck vom 09.05.2021. BÄK-Protokoll I-19, Seiten 31-32: Impfstrategie; in der Begründung Verknüpfung von Impfung, Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

P026 verweist auf Ärztetagsbeschluss, Seite 31; Originalbeschluss/Video noch nicht unmittelbar verglichen.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Ein belastender Teilhabesatz beweist keinen Beschluss über körperliche Zwangsimpfung. Datum 2021, kein Beleg für 2020 Kündigungen.

Offener Beleg / nächster Schritt

Beschlussprotokoll S. 31 und Video Minute 1:55 vollständig.

Status vor Neubewertung

Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt

PublikationsquellenP026 P076 P088 P089
Interne VerknüpfungE18; E31 · —
M029Faktencheckfehler

Mimikama: mRNA ausschließlich an Tieren geprüft

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Konkreter Korrektur- oder Ergänzungsbeleg

Zugeschriebener Vorwurf

Mimikama erklärt im Flyer-Faktencheck vom Oktober 2020, mRNA-Impfstoffe seien bis dahin ausschließlich tierexperimentell geprüft worden.

Adversarisches Prüfergebnis

Der konkrete Satz im Mimikama-Artikel, mRNA-Impfstoffe seien bis dahin ausschließlich an Tieren geprüft, ist durch eine veröffentlichte Humanstudie vor dem Artikeldatum widerlegt.

Eigene Aussage und Provenienz

Die Moderna-Veröffentlichung vom 14.07.2020 dokumentiert eine Phase-1-Studie mit 45 erwachsenen Teilnehmenden; P066/E03.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

E03; SEC-Mitteilung 14.07.2020 zur Phase 1 mit 45 Erwachsenen; Mimikama-Original 19./21.10.2020 Abschnitt Impfstoff.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Dies widerlegt einen redaktionellen Satz, nicht die übrigen Flyerbewertungen und keine komplette Sicherheits-/Wirksamkeitsaussage. Keine Böswilligkeit allein daraus ableiten.

Offener Beleg / nächster Schritt

Historische Artikelversion zusätzlich archivieren.

Status vor Neubewertung

Konkreter Korrektur- oder Ergänzungsbeleg

PublikationsquellenP004 P066
Interne VerknüpfungE03 · FK-SRC-MIM; KE-SRC-SEC
M030Weitere Faktenchecks

Rothschild-Patent und Priorität 2015

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

AFP und CORRECTIV kritisieren die Schlussfolgerung, ein COVID-19-Test sei bereits 2015 angemeldet worden.

Adversarisches Prüfergebnis

Das auf der Patentseite sichtbare Prioritätsdatum 2015 war ein realer und objektiv missverständlicher Rechercheanlass. Die Akte zeigt jedoch: Die COVID-19-Anmeldung wurde am 17. Mai 2020 eingereicht; die frühen Daten gehören zur Patentfamilie beziehungsweise zu biometrischen Vorläuferanmeldungen. Ein Schluss auf bekanntes COVID-19-Vorwissen im Jahr 2015 wäre technisch nicht getragen. Ob Schiffmann genau diesen Schluss selbst als Tatsache verbreitete, ist ohne seine vollständige Weiterleitung offen; deshalb kein negatives Urteil über ihn aufgrund einer fremden Paraphrase.

Eigene Aussage und Provenienz

Die Patentakte US20200279585A1 nennt eine ältere Prioritätskette; die konkrete Anmeldung datiert vom 17.05.2020, Veröffentlichung vom 03.09.2020.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

P027/P028 lokalisieren das Patent US2020279585; der vollständige Vergleich der Patentfassungen fehlt.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Ein Datum von 2015 auf einer späteren Anmeldung beweist keine bereits 2015 bekannte COVID-19-Erfindung.

Offener Beleg / nächster Schritt

Vollständige Patentfamilie US2020279585 und Schiffmanns Video.

Status vor Neubewertung

Sachvorwurf nicht entkräftet

PublikationsquellenP027 P028 P081
Interne VerknüpfungE21 · —
M031Weitere Faktenchecks

Neuseeländisches Abtreibungsrecht

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

CORRECTIV beanstandet die behauptete freie Zulässigkeit bis zur Geburt und die pauschale Darstellung ohne qualifiziertes Personal.

Adversarisches Prüfergebnis

Die neuseeländische Reform von 2020 entkriminalisierte und erweiterte den Zugang erheblich; Leistungen sind nicht ausschließlich Ärzten vorbehalten. Nach mehr als 20 Wochen verlangt das Gesetz jedoch klinische Angemessenheit und die Konsultation einer weiteren qualifizierten Fachperson. Der Reformkern und damit ein konkreter Warnanlass sind real. Ob Schiffmann daraus selbst eine Formel beliebiger Abbrüche bis zur Geburt oder unqualifizierter Durchführung machte, muss am vollständigen Video geprüft werden; ohne dieses Original kein negatives Endurteil.

Eigene Aussage und Provenienz

Eigene Übersetzung laut Beitrag vom 28.07.2022. Die amtliche Erläuterung der Reform von 2020 unterscheidet bis zu 20 Wochen und danach.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

P029/P030 sind Zuschreibungsquellen; der unmittelbare Gesetzes- und Videovergleich fehlt.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

BMG-/RKI-Akten betreffen diesen Rechtskomplex nicht. Die Veröffentlichung von 2022 darf nicht als Eigenposition von 2020 datiert werden.

Offener Beleg / nächster Schritt

Originalvideo und damaliges neuseeländisches Gesetz.

Status vor Neubewertung

Sachvorwurf nicht entkräftet

PublikationsquellenP029 P030 P082
Interne Verknüpfung— · —
M032Weitere Faktenchecks

Berliner Polizeieinsatz: Todesmeldung und Korrektur

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Konkreter Korrektur- oder Ergänzungsbeleg

Zugeschriebener Vorwurf

CORRECTIV bezeichnet die Todesmeldung als falsch und dokumentiert zugleich Schiffmanns ausdrückliche Korrektur am 31.08.2020 um 15:44 Uhr.

Adversarisches Prüfergebnis

Originalpost, behaupteter Tod, etwaige Korrektur und Behördenmitteilung zum konkreten Polizeieinsatz sind gegeneinander zu halten.

Eigene Aussage und Provenienz

Die Korrektur ist im Faktencheck vom 01.09.2020 mit Screenshot wiedergegeben; das ist ein Nachweis der Redaktion selbst.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

P031 ist bisher nur ein Suchauszug; ein vollständiger Vergleich von Eigenpost und Polizeimitteilung fehlt.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Kein Entlastungsbeleg. Nicht mit den Kindertodesfällen oder anderen Demonstrationsereignissen vermischen.

Offener Beleg / nächster Schritt

Primärmitteilung zum Einsatz und archivierter Kanalpost.

Status vor Neubewertung

Konkreter Korrektur- oder Ergänzungsbeleg

PublikationsquellenP031
Interne VerknüpfungE17 · —
M033Atteste/Verfahren

Strafvorwurf zu Maskenattesten

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg veröffentlichte am 12.04.2022 eine Anklagemitteilung zu zehn Gesundheitszeugnissen und weiteren Vorwürfen. Sie ist keine Verurteilung.

Adversarisches Prüfergebnis

Die Anklage von 2022 ist amtlich belegt. Ob die einzelnen Atteste medizinisch und strafrechtlich unrichtig waren, ist anhand der angeklagten Fälle zu prüfen.

Eigene Aussage und Provenienz

Die konkret angeklagten Atteste, Untersuchungsdokumentationen, Einlassungen und ein aktueller amtlicher Verfahrensstand sind hier nicht vollständig vorhanden.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

E11: amtliche Anklagemitteilung vom 12.04.2022. Der Verteidigerschriftsatz vom 13.05.2022 dokumentiert die Verteidigungsposition.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Eine Anklage ist weder Verurteilung noch Freispruch. Ein Einstellungsantrag, eine behauptete erste Einstellung und die Rücknahme eines anderen Kammerverfahrens entkräften die ausgewählten Attestfälle nicht automatisch.

Offener Beleg / nächster Schritt

Anklage, Patientenunterlagen und Einzelfallbegründung geschützt abgleichen.

