Faktencheck der Faktenchecks
73 Vorwürfe – einzeln, nicht pauschal geprüft
Der Bestandskorpus verbindet jeden Vorwurf mit Originalaussage, Medienquelle, damaliger Grundlage, Gegenbeleg, Sachstatus und offenem nächsten Beweisschritt. Die 73 Prüfpunkte sind ausdrücklich keine Liste von 73 erwiesenen Irrtümern.
Pauschales Etikett und zeitliche Entwicklung
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Zuordnung der Erstmatrix berichtigtZugeschriebener Vorwurf
Wikipedia ordnet Schiffmann ab Mai 2020 einer politischen Szene zu; der Text erwähnt seine anfängliche Maskenempfehlung. CORRECTIV beschreibt frühe Schutz-Hinweise.
Adversarisches Prüfergebnis
Die datierte Frühjahrsposition benennt die Existenz des Virus und Gefahren ausdrücklich. Eine zeitlich unterschiedslose Leugnerbeschreibung lässt diese Gegenbelege weg.
Eigene Aussage und Provenienz
Interview vom 27.04.2020: Virus und individuelle Gefahr anerkannt; Master S001/S002, E01. Corona 39, Folie 2, enthält Schutz- und Regelhinweise. Ergänzung: Corona 11 enthält im März Harmlosigkeitsformulierungen; Corona 28 vom April erkennt die Gefahr an und fordert Schutz gefährdeter Menschen. Die Präsentation vom Februar 2021 bezeichnet SARS-CoV-2 dagegen als Computermodell/Erfindung. Die Position muss nach Datum beschrieben werden.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
E01: Eigeninterview 27.04.2020; CORRECTIV 06.05.2020; Originalfolie aus Corona 39.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Die Frühjahrsaussage widerlegt nicht jede spätere eigene Äußerung. Politisches Etikett und konkrete Tatsachenbehauptung getrennt bewerten. KN01 vom 01.10.2020 enthält nach zwei automatischen Transkriptionen eine spätere Formulierung zur Nichtexistenz der Krankheit; Originalabgleich erforderlich.
Offener Beleg / nächster Schritt
Spätere zugeschriebene Äußerungen jeweils datieren.
Status vor Neubewertung
Zuordnung der Erstmatrix berichtigt
Ablehnung sämtlicher Schutzmaßnahmen
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Teilweise entlastet; Reichweite begrenztZugeschriebener Vorwurf
Psiram verwendet eine allgemeine Einordnung als Maßnahmengegner; Wikipedia dokumentiert ausdrücklich eine frühe Maskenbefürwortung.
Adversarisches Prüfergebnis
Frühe Eigenäußerungen befürworten Isolation, Hygiene und Abstand; die Originalfolie fordert die Einhaltung behördlicher Vorgaben.
Eigene Aussage und Provenienz
Am 27.04.2020 befürwortete Schiffmann gezielte Isolation, Hygiene und Abstand. Spätere Maskenkritik ist im Master unter S013/S019 dokumentiert. Datierungsvorbehalt: S019 bearbeitet; ursprünglicher Wortlaut nicht unabhängig gesichert. Ergänzung: Corona 11 enthält im März Harmlosigkeitsformulierungen; Corona 28 vom April erkennt die Gefahr an und fordert Schutz gefährdeter Menschen. Die Präsentation vom Februar 2021 bezeichnet SARS-CoV-2 dagegen als Computermodell/Erfindung. Die Position muss nach Datum beschrieben werden.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
E01; Original-XML Corona 39, Folie 2.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Gegenbeleg zur zeitlich unbegrenzten Pauschalisierung, kein Beleg für die Einhaltung jeder späteren Schutzpflicht in der Praxis.
Offener Beleg / nächster Schritt
Zeitliche Entwicklung in Chronologie führen.
Status vor Neubewertung
Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt
Wissenschaftlichkeit der öffentlichen Argumentation
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Teilweise entlastet; Reichweite begrenztZugeschriebener Vorwurf
Die Beiträge kritisieren Auswahl, Interpretation und Zuspitzung wissenschaftlicher Angaben. Ein vollständiges Fehlen sämtlicher Quellen wird damit nicht durchgehend behauptet.
Adversarisches Prüfergebnis
PCR- und FFP2-Fragen hatten einen realen fachlichen Gegenstand. Die fachliche Reputation vor 2020 ist zusätzlich dokumentiert. Dadurch ist weder jede Coronathese richtig noch medizinische Kompetenz bloß erfunden.
Eigene Aussage und Provenienz
RKI-Protokolle vom 29.04., 22.05. und 30.10.2020 behandeln PCR-Fehler, Infektiosität und FFP2-Fragen; E04-E06 mit Bestandsverknüpfung.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
E04/E05/E06; datierter Verlagspresse-Nachdruck zur Apotheken Umschau 3/2020 B; veröffentlichte Guter-Rat-Ärztelisten 2016 und 2017 (REP-GR-LISTE2016 / REP-GR-LISTE2017), personalisiertes Siegel 2019 für Bodo und Mechthild (REP-GR-SIEGEL2019) und Verlagsmitteilung Leading Medicine Guide 2017 (REP-LMG-PRESSE2017). Originalkopien und Verlagskorrespondenz stehen im Reputationsregister.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Zeitgenössische Verlagsbelege bestätigen berufliche Anerkennung. HNO-/Schwindelkompetenz und Auszeichnungen ersetzen keine Studie zur jeweiligen epidemiologischen Aussage.
Offener Beleg / nächster Schritt
Zu jedem Video die zitierte Studie und den Satz zuordnen.
Status vor Neubewertung
Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt
Masken: fehlende Evidenz oder generelle Wirkungslosigkeit?
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Teilweise entlastet; Reichweite begrenztZugeschriebener Vorwurf
Die Kritik betrifft auch eine allgemeine Verneinung des Maskennutzens. Diese ist von einem Einwand gegen FFP2-Pflichten oder gegen die damalige Studienqualität zu trennen.
Adversarisches Prüfergebnis
Das Video enthält bei 01:38–01:44 die breite Formulierung „keinerlei Evidenz“/„nichts, was dafür spricht“, anschließend die Kritik an einer unbestimmten Sammelbezeichnung und bei 03:46–03:52 einen konkreten Hinweis auf die freie Nase des Kameramanns. WHO 05.06.2020 S.6–8 dokumentierte fehlende direkte bzw.hochwertige Evidenz für allgemeines Maskentragen Gesunder und empfahl zugleich bestimmte Anwendungen. S.12 behandelte korrekte Handhabung. Das liefert einen zeitgenössischen Grund für Evidenz-/Anwendungsfragen. Das RKI-Protokoll30.10. betrifft zusätzlich nur private FFP2-Nutzung und entstand später. Das RKI-Protokoll vom 09.05.2020 dokumentiert fehlende Evidenz für Masken im Freien und diskutiert Kontaktart sowie Kommunikationsvereinfachung (vollständige Drittanbieter-Konvertierung, S.5–6). Schiffmann schildert außerdem berufliche Maskenschulung und operative Anwendung. Das unterstützt die Einordnung als situationsbezogene Evidenz- und Anwendungskritik; die eigene Schulung wird als Erklärung und ergänzbarer Belegpfad geführt. In derselben Sitzung nennt die BZgA mögliche pulmonale und psychische Kontraindikationen und empfiehlt individuelle ärztliche Rücksprache. Die frisch am vollständigen Original geprüfte Bund-Länder-Runde vom 02.12.2020 behandelt FFP2 als BMG-Thema: Das RKI stellt die Haftungsfrage und verweist auf seine FAQ zur Nutzung außerhalb des Arbeitsschutzes. Diese Bedenken waren damit auf Ministeriumsebene angesprochen, zeitlich vor der Ersatzkündigung.
Eigene Aussage und Provenienz
S013 vom 07.10.2020 und S019 vom 27.10.2020 enthalten weitreichende Maskenaussagen. Ergänzend wird S024 vom 13.01.2021 zur bayerischen FFP2-Pflicht geprüft. Die heutigen Fassungen S019 und S024 sind bearbeitet; ihr ursprünglicher Wortlaut ist nicht unabhängig gesichert.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
BN01; WHO 05.06.; RKI/BZgA 09.05.2020; RKI 30.10.2020; Bund-Länder/BMG 02.12.2020: konkrete Evidenz-, Anwendungs- und Haftungsfragen.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Kein Gegenbeleg zur pauschalen Wirkungslosigkeit aller Masken. Für Aussagen vor 30.10. ist dies kein damals bereits öffentlich verfügbarer Beleg.
Offener Beleg / nächster Schritt
Ungekürzte Interviews mit Zeitmarken; Alltagsmaske und FFP2 trennen.
Status vor Neubewertung
Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt
Kindertodesfälle: Existenz, Ursache und Erfindungsvorwurf
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Erfindungsvorwurf widerlegt; Ursachenfrage offenZugeschriebener Vorwurf
Volksverpetzers Überschrift spricht vom Erfinden eines toten Kindes durch Maske. Andere Berichte unterscheiden reale Todesfälle und fehlenden Nachweis der behaupteten Ursache.
Adversarisches Prüfergebnis
Der pauschale Vorwurf, Schiffmann habe tote Kinder oder den oberbayerischen Todesfall erfunden, wird durch die zeitgenössische Quellenkette widerlegt. Sputnik/Basta Berlin bestätigte den Todesfall über Polizei Rosenheim und München; Bayerbach und Richter lasen am 15. Oktober 2020 die schriftliche Münchner Polizeiauskunft vor; RTL bestätigte den realen Fall später ebenfalls. In Lübeck formulierte Schiffmann am 2. Oktober ausdrücklich konditional und ein Teilnehmer trat anschließend öffentlich als Informant zu einem Kindertodesfall auf. Hinzu kommt der internationale Vorsorgevergleich: Nach einer Serie von drei plötzlichen Todesfällen beim chinesischen Schulsport – zwei davon zeitgenössisch mit Maske berichtet, einer später amtlich als unmaskiert klargestellt – passten chinesische Behörden die Regeln an, untersagten N95 beim Sport und sahen in Niedrigrisikogebieten beim Schulsport Maskenfreiheit vor. Das beweist keine individuelle Maskenkausalität, belegt aber, dass die Meldungen als ernstes Sicherheitssignal behandelt wurden. Insgesamt bestanden reale Todesfälle, reale Informanten und ein konkreter damaliger Warn- und Recherchegrund. Eine faire Beurteilung lautet daher: keine frei erfundene Geschichte, sondern tatsächlicher Informationskern und eine prüfungsbedürftige Ursachenhypothese.
Eigene Aussage und Provenienz
Master S010: Post veröffentlicht 26.09.2020, Abruffassung bearbeitet, Wortlautänderung nicht datierbar; starke Kausalitätsannahme. S011 nennt einen weiteren Fall. P086 ist eine Rückschau von 2026. Datierungsvorbehalt: S010 bearbeitet; ursprünglicher Wortlaut nicht unabhängig gesichert. Neu: Folie 4 der Präsentation vom 21.09.2020 formuliert eine mögliche Herzrhythmusstörung konditional. S012 verwendet am 06.10.2020 eine Möglichkeitsform. S026 schildert später erhaltene Hinweise rückblickend.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
E07: RTL 13.10. und Landauer Mitteilung 20.10.2020.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Die Überschrift kann das behauptete Ereignis Tod-durch-Maske kritisieren und nicht die Existenz der Person. Keine Maskenkausalität durch diese Funde bewiesen.
Offener Beleg / nächster Schritt
Jede Fallmeldung mit Ort, Datum und Originalwortlaut verbinden.
Status vor Neubewertung
Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt
Büchelberg: Reichweite des Ermittlungsbefunds
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Im Kern begründet; Reichweite begrenztZugeschriebener Vorwurf
CORRECTIV berichtet nach ergänzenden Untersuchungen, es hätten sich keine Hinweise auf einen ursächlichen Zusammenhang mit der Maske ergeben.
Adversarisches Prüfergebnis
Ein realer Todesfall mit zunächst ungeklärter Ursache und ein laufendes Todesermittlungsverfahren waren ein nachvollziehbarer Warn- und Nachfrageanlass. RTL dokumentierte Schiffmanns konditionale Aussage, ein Zusammenhang sei „zumindest nicht ausgeschlossen“. Die spätere Behördenmitteilung fand keine Hinweise auf eine Maskenursächlichkeit, nennt aber weder eine konkrete Todesursache noch veröffentlicht sie das Vollgutachten. Rechtsmedizinische Literatur bestätigt die Grenzen absoluter Ausschlüsse bei Asphyxie und plötzlichem Tod. Gleichwohl enthält eine Aufnahme vom 1. Oktober 2020 eine stärkere kausale Formulierung, für die kein positiver forensischer Nachweis vorliegt. Ergebnis: Warnung und Untersuchungsforderung waren begründet; konkrete Maskenkausalität bleibt unbewiesen, ein universeller Ausschluss ebenfalls.
Eigene Aussage und Provenienz
Die einschlägigen Berichte geben eine eigene Maskenkausalitätsbehauptung wieder. Ein vollständiges Originalvideo zum eindeutig zugeordneten Fall und das rechtsmedizinische Gutachten liegen hier nicht vor. Neu: Folie 4 der Präsentation vom 21.09.2020 formuliert eine mögliche Herzrhythmusstörung konditional. S012 verwendet am 06.10.2020 eine Möglichkeitsform. S026 schildert später erhaltene Hinweise rückblickend.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
E07: Landauer Mitteilung 20.10.2020, Bestandsnachweis.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Ohne vollständiges Gutachten ist weder der behauptete absolute Ausschluss noch die Maskenursache abschließend geprüft. Pressewortlaut nicht zum ganzen Gutachten aufwerten.
Offener Beleg / nächster Schritt
Vollständiges Gutachten und Erstmitteilung sichern.
Status vor Neubewertung
Sachvorwurf nicht entkräftet
Ostfriesland: behauptetes Maskentragen
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
Die zitierte Mitteilung des Bestattungsunternehmens widerspricht dem Maskengerücht für diesen konkreten Todesfall.
Adversarisches Prüfergebnis
Für den konkret zugeordneten ostfriesischen Fall besteht ein publizierter Gegenhinweis, dass das Kind keine Maske getragen habe. Solange die vollständige eigene Aufnahme und ihre Fallzuordnung fehlen, ist aber nicht bewiesen, welcher Fall, welche Quelle und welcher Gewissheitsgrad tatsächlich gemeint waren. Kein Fehlurteil ohne Primärvergleich.
Eigene Aussage und Provenienz
Die genaue Zuordnung des von Schiffmann gemeinten Falls ist ohne vollständige Originalfolge der Meldungen noch zu prüfen.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Kein entlastender Originalbeleg im Medienregister. P008/P013/P014 berichten die Gegenmitteilung.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Das ist bisher keine Entkräftung des Vorwurfs gegen Schiffmann. Fremde Kindertodesfälle widerlegen den konkreten Gegenhinweis nicht.
Offener Beleg / nächster Schritt
Originalmitteilung und betroffene Schiffmann-Aufnahme sichern; keine Privatdaten der Familie verbreiten.