Status vor Neubewertung

Entscheidender Originalbeleg offen

PublikationsquellenP001 P052 P053 P069 P085 P113 P114 P115
Interne VerknüpfungE11; E39 · KE16; OS-HD22
M034Atteste/Verfahren

Anklageberichterstattung und Schuldbehauptung

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Zuordnung der Erstmatrix berichtigt

Zugeschriebener Vorwurf

Volksverpetzer verwendet eine polemische Sprache, bezeichnet den Vorgang im einschlägigen Beitrag aber ausdrücklich als Anklage beziehungsweise Verdacht.

Adversarisches Prüfergebnis

Die amtliche Mitteilung von 2022 bezeichnet Vorwürfe und wahrt die Unschuldsvermutung. Eine Darstellung als bereits festgestellte Schuld wäre für diesen Verfahrensstand zu korrigieren.

Eigene Aussage und Provenienz

P069 dokumentiert den damaligen amtlichen Vorwurf samt Unschuldsvermutung. Ein aktueller Ausgang ist nicht gesichert.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

E11: Anklagemitteilung vom 12.04.2022.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Nur einen tatsächlich als Schuld formulierten Artikel korrigieren. Ein korrekter Bericht über eine Anklage ist keine falsche Schuldbehauptung. Eine Originalentscheidung zum aktuellen Stand von 2026 fehlt.

Offener Beleg / nächster Schritt

Aktuellen Verfahrensstand 2026 aus Beschluss/Prozessakte übernehmen.

Status vor Neubewertung

Zuordnung der Erstmatrix berichtigt

PublikationsquellenP052 P053 P069 P113 P114 P115
Interne VerknüpfungE11; E39 · —
M035Atteste/Verfahren

Approbation: Prüfung, drohender Verlust oder Entziehung?

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Zuordnung der Erstmatrix berichtigt

Zugeschriebener Vorwurf

Die erfasste Volksverpetzer-Überschrift spricht vom drohenden Verlust; Wikipedia beschreibt eine Prüfung. Eine bereits erfolgte Entziehung wird damit nicht nachgewiesen.

Adversarisches Prüfergebnis

Prüfung, Anhörung, drohender Entzug und tatsächlicher Approbationsentzug sind verschiedene Verfahrensschritte. Die vorhandenen Artikel sprechen überwiegend von einer Prüfung oder einem drohenden Verlust.

Eigene Aussage und Provenienz

Ein Entziehungsbescheid oder dessen gerichtliche Überprüfung liegt hier nicht vor.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Kein geprüfter Approbationsbescheid. Die Rücknahme des Kammeranwalts vom 13.01.2022 betrifft ein anderes Berufsgerichtsverfahren.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Keinen Medienvorwurf erfinden, der nur durch eine verkürzte Titelwiedergabe entsteht. Kammermitgliedschaft und Approbation sind unterschiedliche Rechtsverhältnisse.

Offener Beleg / nächster Schritt

Konkreten Satz und behördlichen Bescheid vergleichen.

Status vor Neubewertung

Zuordnung der Erstmatrix berichtigt

PublikationsquellenP052 P001 P113 P114 P115
Interne VerknüpfungE39 · —
M036Praxis

Praxis-Kündigung als medizinischer Beweis

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Konkreter Korrektur- oder Ergänzungsbeleg

Zugeschriebener Vorwurf

Wikipedia und weitere Beiträge berichten über die Praxisstreitigkeit. Ob sie deren Ausgang als Beweis sämtlicher medizinischer Kritik ausgeben, muss am Satz geprüft werden.

Adversarisches Prüfergebnis

Eine Kündigung oder Räumung beweist keine unrichtige Medizin. Die Kündigungen von 2020 enthalten wissenschaftliche Zuschreibungen und eigenständige Formargumente, die einzeln geprüft werden müssen.

Eigene Aussage und Provenienz

Die vorhandenen Erwiderungen sind eigene Arbeitsausarbeitungen. Neu unabhängig geprüft: Originalschreiben vom 26.11.2020 und 17.12.2020 sowie § 3 des vorliegenden Mietvertrags. Ein vollständiges gerichtliches Urteil liegt hier nicht vor.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Neue Originalmatrix mit 47 Prüfpunkten: unter anderem § 19 zur Kooperation, schriftlicher Übergabebeginn und erste Seite des Nachtrags vom 31.01.2012.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Kein vollständiges Räumungsurteil gelesen. Nicht behaupten, sämtliche Kündigungsgründe seien widerlegt oder das Urteil beruhe ausschließlich auf Politik.

Offener Beleg / nächster Schritt

Medienartikel mit erster/zweiter Kündigung und Urteil getrennt verknüpfen.

Status vor Neubewertung

Konkreter Korrektur- oder Ergänzungsbeleg

Interne VerknüpfungE01; E04; E06; E23; E24; E33; E34; E49; E50 · KE01-KE33
M037Ausreise

Ausreise und unterstelltes Fluchtmotiv

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt

Zugeschriebener Vorwurf

Psiram deutet die Ausreise als Reaktion auf Ermittlungen, vermerkt aber selbst eine Rückkehr im Juni 2021. Die Verknüpfung bleibt eine Motivzuschreibung.

Adversarisches Prüfergebnis

Ausreise, öffentliche Erreichbarkeit, spätere Rückkehr und ein unterstelltes Vermeidungsmotiv sind getrennte Sachverhalte. Eine Rückkehr kann eine Behauptung dauernder Abwesenheit begrenzen.

Eigene Aussage und Provenienz

Schiffmann nennt Sicherheitsgründe. Wikipedia gibt diese Erklärung wieder. Volksverpetzers Anklagebericht erwähnt eine angekündigte Teilnahme am Prozess.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

P002 nennt eine Rückkehr am 24.06.2021; Reise- und Ladungsoriginale sind hier nicht gesichert.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Eine Rückkehr widerlegt ein früheres Fluchtmotiv nicht automatisch. Das vom Nutzer geschilderte Motiv, Patientenakten zu schützen, bleibt ohne Originalbelege eine persönliche Schilderung. Keine gerichtliche Fluchtfeststellung unterstellen.

Offener Beleg / nächster Schritt

Reisebelege, damalige Ankündigungen und dokumentierte deutsche Termine.

Status vor Neubewertung

Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt

PublikationsquellenP002 P051 P063 P052
Interne Verknüpfung— · —
M038Ausreise

Privater Lebensstil aus Spendengeldern finanziert?

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

Medienberichte verknüpfen Spendensammlungen und Lebensstil. Eine konkrete Zahlung aus zweckgebundenen Flutspenden wird dadurch noch nicht nachgewiesen.

Adversarisches Prüfergebnis

Unterkunftspreis, Hotelrenovierung oder Aufenthalt belegen keine private Verwendung von Spendengeldern. Dafür braucht es konkrete Zahlungsflüsse.

Eigene Aussage und Provenienz

Der amtliche Eingang von Flutspenden ist nun belegt. Private Einnahmen, allgemeine Unterstützungszahlungen und zweckgebundene Spenden sind im Bestand nicht vollständig getrennt abgerechnet.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

E02/P040 berichtet über bei PayPal verbliebenes Guthaben und die spätere Weiterleitung; eine Originalabstimmung der Konten fehlt.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Dieser Gegenbericht begrenzt die Insinuation für die genannte Sammlung. Andere Fragen privater Finanzierung sind damit nicht vollständig geklärt.

Offener Beleg / nächster Schritt

Finanzunterlagen nur für den konkreten Vorwurf; keine Privatadressen publizieren.

Status vor Neubewertung

Entscheidender Originalbeleg offen

PublikationsquellenP044 P002 P075 P043
Interne VerknüpfungE16 · —
M039Ahrtal

Ahrtal-Spenden: Geldfluss und Betrugsvorwurf

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Konkreter Korrektur- oder Ergänzungsbeleg

Zugeschriebener Vorwurf

Frühe Kritik betrifft Verzögerung und mögliche Zweckentfremdung. T-online berichtet 2023 ausdrücklich, die Staatsanwaltschaft habe keinen Anfangsverdacht gesehen.

Adversarisches Prüfergebnis

Ein entlastender Gegenbericht dokumentiert, dass die Sammlung bei PayPal verblieb und 2023 auf das Landesspendenkonto überwiesen wurde. Ein weiterer Bericht zitiert die Einstellung von Betrugsermittlungen.