Status vor Neubewertung
Sachvorwurf nicht entkräftet
Schweinfurt und Oberbayern: falscher Ort, realer Todesfall
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Sachlicher Kern belegt; Ortskorrektur dokumentiertZugeschriebener Vorwurf
RTL nennt sowohl die Ortskorrektur als auch eine polizeiliche Bestätigung eines realen Todesfalls in Oberbayern. Die Kritik an der Maskenursache bleibt davon getrennt.
Adversarisches Prüfergebnis
Der Todesfall war real. Im vollständigen Interview vom 15. Oktober 2020 lesen Markus Bayerbach und Vicky Richter die schriftliche Antwort der Münchner Polizei vor: Ein sechsjähriges Mädchen starb am 16. September in einem Münchner Krankenhaus. Die beiden schildern eine eigene Recherche über die Polizeipräsidien München und Rosenheim; Sputnik hatte zuvor unabhängig nachgefragt, RTL bestätigte den Fall später ebenfalls. Die anfängliche Ortsangabe Schweinfurt war falsch und wurde korrigiert. Nicht belegt sind Maskentragen und Maskenkausalität. Ergebnis: realer Todesfall und gutgläubige, überprüfbare Tatsachengrundlage; korrigierter Ortsfehler; Ursache offen.
Eigene Aussage und Provenienz
RTL dokumentiert die Ortskorrektur nach Oberbayern und eine konditionale Aussage zum nicht ausgeschlossenen Zusammenhang. Unmittelbar anschließend folgt eine stärkere Aussage, die Kenntnis der Todesursache sei nicht nötig. Beide gehören in die Prüfung. Dies betrifft eine Sechsjährige aus Oberbayern, nicht die 13-Jährige in Germersheim.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
E07; P010: RTL 13.10.2020.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Die Ortskorrektur bestätigt keine Maskenursache. Originalmeldung, Identität und Aussagechronologie bleiben offen.
Offener Beleg / nächster Schritt
Originalaufnahme und Nachrichtenkette zur Ortsangabe.
Status vor Neubewertung
Konkreter Korrektur- oder Ergänzungsbeleg
CO2, Sauerstoff und konkrete Gesundheitsschäden
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Im Kern begründet; Reichweite begrenztZugeschriebener Vorwurf
AFP widerspricht pauschalen Behauptungen einer gefährlichen CO2-Anreicherung oder Sauerstoffunterversorgung durch Alltagsmasken.
Adversarisches Prüfergebnis
Beschwerden, Totraum-CO₂, Belastung, Maskentyp, Alter und Vorerkrankungen waren reale medizinische Prüffragen. Eine Kinder-Erwachsenen-Studie bestätigte einen messbaren Anstieg des inspirierten CO₂, am stärksten bei 2- bis 7-Jährigen; endtidales CO₂ und Sauerstoffsättigung blieben nach 15 Minuten im Normbereich. Nach drei plötzlichen Todesfällen beim chinesischen Schulsport – zwei zeitgenössisch mit Maske berichtet – reagierten die Behörden vorsorglich mit angepassten Sportregeln; beim Wenzhou-Fall wurde später amtlich klargestellt, dass keine Maske getragen worden war. Die beste breitere Evidenz spricht gegen eine pauschale akute schwere Hypoxie oder Hyperkapnie durch übliches Maskentragen, bestätigt aber den physiologischen und vorsorglichen Prüfungsanlass und lässt Belastungs- und Vulnerabilitätsfragen nicht vollständig erledigt.
Eigene Aussage und Provenienz
Master S016/S019 dokumentiert weitreichende Warnungen. Individuelle Kontraindikationen sind davon getrennt zu betrachten. Datierungsvorbehalt: S016, S019 bearbeitet; ursprünglicher Wortlaut nicht unabhängig gesichert.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Die Berichte ordnen Schiffmann pauschale CO2- und Sauerstoffbehauptungen zu. Medizinische Anwendungshinweise betreffen dagegen bestimmte Maskentypen, Belastungssituationen und Vorerkrankungen. Aus solchen begrenzten Hinweisen folgt weder eine allgemeine Blut-CO2-Schädigung noch die Richtigkeit einer verkürzten Medienzuschreibung.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Allgemeine FFP2-Anwendungsprobleme oder einzelne Vorerkrankungen beweisen keine pauschale Schadensbehauptung.
Offener Beleg / nächster Schritt
Konkrete Aussage und zeitgenössische Studien paaren.
Status vor Neubewertung
Sachvorwurf nicht entkräftet
Drosten: Unsicherheit zur Krankheitsschwere verkürzt?
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
CORRECTIV ordnet die Äußerung vom 09.09.2020 einer Hypothese zur Krankheitsschwere zu; angegeben sind Gesamtantwort 5:36-9:02 und der Ausschnitt ab 8:09.
Adversarisches Prüfergebnis
Drostens vollständige Antwort unterschied Übertragungsschutz von der Hypothese einer geringeren Virusdosis und milderen Erkrankung. Ob Schiffmann diese Differenz verkürzt hat, kann nur der direkte Vollvergleich beider Aufnahmen entscheiden. Die Medienparaphrase ist kein Ersatz für diesen Vergleich.
Eigene Aussage und Provenienz
Der Faktencheck schreibt Schiffmann eine weitergehende Interpretation zu. Das Datum der Bundestagsanhörung ist nicht automatisch das Datum seines Videos.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
P018 benennt die Originalanhörung 09.09.2020 und Zeitmarken; noch kein abgeschlossenes Direktvergleichsprotokoll.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
E06 beantwortet eine andere Aussage und entkräftet diese Zuschreibung nicht.
Offener Beleg / nächster Schritt
Bundestagsvideo 09.09.2020, Frage und Antwort ab ca. 4:35 bis 9:02; Schiffmanns Clip daneben.
Status vor Neubewertung
Sachvorwurf nicht entkräftet
Falsch positive PCR: reales Qualitätsproblem
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Konkreter Korrektur- oder ErgänzungsbelegZugeschriebener Vorwurf
BR bezeichnet falsch positive PCR-Ergebnisse als eher theoretisches Problem und verweist vor allem auf eine mögliche Kreuzreaktion mit SARS-CoV-1.
Adversarisches Prüfergebnis
Im RKI wurde ein tatsächlicher Ringversuch mit falsch positiven Resultaten besprochen. Damit war die Qualitätsfrage ein praktischer fachlicher Prüfgegenstand.
Eigene Aussage und Provenienz
RKI-Protokoll 29.04.2020: Diskussion realer falsch positiver Ergebnisse in einer INSTAND-Zwischenauswertung und möglicher Bestätigungstests; E04.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
E04: RKI 29.04.2020, INSTAND-Zwischenauswertung.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Ringversuchsfehler sind keine gemessene Fehlerquote sämtlicher Routinetests. Das RKI warnt ausdrücklich vor Hochrechnung.
Offener Beleg / nächster Schritt
Original-Ringversuchsbericht ergänzen; keine Hochrechnung aus Zwischenwerten.
Status vor Neubewertung
Konkreter Korrektur- oder Ergänzungsbeleg
PCR-Nachweis, Infektion und Ansteckungsfähigkeit
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Teilweise entlastet; Reichweite begrenztZugeschriebener Vorwurf
Die Berichte kritisieren weitreichende Schlussfolgerungen aus PCR-Einwänden. Sie behaupten nicht sämtlich, jeder positive Befund beweise aktuelle Ansteckungsfähigkeit.
Adversarisches Prüfergebnis
Das RKI unterschied PCR-Nachweis und erfolgreiche Virusanzucht. Deshalb ist eine positive PCR nicht ohne zusätzliche Einordnung gleichbedeutend mit nachgewiesener Ansteckungsfähigkeit.
Eigene Aussage und Provenienz
Master S015 vom 19.10.2020 enthält auch eine pauschale Ct-Grenze. RKI-Protokoll 22.05.2020 warnt ausdrücklich vor Übertragung von Ct-Aussagen zwischen Testsystemen. Datierungsvorbehalt: S015 bearbeitet; ursprünglicher Wortlaut nicht unabhängig gesichert.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
E05: RKI 22.05.2020, etwa 175 Proben, systembezogener Ct-Befund.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Kein Beleg für allgemeine Ungültigkeit der PCR, keine universelle Ct-Grenze und keine Entkräftung einer konkreten falschen Fallzahlrechnung.
Offener Beleg / nächster Schritt
Flyer/Video und konkretes Testsystem zuordnen.
Status vor Neubewertung
Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt
Absichtlich falsch positive Tests
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
Der Prüfpunkt betrifft eine zugeschriebene Manipulationsabsicht. Der historische Bremen-Beitrag war beim erneuten Abruf nicht mehr als Volltext erreichbar.
Adversarisches Prüfergebnis
Ein Qualitätsproblem oder politische Einflussnahme auf die Darstellung einer Liste beweist keine absichtliche Produktion falscher PCR-Ergebnisse.
Eigene Aussage und Provenienz
Ein vollständiges Bremen-Video und eine präzise Zeitmarke zur behaupteten Absicht sind im verfügbaren Material nicht gesichert.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
E04: reales Qualitätsproblem. E14: Darstellung/Vertriebslinks einer Antigentestliste, anderer Vorgang.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Manipulationsvorsatz bleibt unbewiesen. Antigentests, PCR-Ergebnisse und Kommunikationsgestaltung dürfen nicht miteinander verschmolzen werden.
Offener Beleg / nächster Schritt
Originalvideo vom Oktober 2020 und konkret beschuldigter Vorgang.
Status vor Neubewertung
Entscheidender Originalbeleg offen
Fallanstieg ausschließlich durch mehr Tests
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Im Kern begründet; Reichweite begrenztZugeschriebener Vorwurf
Die Flyer-Faktenchecks beanstanden die Gleichsetzung von größerem Testumfang und ausschließlich dadurch verursachtem Fallanstieg.
Adversarisches Prüfergebnis
Ein größerer Testumfang kann bei gleicher Lage mehr Fälle sichtbar machen; bei niedriger Prävalenz verschlechtert sich zusätzlich der positive Vorhersagewert. Ob ein konkreter Anstieg ausschließlich testbedingt war, muss jedoch für dieselben Kalenderwochen anhand von Testzahl, Positivquote, Testanlass und Population gerechnet werden. Der methodische Kern ist richtig, die Ausschließlichkeit bislang nicht bewiesen.
Eigene Aussage und Provenienz
Eigene Flyer sind als Dateien vorhanden. Die konkrete Druckfassung und ihr Datenstichtag sind nicht bei jeder zitierten Verteilung gesichert.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Originalflyer OS-FLY19/OS-FLY15 vorhanden; E05 beantwortet diese Mengenfrage nicht.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Einfluss des Testumfangs ist real, beweist aber keine ausschließliche Ursache. Virusanzuchtbefunde sind hierfür kein quantitativer Gegenbeleg.
Offener Beleg / nächster Schritt
Flyerversion und betrachtete Kalenderwochen festlegen.
Status vor Neubewertung
Sachvorwurf nicht entkräftet
80 Prozent Hintergrundimmunität
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Teilweise entlastet; Reichweite begrenztZugeschriebener Vorwurf
Die Medienkritik betrifft den Schluss auf Schutz eines großen Bevölkerungsanteils. Eine Laborreaktion ist eine andere Messgröße.
Adversarisches Prüfergebnis
81 Prozent vorbestehende T-Zell-Reaktivität war am 30.09.2020 publiziert. Die Größenordnung wurde nicht frei erfunden.
Eigene Aussage und Provenienz
Nelde et al., online 30.09.2020, fanden T-Zell-Reaktivität in 81 Prozent der untersuchten nicht exponierten Personen; E08/P070. Vollständige Bremen-Rede fehlt.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
E08: Nelde et al., DOI 10.1038/s41590-020-00808-x.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Laborreaktivität in einer Stichprobe ist nicht 80 Prozent klinisch geschützte Gesamtbevölkerung. Originalinterview und tatsächlich zitierte Studie fehlen.
Offener Beleg / nächster Schritt
Originalinterview und damals zitierte Studie.
Status vor Neubewertung
Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt
Vorbestehende Abwehr nach Erkältungen
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Teilweise entlastet; Reichweite begrenztZugeschriebener Vorwurf
BR beschreibt selbst Forschung zu Kreuzreaktionen und kritisiert daraus abgeleitete weitreichende Schutzannahmen.
Adversarisches Prüfergebnis
Vorbestehende T-Zell- und Antikörperreaktionen wurden wissenschaftlich untersucht. Die genannten Arbeiten müssen mit der genauen Flyerfassung und Aussage verbunden werden.
Eigene Aussage und Provenienz
Grifoni, Nelde und Ng untersuchten unterschiedliche zelluläre bzw. humorale Reaktionen. Der eigene Flyer verwendet teilweise qualifizierende Aussagen über eine gewisse Abwehr. Corona 30, Folie 16 (Dateistand 18.04.2020), formuliert mögliche Immunität nach Erkältung konditional und verlinkt einen Watson-Beitrag über Drosten.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
E08/Nelde; P071 Ng und P072 Grifoni sind bibliografische Anknüpfungen, keine hier vollständig abgeglichenen Belege.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Die Publikation von Ng im November 2020 darf eine frühere Aussage nicht ohne belegte frühere Veröffentlichungsfassung stützen. Prozent, Stichprobe und Schutzbehauptung bleiben offen.
Offener Beleg / nächster Schritt
Grifoni/Ng-Volltexte und Originalflyer vollständig gegenüberstellen.
Status vor Neubewertung
Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt
Frühbehandlung und angeblicher Verzicht auf Isolation
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Zuordnung der Erstmatrix berichtigtZugeschriebener Vorwurf
BR kritisiert Aussagen zu Prävention und Behandlung und erklärt, sie ersetzten keine anderen Schutzmaßnahmen. Ein ausdrücklicher Aufruf Schiffmanns zum Verzicht auf Isolation ist damit nicht belegt.
Adversarisches Prüfergebnis
Ein Hinweis auf Behandlung enthält nicht automatisch die Aufforderung, Isolation zu unterlassen. Der genaue Flyertext muss diese angebliche Ersetzung zeigen.
Eigene Aussage und Provenienz
Das Interview vom 27.04.2020 befürwortet Isolation Kranker und Verdächtiger. Medikamentöse Flyer-Aussagen betreffen einen anderen Prüfgegenstand.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
E01: Isolation im April befürwortet; tatsächliche aktuelle Flyerbehauptung noch abzugleichen.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Die frühere Aprilposition widerlegt keinen abweichenden späteren Rat. Wirksamkeit der konkret empfohlenen Behandlung ist eine eigene Frage.
Offener Beleg / nächster Schritt
Flyer auf tatsächliche Ersetzungsbehauptung prüfen; Arznei/Dosis/Datum getrennt.
Status vor Neubewertung
Zuordnung der Erstmatrix berichtigt
Bremen: keine Kranken oder Toten?
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Im Kern begründet; Reichweite begrenztZugeschriebener Vorwurf
Wikipedia referiert eine entsprechende Bremen-Aussage; der historische Senderbeitrag war im erneuten Abruf nicht verfügbar.