Eigene Aussage und Provenienz

Innenministerium Rheinland-Pfalz, 22.06.2023, Seite 2: Eingang von 693.659,63 Euro Ende Mai aus Schiffmanns PayPal-Sammlung; amtliches Schreiben liegt als Datei bei.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

E02/P040; zusätzlicher MANNHEIM 24-Bericht mit zugeschriebener Staatsanwaltschaftsauskunft zur Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Behördenauskünfte in Medien ersetzen keine vorliegende Einstellungsverfügung. Kein Anfangsverdacht und Einstellung nach Ermittlungen sind verschiedene Stufen; möglicherweise betreffen sie verschiedene Vorgänge. Die Gesamttranche von 720.000 Euro nicht allein Schiffmanns Sammlung zuschreiben.

Offener Beleg / nächster Schritt

Behördliche Entscheidung und Zahlungsbestätigung als Original beiziehen.

Status vor Neubewertung

Konkreter Korrektur- oder Ergänzungsbeleg

PublikationsquellenP039 P044 P040 P075 P043
Interne VerknüpfungE02; E16 · —
M040Ahrtal

Politische Bedingungen bei angebotener Fluthilfe

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

Die Kritik betrifft angekündigte Bedingungen für Empfänger und institutionelle Hilfe. Der spätere Geldfluss ist ein eigener Sachverhalt.

Adversarisches Prüfergebnis

Politische Auszahlungsbedingungen sind ein eigener Vorwurf. Die spätere Auszahlung beantwortet nicht, was 2021 angeboten oder verlangt wurde.

Eigene Aussage und Provenienz

Angebotswortlaut, Empfängerkommunikation und vollständiges eigenes Video sind nicht lückenlos vorhanden.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Der amtliche LfV-Bericht vom 02.09.2021 benennt politische Bedingungen; ein entlastender Originalpost ist im Register nicht enthalten.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Die Behördenbewertung ist kein Strafurteil und kein vollständiger Nachweis sämtlicher Motive. Der vollständige Eigenpost und Empfängerantworten sind entscheidend.

Offener Beleg / nächster Schritt

Originalangebote/Clips sowie Antworten der Empfänger.

Status vor Neubewertung

Entscheidender Originalbeleg offen

PublikationsquellenP039 P040 P047 P045
Interne Verknüpfung— · —
M041Ahrtal

Verhöhnung von Flutopfern

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

Volksverpetzer deutet eine Reaktion Schiffmanns als Verhöhnung. Für die Einordnung sind Adressat und vorausgehender Anlass wesentlich.

Adversarisches Prüfergebnis

Adressat und unmittelbarer Anlass entscheiden, ob sich eine Abwertung auf Institutionen oder auf Flutopfer bezog.

Eigene Aussage und Provenienz

Die vollständige betreffende Aufnahme liegt hier nicht vor.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Kein vollständiges Video; P039 enthält eine redaktionelle Zuschreibung.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Aus vermuteter Institutionenkritik keine Entkräftung herleiten. Der maßgebliche Eigenwortlaut fehlt.

Offener Beleg / nächster Schritt

Vollvideo mit unmittelbar vorhergehendem Anlass.

Status vor Neubewertung

Entscheidender Originalbeleg offen

PublikationsquellenP039
Interne Verknüpfung— · —
M042Ahrtal

Fluthilfe ausschließlich zur Selbstdarstellung?

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt

Zugeschriebener Vorwurf

Berichte bewerten politische Inszenierung und Auftreten von Akteuren im Katastrophengebiet. Teilweise betreffen sie Gruppen und andere Helfer.

Adversarisches Prüfergebnis

Der berichtete Spendenfluss gehört in die Bewertung tatsächlicher Hilfe. Hilfe und politische Instrumentalisierung können nebeneinander bestehen.

Eigene Aussage und Provenienz

P075 belegt einen erheblichen tatsächlichen Zahlungseingang aus der Sammlung beim Land. Ein persönlicher Hilfseinsatz wird dadurch nicht belegt.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

E02/P040: berichtete Weiterleitung von 2023. Weitere Hilfsleistungen sind noch durch Rechnungen und Empfangsbestätigungen zu prüfen.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Geldfluss widerlegt nicht jede Selbstdarstellung oder politische Bedingung. Der amtliche LfV-Bericht von 2021 bewertet Motive; er ist kein Strafurteil.

Offener Beleg / nächster Schritt

Hilfslieferungen, Rechnungen und Empfangsbestätigungen sichern.

Status vor Neubewertung

Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt

PublikationsquellenP001 P047 P048 P075 P040 P043
Interne VerknüpfungE02; E16 · —
M043Politische Zuschreibungen

Kontakte, Auftritte und eigene politische Überzeugung

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt

Zugeschriebener Vorwurf

Die Berichte dokumentieren auch Kontakte und Auftritte mit rechten Akteuren. Das ist nicht durchweg eine Behauptung eigener NS-Überzeugungen.

Adversarisches Prüfergebnis

Eigene Aussagen und Handlungen müssen von fremden Teilnehmern, Zeichen und Kontakten unterschieden werden. Kontakt allein belegt keine bestimmte Gesinnung.

Eigene Aussage und Provenienz

Eigene Position, Interviewteilnahme, gemeinsame Bühne und Billigung fremder Äußerungen müssen getrennt belegt werden.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

GRN-Kündigung vom 26.11.2020, PDF-Seite 6: GRN räumt ein, Schiffmanns persönliche Gesinnung nicht zu kennen. Die Medienquellen haben jeweils eigene Belegansätze.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Der GRN-Satz widerlegt keine anderweitigen Eigenäußerungen. Rufassoziation, Nähe und eigene Rechtsextremität sind verschiedene Behauptungen.

Offener Beleg / nächster Schritt

Je Zuschreibung eigenen Beleg und behauptete Schlussfolgerung erfassen.

Status vor Neubewertung

Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt

PublikationsquellenP008 P009 P034 P001
Interne Verknüpfung— · KE14
M044Politische Zuschreibungen

NS-Vergleiche und Volksverhetzungsvorwurf

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

Die amtliche Anklagemitteilung nennt zwei entsprechende Vorwürfe; Wikipedia und Volksverpetzer geben Vergleiche und Verfahrensstand wieder.

Adversarisches Prüfergebnis

Die amtliche Anklage von 2022 nennt Volksverhetzungsvorwürfe. Vollständiger Wortlaut, Kontext, Datum und konkret angeklagte Fassung sind erforderlich.

Eigene Aussage und Provenienz

Vollständige Aufnahmen und konkret angeklagte Passagen einschließlich Kontext liegen nicht als vollständiger Aktenbestand vor.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

E11: Anklagemitteilung; Verteidigerschriftsatz vom 13.05.2022 beantragt die Nichtzulassung.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Ein Nichtzulassungsantrag ist keine Nichtzulassungsentscheidung. Ohne Originalentscheidung keine gegenwärtige Verurteilung und keinen Freispruch behaupten.

Offener Beleg / nächster Schritt

Originalvideos und Anklagewortlaut; juristische Bewertung mit Anwälten.

Status vor Neubewertung

Entscheidender Originalbeleg offen

PublikationsquellenP001 P053 P069
Interne VerknüpfungE11 · —
M045Politische Zuschreibungen

QAnon und Umsturz-Zuschreibungen

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

Die Quellen verbinden einzelne Botschaften oder Symbole mit weitergehenden politischen Deutungen.

Adversarisches Prüfergebnis

Eigenpost, Weiterleitung, Kommentar und Billigung von QAnon- oder Umsturzforderungen müssen gesondert belegt werden.

Eigene Aussage und Provenienz

Originalpost, eigene Kommentierung und konkrete Handlungsaussage sind für diesen Sammelpunkt nicht vollständig gesichert.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Keine hier unmittelbar geprüften Eigenposts aus Dezember 2020 oder Januar 2021.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Ein Fremdpost ist nicht automatisch eine eigene Forderung; zustimmende Weiterverbreitung kann jedoch relevant sein.

Offener Beleg / nächster Schritt

Archivierte Posts Dezember 2020/Januar 2021 und Volltext der Ausgangsartikel.