Adversarisches Prüfergebnis
Die vollständiger geprüfte Aufnahme spricht nicht pauschal von keinerlei Kranken oder Toten, sondern von einer sehr kleinen persönlichen Gefahr für Nicht-Risikopersonen in der konkreten Bremer Freiluftsituation. Damalige lokale Daten, das geringe Außenübertragungsrisiko und stark altersabhängige IFR stützen diesen Kern. Ein mathematisches Nullrisiko der Infektion war gleichwohl zu absolut.
Eigene Aussage und Provenienz
Das genaue Rededatum und der vollständige Kontext sind im Original noch offen. Der Bestandsabgleich verzeichnet für Bremen zeitgenössisch gemeldete Erkrankungs- und Todesfälle.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
BN01 Originalvideo und vollständiger Kontext; W09 mit damaligen Quellen sowie GAeF, Sundar/Bhaskar, Bulfone, Kaspersen und Pezzullo als späteren Stützen.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Die Schlussformulierung „keine Gefahr … sich mit Covid-19 zu infizieren“ ist in mehrfach gegengeprüfter ASR dokumentiert. Die Einschränkung auf Nicht-Risikopersonen besteht. Der gesamte Kontext begründet eine Gesundheits-/Risikodiskussion, trägt jedoch kein mathematisches Nullrisiko.
Offener Beleg / nächster Schritt
Für den Prozess Aufnahme/Veröffentlichungsdatum bestätigen und vorhandenen vollständigen Aufnahmebeginn/Schluss sichern. Kontaktbedingungen und gemeinte Gesundheitsgefahr darlegen. Keine Inzidenzzahl oder Ioannidis-Nennung als angebliches wörtliches Videozitat einfügen.
Status vor Neubewertung
Sachvorwurf nicht entkräftet
Intensiv-Freihaltung und Verhältnismäßigkeit
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Sachlicher Kern durch amtliche Krankenhausdaten belegtZugeschriebener Vorwurf
Die Kritik betrifft Schlussfolgerungen aus freien Kapazitäten. Eine Momentaufnahme ist nicht identisch mit einer Prognose der benötigten Reserve.
Adversarisches Prüfergebnis
Die Kritik an pauschaler Intensiv-Freihaltung und an der Darstellung einer allgemeinen nationalen Überlastung hatte einen starken, später amtlich bestätigten Tatsachenkern. Der im Auftrag des BMG aus InEK-Daten erstellte RWI/TU-Bericht weist für 2020 13 Prozent weniger stationäre Fälle, eine Bettenauslastung auf dem historischen Tief von 67,3 Prozent und 68,6 Prozent auf Intensivstationen aus; im Jahresmittel wurden knapp 4 Prozent der Intensivbetten für COVID-19-Patienten benötigt. Die Wissenschaftlichen Dienste hielten unter Bezug auf denselben Bericht fest, die stationäre Versorgung sei zu keinem Zeitpunkt insgesamt an ihre Grenzen gelangt. Das ist ein belastbarer Entlastungsbefund. Zu begrenzen bleibt nur die Reichweite: Jahres- und Bundeswerte schließen zeitliche, regionale und personelle Engpässe sowie hohe Belastungen einzelner Kliniken nicht aus.
Eigene Aussage und Provenienz
P073 enthält einen historischen DIVI-Tagesreport; die zugehörige eigene Äußerung ist noch nicht vollständig gesichert.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
E12: DIVI 12.10.2020, 590 COVID-Intensivpatienten und 9.336 freie Betten.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Stichtagsfreiheit widerlegt keinen Reservebedarf für zukünftige Fallanstiege. Region, Personal und Prognose sind zusätzlich nötig.
Offener Beleg / nächster Schritt
Lokale Lage und erwarteten Herbstverlauf zum Äußerungsdatum ergänzen.
Status vor Neubewertung
Entscheidender Originalbeleg offen
Gemeldete Intensivkapazität und Erhebungswechsel
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Teilweise entlastet; Reichweite begrenztZugeschriebener Vorwurf
CORRECTIV bestätigt einen Rückgang gemeldeter betreibbarer Kapazitäten, beanstandet aber die Deutung als fortlaufenden physischen Bettenabbau. P022 betrifft vorrangig Hockertz/Haintz.
Adversarisches Prüfergebnis
Die Gegenberichterstattung unterscheidet gesunkene gemeldete betreibbare Kapazität von physisch abgebauten Betten. Diese verschiedenen Behauptungen müssen getrennt werden.
Eigene Aussage und Provenienz
Dem Artikel zufolge stammt Schiffmanns Beitrag vom 09.11.2020. DIVI erläuterte am 03.08.2020 eine Änderung der Erfassung ab dem Folgetag.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
P019/P022: redaktionelle Bestätigung einer Veränderung der gemeldeten Kapazität; historische DIVI-Reihe noch nicht neu geprüft.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Eine Zählumstellung, Personalengpässe und Reservebetten können die Reihe verändern. Keine pauschale Bestätigung eines physischen Bettenabbaus.
Offener Beleg / nächster Schritt
Historische DIVI-CSV und Umstellungsnotiz; Achsenkritik separat.
Status vor Neubewertung
Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt
Intensiv-Auslastung 2018 gegenüber 2020
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Kapazitätskern amtlich bestätigt; Grafik methodisch zu präzisierenZugeschriebener Vorwurf
CORRECTIV bestätigt Ausgangszahlen, kritisiert jedoch Jahresdurchschnitt und Tagesaufnahme sowie unterschiedliche Erhebungsdefinitionen.
Adversarisches Prüfergebnis
Die verwendeten Ausgangszahlen waren nicht erfunden. Die Division der Behandlungstage 2018 ergibt rund 21.043 durchschnittlich belegte Intensivbetten. Der konkrete Vergleich eines Jahresmittels 2018 mit einer Tagesmeldung 2020 vermischt weiterhin Zeit- und Erhebungsbezüge. Dieser Darstellungsfehler erledigt den sachlichen Kern jedoch nicht: Die später verfügbare kompatible Ganzjahresauswertung aus InEK-Daten weist für 2020 eine Intensivbettenauslastung von 68,6 Prozent, ein historisches Tief der Gesamtbettenauslastung und knapp 4 Prozent COVID-Anteil an allen Intensivbetten im Jahresmittel aus. Ergebnis: Diagramm technisch präzisieren, aber den Kapazitäts- und Unterauslastungskern als amtlich bestätigt anerkennen.
Eigene Aussage und Provenienz
Beitrag laut Faktencheck am 03.11.2020; Grafik verwendet einen November-Stichtag 2020 und Jahresdaten 2018.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Keine vollständig geprüfte Originalgrafik/Destatis-/DIVI-Reihe im Medienregister.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Andere RKI-Einwände entkräften den Methodenfehler dieses Diagramms nicht.
Offener Beleg / nächster Schritt
Originalgrafik, Destatis-Tabelle 2018 und DIVI-Reihe sichern.
Status vor Neubewertung
Sachvorwurf nicht entkräftet
Flyer zur Gesamtsterblichkeit
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
BR und Mimikama beanstanden eine Untersterblichkeitsdarstellung. Die Gültigkeit hängt an Bezugswochen, Vergleichsjahren und dem Zeitpunkt der Druckfassung.
Adversarisches Prüfergebnis
Die Sterblichkeitsaussage ist nur am Druckdatum, damaligen Datenstand und genau behaupteten Zeitraum prüfbar.
Eigene Aussage und Provenienz
Flyer OS-FLY15/OS-FLY19 sind im Paket. Nicht jede im Artikel besprochene Fassung ist damit eindeutig datiert.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Originalflyer vorhanden; historische passende Destatis-Auswertung noch nicht zugeordnet.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Spätere Jahreszahlen dürfen nicht rückwirkend verwendet werden. Umgekehrt ist ein früher Flyer nicht automatisch durch jede im Oktober verfügbare Nachrechnung entlastet.
Offener Beleg / nächster Schritt
Originalflyer und historische Destatis-Veröffentlichung derselben Woche.
Status vor Neubewertung
Entscheidender Originalbeleg offen
Mit oder an COVID-19 verstorben
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Teilweise entlastet; Reichweite begrenztZugeschriebener Vorwurf
BR kritisiert nicht nur die Unterscheidung, sondern auch den suggerierten Umfang anderer Todesursachen. CORRECTIV bestätigt besondere Fälle der Meldestatistik.
Adversarisches Prüfergebnis
Meldestatistik und medizinische Todesursache sind unterschiedliche Größen. Die methodische Nachfrage hatte einen tatsächlichen Gegenstand.
Eigene Aussage und Provenienz
E09/P023 belegt, dass Meldung und individuell bestimmte Todesursache auseinanderfallen können. Vorerkrankungen allein entscheiden die Kausalität nicht.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
E09: CORRECTIV 23.04.2020; RKI 22.04.2020 zur Obduktionsfrage.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Die Existenz solcher Meldefälle beweist keinen großen Überzählungsanteil und keine allgemeine Bedeutungslosigkeit der COVID-Todeszahlen.
Offener Beleg / nächster Schritt
Den tatsächlichen Anteil ursächlicher Todesfälle separat aus Obduktions-/Todesursachendaten prüfen.
Status vor Neubewertung
Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt
COVID-19 und Influenza gleich gefährlich?
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Im Kern begründet; Reichweite begrenztZugeschriebener Vorwurf
BR kritisiert eine generelle Gleichsetzung oder Verharmlosung gegenüber Influenza. Unterschiedliche Todesfallmaße sind dabei wesentlich.
Adversarisches Prüfergebnis
Für einen frühen Influenza-Vergleich bestand ein konkreter Fachanlass: Fauci, Lane und Redfield verglichen die klinischen Folgen bedingt mit schwerer saisonaler oder pandemischer Influenza. Spätere altersgestaffelte IFR-Daten bestätigen sehr geringe Risiken in jungen Gruppen. Ein pauschaler Vergleich mit jeder normalen Grippesaison ohne gleiche Population, IFR/CFR und Zeitraum wäre weitergehend.
Eigene Aussage und Provenienz
Corona 11, Folien 10/16, zitiert den NEJM-Beitrag. Folie 20 setzt die Gefahr mit normaler Grippe gleich; Folie 14 erklärt das Virus für ungefährlich. Öffentlicher Vortragstag nicht gesichert.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Keine konkrete eigene Aussage mit passender damaliger Vergleichsstudie vollständig zugeordnet.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Vorbestehende Kreuzreaktionen und spätere Varianten beantworten die frühere pauschale Gefährlichkeitsbehauptung nicht.
Offener Beleg / nächster Schritt
Wortlaut und damalige Bezugsstudie je Video.
Status vor Neubewertung
Sachvorwurf nicht entkräftet
70 Prozent allergische Impfreaktionen
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Im Kern begründet; Reichweite begrenztZugeschriebener Vorwurf
Volksverpetzer ordnet Schiffmann eine solche Größenordnung zu und beschreibt als Hintergrund einen Antrag von Wodarg/Yeadon, keine Pfizer-Wirksamkeitsstudie.
Adversarisches Prüfergebnis
Die gerundete 70-Prozent-Zahl war nicht erfunden: Yang et al. fanden 2016 bei rund 72 Prozent von 377 Proben Anti-PEG-IgG und/oder -IgM; die EMA-Petition vom 1. Dezember 2020 griff diesen Befund als Allergiewarnanlass auf. Anti-PEG-Antikörperprävalenz ist jedoch keine 70-Prozent-Quote klinischer Impfreaktionen. Der vollständige Wortlaut muss zeigen, welche Bezugsgröße Schiffmann tatsächlich nannte.
Eigene Aussage und Provenienz
Das vollständige eigene Video fehlt. MHRA-Warnung Dezember 2020 und CDC-Auswertung belegen reale Anaphylaxien, jedoch keine Rate von 70 Prozent.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Die Zahl hat eine konkrete, vor 2020 veröffentlichte Grundlage: Yang et al. fanden 2016 bei etwa 72 % von 377 Proben nachweisbare Anti-PEG-Antikörper. Die EMA-Petition vom 01.12.2020 verwendet rund 70 % und leitet daraus einen möglichen allergischen Prüfbedarf bei PEG-haltigen Impfstoffen ab. Die Zahl ist damit kein grundlos erfundener Einfall. Die GRN-Zuschreibung muss deshalb den tatsächlichen Wortlaut und dessen Bezugsgröße korrekt wiedergeben. Full Fact musste am 22.01.2021 seine ursprüngliche Angabe korrigieren, es habe keine entsprechende Studie gefunden: Yang 2016 war eine vorhandene Quelle.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Die Studie maß Antikörper, überwiegend in niedrigen Konzentrationen; sie untersuchte keine COVID-19-Impfreaktionen. Eine mögliche allergische Reaktion und eine klinische Reaktionsquote sind unterschiedliche Aussagen. Spätere klinische Meldedaten ersetzen die damalige Quellenzuordnung nicht. Das FDA-Briefing vom 10.12.2020 erfasste Überempfindlichkeitsereignisse bei 0,63 % im Impf- und 0,51 % im Placeboarm; diese klinische Bezugsgröße belegt keine 70-Prozent-Reaktionsquote.
Offener Beleg / nächster Schritt
Den vollständigen Wortlaut mit dem Anti-PEG-Befund abgleichen. SWPRS-Fassung im damaligen Zeitfenster sichern; Antikörperprävalenz und beobachtete klinische Reaktionsquote getrennt darstellen.
Status vor Neubewertung
Sachvorwurf nicht entkräftet
Unfruchtbarkeit als gesicherte Impf-Folge
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Im Kern begründet; Reichweite begrenztZugeschriebener Vorwurf
Die Berichte kritisieren eine als Tatsache verbreitete Unfruchtbarkeitsbehauptung; die damalige Hypothese ist kein klinischer Nachweis.
Adversarisches Prüfergebnis
Die Fertilitätswarnung hatte Ende 2020 eine dokumentierte Hypothesenbasis: Die EMA-Petition formulierte eine mögliche Syncytin-1-Kreuzreaktion und verlangte Prüfung. Spätere direkte Untersuchungen stützen diesen speziellen Mechanismus nicht. Zugleich sind der Geburtenbruch, seine Neun-Monats-Assoziation mit dem Impfrollout und weitere Bevölkerungssignale real und nicht durch eine pauschale Behauptung fehlender Forschungsgrundlage erledigt. Eine gesicherte allgemeine biologische Unfruchtbarkeit ist daraus nicht bewiesen.
Eigene Aussage und Provenienz
Originalwortlaut und Modalisierung der eigenen Aussage sind nicht vollständig gesichert. Im Bestand liegt keine passende Studie vor, die den behaupteten Effekt belegt.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Die Petition von Wodarg/Yeadon vom 01.12.2020 nennt ausdrücklich eine mögliche Anti-Syncytin-1-Kreuzreaktion als Fertilitätshypothese (S. 5, XI). Damit ist ein zeitgenössischer Diskussionsgegenstand identifiziert. Spätere Fachpublikationen dokumentieren einen demografischen Geburtenrückgang und zeitliche Assoziationen mit dem Impfrollout. Im IVF-Register steigen die vergleichbaren plausiblen Zyklen von 109.664 (2020) auf 131.801 (2024), um 20,19 %. Diese Befunde gehören zur Gegenposition und dürfen nicht durch eine pauschale Angabe fehlender Forschungsgrundlage ersetzt werden.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Die Petition stellt eine hypothetische Kreuzreaktion zur Diskussion; sie ist keine behördliche Bestätigung. Die späteren Bevölkerungsauswertungen betreffen zeitliche Zusammenhänge und Fortpflanzungsverhalten, nicht einen Nachweis dieses Syncytin-1-Mechanismus. Die 26-Länder-Studie findet im adjustierten Modell einen negativen Erstimpf- und einen positiven Vollimmunisierungszusammenhang. Weitere Hypothesen und Individualdaten sind für eine biologische Ursachenzuordnung erforderlich. Die direkten experimentellen Untersuchungen von Prasad et al. (13.10.2021; 66 Geimpfte und 37 Genesene) und Lu-Culligan et al. (24.05.2022; menschliche Kohorten mit 17 und 41 Personen) fanden die vermutete Anti-Syncytin-1-Reaktion in den untersuchten Proben nicht. Diese Befunde waren 2020 noch nicht verfügbar und widersprechen dem spezifischen Mechanismus; spätere demografische Trends bestätigen ihn nicht.