Status vor Neubewertung

Entscheidender Originalbeleg offen

PublikationsquellenP001 P052
Interne Verknüpfung— · —
M046Politische Zuschreibungen

Klimawandel und Klimapolitik

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

Der Registerpunkt fasst ein politisches Etikett und Kritik an einem befürchteten Klimazwang zusammen; eine präzise naturwissenschaftliche Eigenbehauptung fehlt.

Adversarisches Prüfergebnis

Die genaue Klimaaussage und ihr Datum sind zu prüfen. Das Etikett belegt keinen bestimmten Wortlaut.

Eigene Aussage und Provenienz

Der vollständige eigene Beitrag mit Datum und Wortlaut ist nicht gesichert.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Keine geprüften Eigenposts; P001/P002 sind Zuschreibungsquellen.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Spätere Klimaaussagen liegen außerhalb der Kündigungen von 2020. Coronafachakten beantworten den Klimavorwurf nicht.

Offener Beleg / nächster Schritt

Kanalposts Juli 2021, CeMAS-Ausgangsquelle und Bezugstexte.

Status vor Neubewertung

Entscheidender Originalbeleg offen

PublikationsquellenP001 P002
Interne Verknüpfung— · —
M047Politische Zuschreibungen

Russland, RT und Übersetzungen

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

Die Beiträge verbinden Medienauftritte, Russlandpositionen und wirtschaftliche Netzwerke. Diese Ebenen sind nicht identisch.

Adversarisches Prüfergebnis

Eigene Rede, Übersetzung, redaktionelle Einordnung durch einen Sender und ausdrückliche Billigung müssen getrennt dokumentiert werden.

Eigene Aussage und Provenienz

Die vollständigen eigenen Aufnahmen und etwaige Vereinbarungen über Entgelt sind im vorhandenen Material nicht gesichert.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Keine Originalrede und kein Originalstream vollständig zugeordnet.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Außenpolitische Aussagen ab 2022 entscheiden keine Kündigungsfrage von 2020. Kontakt oder Interview allein beweisen nicht jeden zugeschriebenen Standpunkt.

Offener Beleg / nächster Schritt

Gifhorn-Beitrag Februar 2022 und Originalstream.

Status vor Neubewertung

Entscheidender Originalbeleg offen

PublikationsquellenP001 P002 P058
Interne Verknüpfung— · —
M048Gates

Bevölkerungsreduktion, Gates und Chips

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Reale Quellenkerne belegt; pauschale Absichtszuschreibung nicht nachgewiesen

Zugeschriebener Vorwurf

Der Sammelpunkt betrifft weitreichende Absichtszuschreibungen; einzelne Teilbehauptungen müssen aus konkreten Originalbeiträgen herausgelöst werden.

Adversarisches Prüfergebnis

Der gesicherte eigene Wortlaut vom 27. April 2020 trägt nicht die pauschale Darstellung, Schiffmann habe einen erwiesenen Gates-Plan behauptet. Er nannte die reale Gates-Investition in BioNTech und die außergewöhnlich schnelle erste klinische COVID-19-Impfstoffprüfung, sagte aber ausdrücklich: „Ich weiß nicht, ob und wie es zusammenhängt“ und er wolle keine Verschwörungstheorie behaupten, sondern zum Nachdenken anregen. Die Größenordnung war sachlich richtig; präzise waren es 55 Millionen US-Dollar statt 50 Millionen Euro, bestimmt für HIV- und Tuberkuloseprogramme. Auch die später diskutierten Stichworte hatten reale, getrennte Quellenkerne: Gates sprach 2010 über eine Verringerung des prognostizierten Bevölkerungswachstums durch Impfungen, Gesundheitsversorgung und reproduktive Dienste; 2020 über digitale Zertifikate; ein Gates-finanziertes MIT-Projekt erprobte eine unsichtbare Quantum-Dot-Markierung unter der Haut als Impfregister. Keiner dieser Belege beweist einen Tötungs- oder geheimen COVID-Mikrochipplan. Die 2025 peer-reviewt beschriebene „network diplomacy“, der aktuelle Lobbyregistereintrag und die Bundestagsauskunft von 2026 belegen jedoch außergewöhnlichen institutionellen Zugang und formale Governance-Rechte. Ergebnis: Die konkreten Rechercheanlässe und Einflussstrukturen sind real; weitergehende Absichtsbehauptungen müssen an einem exakten eigenen Originalsatz geprüft werden und dürfen nicht aus Fragen oder Quellenkombinationen konstruiert werden.

Eigene Aussage und Provenienz

Master S004 vom 27.04.2020 hält noch eine ausdrücklich unsichere Einordnung möglicher Verbindungen fest. Spätere Beiträge sind separat zu prüfen.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Kein passendes Originalvideo; der vorhandene Gates-Strang ist nicht sachgleich zugeordnet.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Ein Finanzierungsnetz ist kein Gegenbeleg für jede Verschwörungsbehauptung. Zuerst den genauen Satz feststellen.

Offener Beleg / nächster Schritt

Exaktes Video und Satz; Master-Gates-ID erst nach Prüfung zuweisen.

Status vor Neubewertung

Entscheidender Originalbeleg offen

Interne Verknüpfung— · F-RKI-033
M049Publizistische Kritik

Veröffentlichung eines privaten Krisenberichts

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

Die Kritik betrifft den Umgang mit einer Mitteilung über eine suizidale Krise und eine vereinfachte politische Ursachenzuschreibung.

Adversarisches Prüfergebnis

Veröffentlichung, Einwilligung, Anonymisierung und Kontext der Krisenmeldung müssen am geschützten Original geprüft werden.

Eigene Aussage und Provenienz

Einwilligung, vollständiger Brief, Anonymisierung und ursprüngliche Videoeinbettung sind hier nicht gesichert.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Kein vollständiges Original mit belegter Einwilligung.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Ein politisches Argument rechtfertigt nicht automatisch die Offenlegung privater Gesundheitsdaten. Keine personenbezogenen Daten Dritter in der Erwiderung veröffentlichen.

Offener Beleg / nächster Schritt

Originalfassung geschützt sichten; keine Gesundheitsdaten Dritter in öffentliche Erwiderung.

Status vor Neubewertung

Entscheidender Originalbeleg offen

PublikationsquellenP002 P003 P088
Interne Verknüpfung— · —
M050Weitere Faktenchecks

Ivermectin: NIH-Eintrag und behauptete Zulassung

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Konkreter Korrektur- oder Ergänzungsbeleg

Zugeschriebener Vorwurf

Psiram schreibt Schiffmann im September 2022 eine unzutreffende Zulassungsmeldung zu.

Adversarisches Prüfergebnis

Eine NIH-Empfehlung, die Aufnahme in eine Übersicht und eine Zulassung durch die FDA sind verschiedene Sachverhalte.

Eigene Aussage und Provenienz

Im sichtbaren Screenshot ist Antimain_Stream als ursprünglicher Absender gekennzeichnet. Eine wörtliche Behauptung einer förmlichen NIH-Zulassung steht dort nicht. Der vollständige eigene Post fehlt.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Keine hier geprüfte Eigenaussage aus September 2022 und keine historische NIH-Fassung.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Eine NIH-Webseite ist kein Arzneimittelzulassungsbescheid. Andere Frühbehandlungsdaten entkräften diesen Zuständigkeitsvorwurf nicht.

Offener Beleg / nächster Schritt

Originalpost und historische NIH/FDA-Fassung.

Status vor Neubewertung

Konkreter Korrektur- oder Ergänzungsbeleg

PublikationsquellenP002 P083 P119 P142 P143
Interne VerknüpfungE40; E51 · —
M051Weitere Faktenchecks

Weiterverbreitung von Died Suddenly

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

Die Quellen nennen Schiffmann als Übersetzer oder Unterstützer und beanstanden Beweisführung und einzelne Filmsequenzen.

Adversarisches Prüfergebnis

Filmbehauptungen, eigene Übersetzung und kommentierende Billigung sind getrennt zuzurechnen. Konkrete Sequenzen brauchen Originalmaterial.