Offener Beleg / nächster Schritt
Bearbeitung: benannte vorhandene Dossiers lesen und mit den eigenständigen Originalaussagen zu P024/P025 und dem Klagevideo22.12.2020 abgleichen. Zeitgenössische Warnbasis und spätere Befunde getrennt dokumentieren.
Status vor Neubewertung
Sachvorwurf nicht entkräftet
Empfehlung vorgetäuschter Telefonate
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
Volksverpetzer berichtet über ein Video, in dem irreführende Telefonate im öffentlichen Raum empfohlen worden seien.
Adversarisches Prüfergebnis
Eine Drittzuschreibung beweist keinen eigenen Täuschungsaufruf.
Eigene Aussage und Provenienz
Der vollständige eigene Clip mit vorangehendem Gespräch, Tonfall und Abschluss liegt nicht zur unabhängigen Prüfung vor.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
P024/P025 schreiben Schiffmann inszenierte Telefonate zu. Die Berichte ersetzen keinen vollständigen eigenen Wortlaut. Die konkrete Kommunikationsmethode und die fachliche Grundlage der darin genannten Aussagen sind unterschiedliche Gegenstände.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Die Drittzuschreibung wird nicht als erwiesene Täuschung übernommen. Eine belegte wissenschaftliche Warnung bestätigt umgekehrt nicht automatisch eine bestimmte Kommunikationsmethode.
Offener Beleg / nächster Schritt
Vollständiges Video einschließlich Einleitung und Kontext.
Status vor Neubewertung
Entscheidender Originalbeleg offen
Ärztetag: Teilhabedruck und Zwangsimpfung
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Teilweise entlastet; Reichweite begrenztZugeschriebener Vorwurf
CORRECTIV bestreitet einen Beschluss zur körperlichen Zwangsimpfung von Kindern. Der Wortlaut des Originalprotokolls ermöglicht eine präzisere Prüfung.
Adversarisches Prüfergebnis
Druck durch Teilhaberegeln und körperliche Impfung gegen den Willen der Eltern sind unterschiedliche Behauptungen. Maßgeblich sind Beschluss und eigener Wortlaut.
Eigene Aussage und Provenienz
Eigener Beitrag laut Faktencheck vom 09.05.2021. BÄK-Protokoll I-19, Seiten 31-32: Impfstrategie; in der Begründung Verknüpfung von Impfung, Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
P026 verweist auf Ärztetagsbeschluss, Seite 31; Originalbeschluss/Video noch nicht unmittelbar verglichen.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Ein belastender Teilhabesatz beweist keinen Beschluss über körperliche Zwangsimpfung. Datum 2021, kein Beleg für 2020 Kündigungen.
Offener Beleg / nächster Schritt
Beschlussprotokoll S. 31 und Video Minute 1:55 vollständig.
Status vor Neubewertung
Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt
Mimikama: mRNA ausschließlich an Tieren geprüft
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Konkreter Korrektur- oder ErgänzungsbelegZugeschriebener Vorwurf
Mimikama erklärt im Flyer-Faktencheck vom Oktober 2020, mRNA-Impfstoffe seien bis dahin ausschließlich tierexperimentell geprüft worden.
Adversarisches Prüfergebnis
Der konkrete Satz im Mimikama-Artikel, mRNA-Impfstoffe seien bis dahin ausschließlich an Tieren geprüft, ist durch eine veröffentlichte Humanstudie vor dem Artikeldatum widerlegt.
Eigene Aussage und Provenienz
Die Moderna-Veröffentlichung vom 14.07.2020 dokumentiert eine Phase-1-Studie mit 45 erwachsenen Teilnehmenden; P066/E03.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
E03; SEC-Mitteilung 14.07.2020 zur Phase 1 mit 45 Erwachsenen; Mimikama-Original 19./21.10.2020 Abschnitt Impfstoff.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Dies widerlegt einen redaktionellen Satz, nicht die übrigen Flyerbewertungen und keine komplette Sicherheits-/Wirksamkeitsaussage. Keine Böswilligkeit allein daraus ableiten.
Offener Beleg / nächster Schritt
Historische Artikelversion zusätzlich archivieren.
Status vor Neubewertung
Konkreter Korrektur- oder Ergänzungsbeleg
Rothschild-Patent und Priorität 2015
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
AFP und CORRECTIV kritisieren die Schlussfolgerung, ein COVID-19-Test sei bereits 2015 angemeldet worden.
Adversarisches Prüfergebnis
Das auf der Patentseite sichtbare Prioritätsdatum 2015 war ein realer und objektiv missverständlicher Rechercheanlass. Die Akte zeigt jedoch: Die COVID-19-Anmeldung wurde am 17. Mai 2020 eingereicht; die frühen Daten gehören zur Patentfamilie beziehungsweise zu biometrischen Vorläuferanmeldungen. Ein Schluss auf bekanntes COVID-19-Vorwissen im Jahr 2015 wäre technisch nicht getragen. Ob Schiffmann genau diesen Schluss selbst als Tatsache verbreitete, ist ohne seine vollständige Weiterleitung offen; deshalb kein negatives Urteil über ihn aufgrund einer fremden Paraphrase.
Eigene Aussage und Provenienz
Die Patentakte US20200279585A1 nennt eine ältere Prioritätskette; die konkrete Anmeldung datiert vom 17.05.2020, Veröffentlichung vom 03.09.2020.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
P027/P028 lokalisieren das Patent US2020279585; der vollständige Vergleich der Patentfassungen fehlt.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Ein Datum von 2015 auf einer späteren Anmeldung beweist keine bereits 2015 bekannte COVID-19-Erfindung.
Offener Beleg / nächster Schritt
Vollständige Patentfamilie US2020279585 und Schiffmanns Video.
Status vor Neubewertung
Sachvorwurf nicht entkräftet
Neuseeländisches Abtreibungsrecht
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
CORRECTIV beanstandet die behauptete freie Zulässigkeit bis zur Geburt und die pauschale Darstellung ohne qualifiziertes Personal.
Adversarisches Prüfergebnis
Die neuseeländische Reform von 2020 entkriminalisierte und erweiterte den Zugang erheblich; Leistungen sind nicht ausschließlich Ärzten vorbehalten. Nach mehr als 20 Wochen verlangt das Gesetz jedoch klinische Angemessenheit und die Konsultation einer weiteren qualifizierten Fachperson. Der Reformkern und damit ein konkreter Warnanlass sind real. Ob Schiffmann daraus selbst eine Formel beliebiger Abbrüche bis zur Geburt oder unqualifizierter Durchführung machte, muss am vollständigen Video geprüft werden; ohne dieses Original kein negatives Endurteil.