Eigene Aussage und Provenienz

Eine vollständige eigene Fassung mit Kommentar und Zeitmarken liegt hier nicht vor.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Kein vollständig geprüfter Vergleich zwischen Film und Eigenkommentar.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Keine pauschale Entkräftung durch allgemeine Impfnebenwirkungsdaten. November 2022 ist kein Beleg für eine Aussage von 2020.

Offener Beleg / nächster Schritt

Deutsche Fassung und konkrete Filmsequenzen mit Originalmaterial.

Status vor Neubewertung

Entscheidender Originalbeleg offen

PublikationsquellenP002 P061 P090 P091 P093 P094
Interne VerknüpfungE25; E26; E27; E30 · —
M052Weitere Faktenchecks

Verbreitung eines Bin-Laden-Textes

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

Psiram enthält dazu eine Bildzuschreibung. Eine vollständige eigene Einordnung ist im ausgewerteten Material nicht gesichert.

Adversarisches Prüfergebnis

Dokumentation oder Kritik eines Texts sind von der Befürwortung eines Gewaltaufrufs zu unterscheiden.

Eigene Aussage und Provenienz

Originalpost, vollständiger Text und Begleitkommentar fehlen.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Kein vollständiger Eigenpost mit Kommentar aus November 2023.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Veröffentlichung ist nicht automatisch Billigung. Ein Zitatverweis entkräftet aber auch keinen eventuell zustimmenden Kommentar.

Offener Beleg / nächster Schritt

Vollständiger Post November 2023 samt Kommentar und Linkziel.

Status vor Neubewertung

Entscheidender Originalbeleg offen

PublikationsquellenP002
Interne Verknüpfung— · —
M053Persönliche Abwertung

Lügner-Etikett und Schwindel-Wortspiele

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt

Zugeschriebener Vorwurf

Die erfassten Titel und Kommentare arbeiten mit polemischen Bezeichnungen. Teilweise wird bewusstes Täuschen nahegelegt.

Adversarisches Prüfergebnis

Werturteil, konkrete Falschbehauptung und Kenntnis der Unrichtigkeit müssen einzeln bestimmt werden. Ein Fehler allein belegt kein bewusstes Täuschen.

Eigene Aussage und Provenienz

Einzelne falsche Angaben, Korrekturen und berechtigte Sachfragen sind in dieser Prüfung getrennt dokumentiert.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Keine abschließende juristische Wortlautprüfung; die vorhandenen Artikel enthalten teilweise Abwertungen.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Nicht jede harte Kritik ist rechtswidrig. Ein Redaktionsfehler an anderer Stelle beweist keine Böswilligkeit dieses Autors.

Offener Beleg / nächster Schritt

Kurzauszüge und vollständigen Kontext beweissicher zuordnen.

Status vor Neubewertung

Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt

Interne VerknüpfungE25; E26; E27; E28; E29; E30; E31 · F-PEI-002; F-PEI-003; F-PEI-009; F-RKI-024; F-RKI-029
M054Geschäft/Produkte

Heilnatura: Entwicklerrolle und Affiliate-Vergütung

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Zuordnung der Erstmatrix berichtigt

Zugeschriebener Vorwurf

CORRECTIV erwähnt die Kooperation und das Produktbranding ausdrücklich und berichtet zusätzlich über Rabattcodes und Beteiligung an Erlösen.

Adversarisches Prüfergebnis

Entwicklerrolle und Affiliate-Vergütung können nebeneinander bestehen. Die Entwicklerangabe entkräftet keine Provision ohne Abrechnung oder Vertrag.

Eigene Aussage und Provenienz

Schiffmanns Angabe einer Entwicklerrolle ist als eigene Darstellung vorhanden. Verträge, Leistungsumfang und Vergütungsmodell liegen hier nicht vor.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Nutzerangabe zur Entwicklerrolle; hier keine geprüften Verträge oder Abrechnungen von 2024.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Keine falsche Entweder-oder-Verteidigung. Vergütungsmodell und Produktentwicklung sind getrennte Sachverhalte.

Offener Beleg / nächster Schritt

Entwicklungsvertrag, Vergütungsabrechnung und konkrete Links von 2024.

Status vor Neubewertung

Zuordnung der Erstmatrix berichtigt

PublikationsquellenP058 P059
Interne Verknüpfung— · —
M055Geschäft/Produkte

Gesundheitsversprechen für Produkte

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

Die Berichte beanstanden konkrete gesundheitsbezogene Werbung. Der zunächst erfasste österreichische Bericht ist nicht als lesbarer Volltext verifiziert.

Adversarisches Prüfergebnis

Für jedes Heilversprechen sind Produkt, Version, Dosis und konkreter Endpunkt mit geeigneten Studien zu vergleichen.

Eigene Aussage und Provenienz

Die vollständigen eigenen Werbetexte, Produktzusammensetzung, Dosierung und passende Produktstudien sind im Bestand nicht gesichert.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Kein fallbezogen überprüftes Produktdossier im Medienregister.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Eine Inhaltsstoffstudie belegt nicht den Nutzen jedes fertigen Produkts oder jeder beworbenen Indikation.

Offener Beleg / nächster Schritt

Wortlaut/Produkt/Version/Dosierung/Datum; vorhandenes Produktdossier zuordnen.

Status vor Neubewertung

Entscheidender Originalbeleg offen

PublikationsquellenP058 P059 P060 P090
Interne VerknüpfungE25 · F-PEI-004
M056Geschäft/Produkte

Als Drohung bewerteter CORRECTIV-Livestream

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

CORRECTIV deutet Passagen eines längeren Livestreams über die Recherche als bedrohlich und beschreibt die Nennung von Journalisten.

Adversarisches Prüfergebnis

Adressat, Aufforderung und Kontext des spezifischen Livestreams entscheiden über die Drohungszuschreibung.

Eigene Aussage und Provenienz

Die vollständige Aufnahme liegt hier nicht vor. Einzelne zitierte Sätze sind kein vollständiger Kontextnachweis.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

P058 verweist auf einen Livestream aus April 2024; das Original ist nicht abgeglichen.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Keine Entkräftung aus Vermutungen über journalistische Motive. Wertende Kritik und konkrete Drohung sind verschiedene Sachverhalte.

Offener Beleg / nächster Schritt

Livestream April 2024 sichern und transkribieren.

Status vor Neubewertung

Entscheidender Originalbeleg offen

PublikationsquellenP058
Interne Verknüpfung— · —
M057Weitere Faktenchecks

Frühe Aussagen zu Italien, Japan und Frankreich

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt

Zugeschriebener Vorwurf

Die SZ bündelt mehrere Länderbehauptungen. Ihre Richtigkeit ist getrennt nach Land, Datum und Gegenstand zu prüfen.

Adversarisches Prüfergebnis

Die Aussagen zu Italien, Japan und Frankreich sind jeweils mit dem genauen Datum und Bericht zu prüfen.

Eigene Aussage und Provenienz

Corona 11 wird in P003 einem DIFKM-Papier zugeordnet. Die bereitgestellte Berichtsfassung vom 24.03.2020 wurde jetzt vollständig im Scan gelesen. Vollständige frühe Videos und genauer Veröffentlichungstag von Corona 11 bleiben offen. Corona 11, Folien 13–14, dokumentiert nun ausdrücklich aktive Sterbehilfe und eine staatliche Entscheidung über Leben und Tod.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Keine vollständig zugeordneten Originalvideos und Länderquellen aus Frühjahr 2020.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Ein allgemeiner RKI-Methodeneinwand beantwortet keine konkrete Versorgungs- oder Sterbehilfebehauptung.

Offener Beleg / nächster Schritt

Originalvideos Frühjahr 2020 und dort gezeigte Berichte.

Status vor Neubewertung

Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt

PublikationsquellenP055 P002 P084 P099 P003 P103
Interne VerknüpfungE22; E24 · —
M058Weitere Faktenchecks

Demonstrationsvideo: falsche Ortsangabe

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

Psiram ordnet ein von Schiffmann gezeigtes Video einem anderen Land als seiner Beschriftung zu.

Adversarisches Prüfergebnis

Bildherkunft, Originalpost und mögliche Korrektur sind direkt zu prüfen.

Eigene Aussage und Provenienz

Originaldatei, eigener Post und eine unabhängige Bildlokalisierung liegen hier nicht vor.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Kein identisches Originalmaterial mit gesicherter Zuordnung.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Eine Ortsverwechslung kann nachweisbar falsch sein. Der aktuelle Registereintrag ist noch keine Entkräftung.

Offener Beleg / nächster Schritt

Archivierte Aufnahme und identisches Originalmaterial.

Status vor Neubewertung

Entscheidender Originalbeleg offen

PublikationsquellenP002 P120
Interne Verknüpfung— · —
M059Parteien

Parteizahlen und Sonderrechte

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

Der Registerpunkt bündelt Mitgliederangaben und Satzungsregelungen verschiedener Parteiinitiativen. Diese sind voneinander zu trennen.

Adversarisches Prüfergebnis

Interessenten, Anmeldungen, bestätigte Mitglieder und datierte Satzungsrechte sind verschiedene Sachverhalte.

Eigene Aussage und Provenienz

Verifizierte damalige Mitgliederliste, Definition des Zählers und maßgebliche unterzeichnete Satzungsfassung liegen nicht vollständig vor.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Keine hier vollständig geprüften historischen Satzungen oder Zahlen mit eindeutiger Definition.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Politische Meinungsfreiheit belegt keine korrekte Mitgliederzahl oder Satzungsdarstellung.

Offener Beleg / nächster Schritt

Historische Satzungen und veröffentlichte Zahlen.

Status vor Neubewertung

Entscheidender Originalbeleg offen

PublikationsquellenP002
Interne Verknüpfung— · —
M060Weitere Faktenchecks

Museveni-Todesmeldung

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

Mimikama referiert eine falsche Todesmeldung und schreibt deren Verbreitung Schiffmann zu. Der Artikel übernimmt den Vorgang aus einer externen Sammlung.

Adversarisches Prüfergebnis

Originaltodesmeldung, Zeitpunkt und Korrektur sind festzustellen.

Eigene Aussage und Provenienz

Originalpost mit Datum, Wortlaut und etwaiger Korrektur ist hier nicht unabhängig gesichert.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

P064 ist bislang nur ein Suchauszug aus einer Prognosesammlung.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Ohne Eigenpost ist die individuelle Zuschreibung nicht validiert. Kein Gegenbeleg zur gemeldeten Todesnachricht vorhanden.

Offener Beleg / nächster Schritt

Exakte Quelle und Zeitpunkt aus Prognosesammlung.

Status vor Neubewertung

Entscheidender Originalbeleg offen

PublikationsquellenP064
Interne Verknüpfung— · —
M061Weitere Faktenchecks

Virusisolation und Existenz von SARS-CoV-2

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

AFP widerspricht einer allgemeinen Leugnung von Viren beziehungsweise ihrer wissenschaftlichen Isolierung. Die konkrete Rolle Schiffmanns ist am Original abzugrenzen.

Adversarisches Prüfergebnis

Kritik am virologischen Isolationsbegriff, an Zellkulturverfahren oder am Schluss von PCR auf Infektiosität ist eine prüfbare Methodendebatte. Eine allgemeine Behauptung, SARS-CoV-2 sei nie isoliert, sequenziert oder charakterisiert worden, würde durch frühe Zellkultur- und Sequenzarbeiten widerlegt. Ohne vollständige eigene Originalaussage darf aus Methodenkritik keine generelle Virenleugnung gemacht werden.

Eigene Aussage und Provenienz

Die eigenen Texte sind konkreter greifbar: PCR-Präsentation vom 17.09.2020, Folie 3, behauptet fehlende Isolate; Präsentation vom 06.02.2021, Folie 20, bezeichnet SARS-CoV-2 als Computermodell/Erfindung. Öffentliche Aufnahmefassungen noch nicht gesichert.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Keine vollständig zugeordnete Originalaufnahme.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

E01 belegt eine Anerkennung von 2020 und widerlegt keine abweichende spätere Aussage. Testfehler belegen keine Nichtexistenz des Virus.

Offener Beleg / nächster Schritt

Datum und vollständiges Video; fachlichen Beleg passend zum verwendeten Begriff.

Status vor Neubewertung

Sachvorwurf nicht entkräftet

PublikationsquellenP037 P002 P087 P103
Interne Verknüpfung— · —
M062Weitere Faktenchecks

Fremdinhalte, Interviewgäste und eigene Aussagen

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Zuordnung der Erstmatrix berichtigt

Zugeschriebener Vorwurf

P038 behandelt vorrangig Rolf Kron; P036 ein Coach-Cecil-Video. Erwähnung, gemeinsamer Auftritt und Weiterleitung beweisen nicht die Urheberschaft jeder einzelnen Behauptung.

Adversarisches Prüfergebnis

Autorschaft, Gastäußerung, Weiterleitung und eigene Zustimmung sind gesondert zu erfassen.

Eigene Aussage und Provenienz

Eigene Zustimmung oder Kommentierung ist je Beitrag gesondert nachzuweisen. Die erste Matrix erfasste hier auch bloße Namensfundstellen.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

P036/P038/P017/P062 erwähnen andere Autoren oder Gäste; die individuelle Zurechnung ist noch zu prüfen.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Fremdautorenschaft entkräftet keine zustimmende Weiterverbreitung. Die beiden Rollen nicht vermischen.

Offener Beleg / nächster Schritt

Originalbeitrag samt Kommentar, Gast und Zeitmarke.

Status vor Neubewertung

Zuordnung der Erstmatrix berichtigt

PublikationsquellenP036 P038 P017 P062
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M063Weitere Faktenchecks

Sachsen-Anhalt: Urheber und Weiterleiter

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Zuordnung der Erstmatrix berichtigt

Zugeschriebener Vorwurf

CORRECTIV benennt andere Personen als Sprecher der Wahlbetrugsvermutungen und Schiffmann als einen Verbreiter des Videos.

Adversarisches Prüfergebnis

Zuerst ist festzustellen, ob Schiffmann Urheber, Weiterleiter oder lediglich erwähnte Person war. Danach sind die konkrete Wahlbehauptung und die Wahlunterlagen zu prüfen.

Eigene Aussage und Provenienz

Eine eigenständige Wahlbetrugsdarlegung Schiffmanns ist durch diesen Artikel nicht belegt. Sein Begleittext muss separat gesichert werden.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

P033 ist bislang ein Suchauszug; kein Originalpost oder Wahlprüfungsbeschluss liegt hier vor.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Kein inhaltlicher Gegenbeleg. Aussagen anderer Parteimitglieder können ihm nicht automatisch zugerechnet werden.

Offener Beleg / nächster Schritt

Originalpost und Wahlprüfungs-/Wahlergebnisunterlagen.

Status vor Neubewertung

Zuordnung der Erstmatrix berichtigt

PublikationsquellenP033
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M064Ahrtal

Ahrtal: Impfbus und Rettungskräfte

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Zuordnung der Erstmatrix berichtigt

Zugeschriebener Vorwurf

Mimikama prüft auch fremde pauschale Posts zur Reihenfolge der Hilfe und leitet eine Verbindung zu Schiffmanns Kritik am Umgang mit Helfern ab.

Adversarisches Prüfergebnis

Ort, Datum, Einsatzart und Eigenwortlaut bestimmen, ob behauptet wurde, der Impfbus sei tatsächlich vor Rettungskräften angekommen.

Eigene Aussage und Provenienz

Ein identischer eigener Satz Schiffmanns, fünf Tage habe es keine Rettungshilfe, sondern nur einen Impfbus gegeben, ist in diesem Artikel nicht als Originalzitat gesichert.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

P049/P050 sind nur Suchauszüge; keine Originalchronologie der Einsätze.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Andere Flutspendenbelege beantworten diese Reihenfolgebehauptung nicht. Keine chronologische Entkräftung ohne genauen Ort und Tag.

Offener Beleg / nächster Schritt

Einsatzchronologie und Originalvideo.

Status vor Neubewertung

Zuordnung der Erstmatrix berichtigt

PublikationsquellenP049 P050
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M065Medien und Plattformen

Corona 11: Videolöschung und ihre Deutung

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Konkreter Korrektur- oder Ergänzungsbeleg

Zugeschriebener Vorwurf

CORRECTIV deutet die Selbstdarstellung als Zensurziel negativ, berichtet zugleich eine tatsächliche Löschung und deren Rücknahme.

Adversarisches Prüfergebnis

Eine konkrete Plattformintervention ist belegt. Damit war Sorge über Eingriffe in die Verbreitung kein erfundener Ausgangspunkt. Der Artikel selbst verschweigt die Entfernung nicht. Eine staatliche Steuerung lässt sich daraus nicht ableiten.

Eigene Aussage und Provenienz

CORRECTIV gibt Schiffmanns Schilderung von Angst nach der Entfernung im NuoViso-Interview wieder. Das vollständige Interview liegt hier nicht vor. Eigener Folientext liegt jetzt vor; außerdem eine Kopie mit Plattformdatum 28.03.2020. Deren Video wurde nicht vollständig geprüft.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Mein Anlass war eine tatsächliche Entfernung meines Videos. YouTube räumte nach dem Bericht von CORRECTIV eine Fehlentscheidung ein. Eine Bewertung meiner Reaktion muss diesen Vorgang und die spätere Wiederherstellung berücksichtigen.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Vollständige historische Aufnahme und Lösch-/Wiederherstellungsmitteilung sichern; Folien und Plattformmetadaten ersetzen sie nicht.

Offener Beleg / nächster Schritt

Vollständige historische Aufnahme und Lösch-/Wiederherstellungsmitteilung sichern; Folien und Plattformmetadaten ersetzen sie nicht.

Status vor Neubewertung

Konkreter Korrektur- oder Ergänzungsbeleg

PublikationsquellenP003 P099 P103 P112
Interne VerknüpfungE32; E24 · FK04; F-FK04
M066Ergänzte Portalvorwürfe

HIV/AIDS: Buchlesung und eigene Aussage

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

Psiram ordnet Schiffmann AIDS-Leugnung zu.

Adversarisches Prüfergebnis

Die Lesung ist ein konkreter Rechercheansatz. Buchautorenschaft, Vorlesen und eigene Zustimmung zur einzelnen medizinischen Aussage müssen getrennt belegt werden. Eine wissenschaftliche Widerlegung des HIV/AIDS-Zusammenhangs liegt damit nicht vor.

Eigene Aussage und Provenienz

Vollständige datierte eigene Primäräußerung noch offen.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Für diese Zuschreibung muss die genaue Passage meiner Lesung mitsamt Einleitung und Kommentar angegeben werden. Buchtext und eigene Aussage sind unterscheidbar.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Vollständige Lesung zur konkreten HIV-Passage mit Zeitmarke und eigener Einordnung sichern.

Offener Beleg / nächster Schritt

Vollständige Lesung zur konkreten HIV-Passage mit Zeitmarke und eigener Einordnung sichern.

Status vor Neubewertung

Entscheidender Originalbeleg offen

PublikationsquellenP002 P116 P117
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M067Ergänzte Portalvorwürfe

Mondlandung: zugeschriebener Verschwörungsverdacht

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

Psiram schreibt Schiffmann die Übernahme von Mondlandungs-Verschwörungstheorien zu.

Adversarisches Prüfergebnis

Das wiederholte Medienetikett ersetzt keinen genauen Nachweis dessen, was behauptet, gefragt oder zitiert wurde. Eine Widerlegung des Vorwurfs ist ohne Original ebenfalls nicht belegt.

Eigene Aussage und Provenienz

Vollständige datierte eigene Primäräußerung noch offen.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Ich möchte den datierten Originalwortlaut sehen, auf den diese Zuschreibung gestützt wird.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Vollständigen SPIEGEL-Kontext und darin bezeichnete eigene Aufnahme/Posts sichern.

Offener Beleg / nächster Schritt

Vollständigen SPIEGEL-Kontext und darin bezeichnete eigene Aufnahme/Posts sichern.

Status vor Neubewertung

Entscheidender Originalbeleg offen

PublikationsquellenP002 P056
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M068Ergänzte Portalvorwürfe

Chlordioxid/MMS: Kategorie, Kontakte und eigene Empfehlung

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

Psiram führt eine Kategorie zu Chlordioxid-Behandlung und zeigt Kontakt zu Andreas Kalcker.

Adversarisches Prüfergebnis

Ein Kontaktbild allein beweist keine konkrete Heilungszusage, Einnahmeempfehlung oder Dosierung. Die tatsächliche eigene Produkt-/Therapieäußerung ist entscheidend.

Eigene Aussage und Provenienz

Vollständige datierte eigene Primäräußerung noch offen.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Eine therapeutische Empfehlung muss anhand meiner konkreten Aussage belegt werden. Die Kategorie und ein gemeinsames Foto reichen dafür allein nicht aus.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Datierte eigene Empfehlung, Produkt, Anwendungsweg und vollständige Aufnahme identifizieren; keine Wirkungsbehauptung aus einem Kontaktfoto ableiten.

Offener Beleg / nächster Schritt

Datierte eigene Empfehlung, Produkt, Anwendungsweg und vollständige Aufnahme identifizieren; keine Wirkungsbehauptung aus einem Kontaktfoto ableiten.

Status vor Neubewertung

Entscheidender Originalbeleg offen

PublikationsquellenP002
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M069Ergänzte Portalvorwürfe

MWGFD: Ausscheiden und zugeschriebener Grund

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

Psiram vermutet einen Zusammenhang des Ausscheidens mit Kontakten zu Attila Hildmann.

Adversarisches Prüfergebnis

Der spätere Eigenbeitrag belegt die eigene Konfliktdarstellung. Er bestätigt den vermuteten historischen Grund nicht. Ausscheiden, formaler Beschluss und Motiv sind getrennte Fragen.

Eigene Aussage und Provenienz

Vollständige datierte eigene Primäräußerung noch offen.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Der als Vermutung beschriebene Grund meines Ausscheidens ist nicht durch meinen späteren Beitrag bestätigt. Maßgeblich wären die damaligen Vereinsunterlagen.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Datierte Vereinsentscheidung und damalige Korrespondenz zum Grund fehlen.

Offener Beleg / nächster Schritt

Datierte Vereinsentscheidung und damalige Korrespondenz zum Grund fehlen.

Status vor Neubewertung

Entscheidender Originalbeleg offen

PublikationsquellenP002 P118
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M070Ergänzte Portalvorwürfe

Anselm Lenz: Festnahme und ausgelassener Ablauf

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

Psiram wirft Schiffmann vor, die Festnahme am 01.05.2020 verkürzt dargestellt zu haben.

Adversarisches Prüfergebnis

Der zeitgenössische JFDA-Beobachtungsbericht beschreibt Taxiankunft, Zeitungswurf und Festnahme. Dass eine Festnahme stattfand, entkräftet einen Vorwurf der Kontextverkürzung nicht. Dafür ist die vollständige eigene Darstellung nötig.

Eigene Aussage und Provenienz

Vollständige datierte eigene Primäräußerung noch offen.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Die Festnahme selbst hatte einen tatsächlichen Anlass für meine Berichterstattung. Ob mein Beitrag den Ablauf vollständig wiedergab, lässt sich nur am Original beurteilen.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Corona-40-Aufnahme und vollständige Ereignisaufnahme mit übereinstimmenden Zeitmarken sichern.

Offener Beleg / nächster Schritt

Corona-40-Aufnahme und vollständige Ereignisaufnahme mit übereinstimmenden Zeitmarken sichern.

Status vor Neubewertung

Entscheidender Originalbeleg offen

PublikationsquellenP002 P122
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M071Ergänzte Portalvorwürfe

Impfung: Sterblichkeitsvergleich und Massensterben-Prognose

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

Psiram schreibt Schiffmann eine höhere Impf- als Erkrankungssterblichkeit sowie eine Prognose massenhaften Sterbens zu.

Adversarisches Prüfergebnis

Die konkrete quantitative Prognose ist nicht durch allgemeine Sicherheitsbedenken oder spätere Meldedaten bewiesen. Ein eigener November-2020-Text spricht von möglichen Schäden; er ersetzt nicht den Wortlaut der späteren Aussage.

Eigene Aussage und Provenienz

Vollständige datierte eigene Primäräußerung noch offen.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Meine konkrete damalige Formulierung und ihre Rechengrundlage müssen offengelegt werden. Eine Warnung vor möglichen Schäden und ein sicherer Sterblichkeitsvergleich verlangen unterschiedliche Belege.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Vollständige SWR-Anfrage und Antwort sowie Juni-Video mit Zahlen, Zeitraum, Bezugsgruppe und Quellen sichern.

Offener Beleg / nächster Schritt

Vollständige SWR-Anfrage und Antwort sowie Juni-Video mit Zahlen, Zeitraum, Bezugsgruppe und Quellen sichern.

Status vor Neubewertung

Entscheidender Originalbeleg offen

PublikationsquellenP002 P125
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M072Ergänzte Portalvorwürfe

Shedding: sexuelle Übertragung und Unfruchtbarkeit

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

Psiram schreibt Schiffmann 2021 eine Behauptung über sexuelle Übertragung impfbedingter Unfruchtbarkeit zu.

Adversarisches Prüfergebnis

Die Syncytin-Petition vom Dezember 2020 ist keine Quelle für eine belegte sexuelle Übertragung. Solche unterschiedlichen Mechanismen dürfen nicht vermischt werden. Ein konkret belegter damaliger Anlass für diese Aussage bleibt offen.

Eigene Aussage und Provenienz

Vollständige datierte eigene Primäräußerung noch offen.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Die konkrete Aussage muss zuerst datiert und vollständig belegt werden. Bedenken zu Syncytin sind kein Nachweis einer sexuellen Übertragbarkeit.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Originalpost/Video und gegebenenfalls damals zitiertes Studienprotokoll sichern.

Offener Beleg / nächster Schritt

Originalpost/Video und gegebenenfalls damals zitiertes Studienprotokoll sichern.

Status vor Neubewertung

Entscheidender Originalbeleg offen

PublikationsquellenP002 P109
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M073Ergänzte Portalvorwürfe

Afrikas Bevölkerung: isoliertes Raumvergleich-Zitat

Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichern

Zugeschriebener Vorwurf

Psiram führt ein Zitat an, Afrikas Bevölkerung passe in ein deutsches Bundesland.

Adversarisches Prüfergebnis

Ein geometrischer Flächenvergleich, eine Dichteberechnung und eine Behauptung zur realen Bewohnbarkeit sind verschiedene Aussagen. Ohne Bundesland, Maßeinheit und Kontext ist weder eine tragfähige Widerlegung noch eine Verteidigung möglich.

Eigene Aussage und Provenienz

Vollständige datierte eigene Primäräußerung noch offen.

Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns

Zu diesem Zitat gehören die genaue Bezugsfläche, die Rechnung und der vollständige Kontext. Aus einem isolierten Satz folgt noch nicht, welche Aussage geprüft werden soll.

Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze

Originalaufnahme mit Bezugsfläche, Zahl und umgebender Argumentation sichern.

Offener Beleg / nächster Schritt

Originalaufnahme mit Bezugsfläche, Zahl und umgebender Argumentation sichern.

Status vor Neubewertung

Entscheidender Originalbeleg offen

PublikationsquellenP002
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Ergänzungssuche: 21 weitere relevante Beiträge

Diese Fundstellen waren nicht als eigene Publikationszeilen in der 143-Quellen-Matrix enthalten. Sie werden jetzt im Register geführt; inhaltliche Überschneidungen sind bewusst nicht als neue Sachvorwürfe gezählt.

IDHerausgeberTitel / BezugDatum
P144BR24 #FaktenfuchsWas macht einen Experten zu einem Experten?Expertise und Wissenschaftskommunikation; Schiffmann als Beispiel2021
P145BR24 #FaktenfuchsCorona-Vorhersagen, die (nicht) eingetreten sindPandemieende und Prognosen2022
P146BR24 #FaktenfuchsWie versucht wird, Online-Umfragen zu beeinflussenWeiterleitung von Umfragen; keine medizinische These2022
P147BR24 #FaktenfuchsSind 2020 weniger Menschen gestorben als in den Jahren davor?Sterblichkeit; Schiffmann nur im Tour-Kontext2021
P148BR24 #FaktenfuchsWie der Begriff ‚Widerstand‘ zweckentfremdet wirdWiderstand2020 und politische Semantik2020
P149BR24 #FaktenfuchsGegner der Corona-Politik gründen ParteienParteigründungen und Netzwerke2021
P150VolksverpetzerPandemie-Leugner-Propaganda im Briefkasten: Die Lügen-Flyer im FaktencheckSchiffmann-Flyer: Masken, Sterblichkeit, PCR, Kinder2020-10-12
P151VolksverpetzerWiderstand2020 hat die gleiche Adresse wie die AfD Niedersachsen?Adressgerücht, Partei, Kontakte und Afrika-Zitat2020
P152Volksverpetzer‚Gelten als Verschwörungstheoretiker‘: Kettenbrief im FaktencheckExpertenliste und Schiffmanns Fachgebiet2020
P153VolksverpetzerDie ‚120 Expertenstimmen zu Corona‘ auseinandergenommenZwei frühe Schiffmann-Videos2020
P154VolksverpetzerWiderstand2020 hat nur 50 MitgliederMitgliederzahlen und Parteistatus2020
P155VolksverpetzerWiderstand2020 – Verschwörungstheoretiker vereinen sich zu selbsternannter ParteiPartei, frühe Videos und politische Einordnung2020
P156Volksverpetzer‚Zweites‘ Kind trug keine Maske – Schiffmann rudert zurückBehauptete Kindertodesfälle2020
P157VolksverpetzerDrostens Doktorarbeit ist legitim – Fakes über RevisionsscheinWeiterverbreitung von Behauptungen über Drostens Dissertation2020
P158VolksverpetzerDrostens Doktorarbeit erst seit 2020 verfügbar?Frage nach Verfügbarkeit der Dissertation2020
P159VolksverpetzerGutachten: 13-Jährige nicht durch Maske gestorbenLandauer Todesfall und spätere Gutachteninformation2020
P160MimikamaBesitzen 60 Prozent der Kinder bereits Antikörper gegen Corona?Kreuzreaktive Antikörper und Gewissheit der Aussage2020
P161MimikamaDer Forschungsbrief über CO₂-Gehalt der Atemluft bei maskentragenden KindernZurückgezogener Research Letter2021
P162BR24 #FaktenfuchsIntensivbetten: Wie Corona-Leugner Krankenhäuser diskreditierenIntensivregister; Schiffmann im Tour-Kontext2021
P163CorrectivCorona-Kritiker bleiben auch im Krieg laut – doch nicht alle sind pro RusslandRT-DE-Links und Russlandpositionen2022-03-29
P164Mannheimer MorgenVier Jahre nach Anklage: Bodo Schiffmann noch immer nicht vor GerichtAktueller Stand des Strafverfahrens2026-06-09
P165Reuters Fact CheckThree children have not died from wearing masks in GermanyDokumentiert die stärkere Aussage aus der Aufnahme vom 1. Oktober 2020 und die damalige Schweinfurt-Falschlmeldung2020-10-06
P166New Zealand LegislationAbortion Legislation Act 2020 – Regelung vor und nach 20 WochenAmtlicher Gesetzestext zu qualifizierten Gesundheitsfachpersonen, klinischer Angemessenheit und Konsultation2020
P167Google Patents / US-PatentakteUS20200279585A1 – System and Method for Testing for COVID-19Patentfamilie, Prioritätsdaten und COVID-19-spezifische Anmeldung vom Mai 20202020

Suchprotokoll

  1. Namentliche Suche nach „Bodo Schiffmann“ und Varianten.
  2. Portalabfragen bei Correctiv, ARD/BR #Faktenfuchs, Tagesschau Faktenfinder, AFP, Mimikama, Volksverpetzer und reichweitenstarken Medien.
  3. Rückwärtssuche aus Wikipedia-Einzelnachweisen, Psiram und den Artikeln selbst.
  4. Deduplizierung nach konkreter Behauptung statt bloßem Artikelzählwert.
  5. Für jeden Punkt zunächst die stärkste vertretbare Lesart und die stärkste damalige Grundlage rekonstruieren.
  6. Dann gezielt nach einem passenden wissenschaftlichen Gegenbeweis suchen; bloße Autorität, Wiederholung oder fehlender eigener Gegenbeleg genügt nicht.
  7. Offene Originale bleiben ohne negatives Endurteil; kein Lückenschluss durch Medienparaphrase.