Eigene Aussage und Provenienz
Eigene Übersetzung laut Beitrag vom 28.07.2022. Die amtliche Erläuterung der Reform von 2020 unterscheidet bis zu 20 Wochen und danach.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
P029/P030 sind Zuschreibungsquellen; der unmittelbare Gesetzes- und Videovergleich fehlt.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
BMG-/RKI-Akten betreffen diesen Rechtskomplex nicht. Die Veröffentlichung von 2022 darf nicht als Eigenposition von 2020 datiert werden.
Offener Beleg / nächster Schritt
Originalvideo und damaliges neuseeländisches Gesetz.
Status vor Neubewertung
Sachvorwurf nicht entkräftet
Berliner Polizeieinsatz: Todesmeldung und Korrektur
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Konkreter Korrektur- oder ErgänzungsbelegZugeschriebener Vorwurf
CORRECTIV bezeichnet die Todesmeldung als falsch und dokumentiert zugleich Schiffmanns ausdrückliche Korrektur am 31.08.2020 um 15:44 Uhr.
Adversarisches Prüfergebnis
Originalpost, behaupteter Tod, etwaige Korrektur und Behördenmitteilung zum konkreten Polizeieinsatz sind gegeneinander zu halten.
Eigene Aussage und Provenienz
Die Korrektur ist im Faktencheck vom 01.09.2020 mit Screenshot wiedergegeben; das ist ein Nachweis der Redaktion selbst.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
P031 ist bisher nur ein Suchauszug; ein vollständiger Vergleich von Eigenpost und Polizeimitteilung fehlt.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Kein Entlastungsbeleg. Nicht mit den Kindertodesfällen oder anderen Demonstrationsereignissen vermischen.
Offener Beleg / nächster Schritt
Primärmitteilung zum Einsatz und archivierter Kanalpost.
Status vor Neubewertung
Konkreter Korrektur- oder Ergänzungsbeleg
Strafvorwurf zu Maskenattesten
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg veröffentlichte am 12.04.2022 eine Anklagemitteilung zu zehn Gesundheitszeugnissen und weiteren Vorwürfen. Sie ist keine Verurteilung.
Adversarisches Prüfergebnis
Die Anklage von 2022 ist amtlich belegt. Ob die einzelnen Atteste medizinisch und strafrechtlich unrichtig waren, ist anhand der angeklagten Fälle zu prüfen.
Eigene Aussage und Provenienz
Die konkret angeklagten Atteste, Untersuchungsdokumentationen, Einlassungen und ein aktueller amtlicher Verfahrensstand sind hier nicht vollständig vorhanden.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
E11: amtliche Anklagemitteilung vom 12.04.2022. Der Verteidigerschriftsatz vom 13.05.2022 dokumentiert die Verteidigungsposition.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Eine Anklage ist weder Verurteilung noch Freispruch. Ein Einstellungsantrag, eine behauptete erste Einstellung und die Rücknahme eines anderen Kammerverfahrens entkräften die ausgewählten Attestfälle nicht automatisch.
Offener Beleg / nächster Schritt
Anklage, Patientenunterlagen und Einzelfallbegründung geschützt abgleichen.
Status vor Neubewertung
Entscheidender Originalbeleg offen
Anklageberichterstattung und Schuldbehauptung
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Zuordnung der Erstmatrix berichtigtZugeschriebener Vorwurf
Volksverpetzer verwendet eine polemische Sprache, bezeichnet den Vorgang im einschlägigen Beitrag aber ausdrücklich als Anklage beziehungsweise Verdacht.
Adversarisches Prüfergebnis
Die amtliche Mitteilung von 2022 bezeichnet Vorwürfe und wahrt die Unschuldsvermutung. Eine Darstellung als bereits festgestellte Schuld wäre für diesen Verfahrensstand zu korrigieren.
Eigene Aussage und Provenienz
P069 dokumentiert den damaligen amtlichen Vorwurf samt Unschuldsvermutung. Ein aktueller Ausgang ist nicht gesichert.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
E11: Anklagemitteilung vom 12.04.2022.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Nur einen tatsächlich als Schuld formulierten Artikel korrigieren. Ein korrekter Bericht über eine Anklage ist keine falsche Schuldbehauptung. Eine Originalentscheidung zum aktuellen Stand von 2026 fehlt.
Offener Beleg / nächster Schritt
Aktuellen Verfahrensstand 2026 aus Beschluss/Prozessakte übernehmen.
Status vor Neubewertung
Zuordnung der Erstmatrix berichtigt
Approbation: Prüfung, drohender Verlust oder Entziehung?
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Zuordnung der Erstmatrix berichtigtZugeschriebener Vorwurf
Die erfasste Volksverpetzer-Überschrift spricht vom drohenden Verlust; Wikipedia beschreibt eine Prüfung. Eine bereits erfolgte Entziehung wird damit nicht nachgewiesen.
Adversarisches Prüfergebnis
Prüfung, Anhörung, drohender Entzug und tatsächlicher Approbationsentzug sind verschiedene Verfahrensschritte. Die vorhandenen Artikel sprechen überwiegend von einer Prüfung oder einem drohenden Verlust.
Eigene Aussage und Provenienz
Ein Entziehungsbescheid oder dessen gerichtliche Überprüfung liegt hier nicht vor.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Kein geprüfter Approbationsbescheid. Die Rücknahme des Kammeranwalts vom 13.01.2022 betrifft ein anderes Berufsgerichtsverfahren.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Keinen Medienvorwurf erfinden, der nur durch eine verkürzte Titelwiedergabe entsteht. Kammermitgliedschaft und Approbation sind unterschiedliche Rechtsverhältnisse.
Offener Beleg / nächster Schritt
Konkreten Satz und behördlichen Bescheid vergleichen.
Status vor Neubewertung
Zuordnung der Erstmatrix berichtigt
Praxis-Kündigung als medizinischer Beweis
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Konkreter Korrektur- oder ErgänzungsbelegZugeschriebener Vorwurf
Wikipedia und weitere Beiträge berichten über die Praxisstreitigkeit. Ob sie deren Ausgang als Beweis sämtlicher medizinischer Kritik ausgeben, muss am Satz geprüft werden.
Adversarisches Prüfergebnis
Eine Kündigung oder Räumung beweist keine unrichtige Medizin. Die Kündigungen von 2020 enthalten wissenschaftliche Zuschreibungen und eigenständige Formargumente, die einzeln geprüft werden müssen.
Eigene Aussage und Provenienz
Die vorhandenen Erwiderungen sind eigene Arbeitsausarbeitungen. Neu unabhängig geprüft: Originalschreiben vom 26.11.2020 und 17.12.2020 sowie § 3 des vorliegenden Mietvertrags. Ein vollständiges gerichtliches Urteil liegt hier nicht vor.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Neue Originalmatrix mit 47 Prüfpunkten: unter anderem § 19 zur Kooperation, schriftlicher Übergabebeginn und erste Seite des Nachtrags vom 31.01.2012.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Kein vollständiges Räumungsurteil gelesen. Nicht behaupten, sämtliche Kündigungsgründe seien widerlegt oder das Urteil beruhe ausschließlich auf Politik.
Offener Beleg / nächster Schritt
Medienartikel mit erster/zweiter Kündigung und Urteil getrennt verknüpfen.
Status vor Neubewertung
Konkreter Korrektur- oder Ergänzungsbeleg
Ausreise und unterstelltes Fluchtmotiv
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Teilweise entlastet; Reichweite begrenztZugeschriebener Vorwurf
Psiram deutet die Ausreise als Reaktion auf Ermittlungen, vermerkt aber selbst eine Rückkehr im Juni 2021. Die Verknüpfung bleibt eine Motivzuschreibung.
Adversarisches Prüfergebnis
Ausreise, öffentliche Erreichbarkeit, spätere Rückkehr und ein unterstelltes Vermeidungsmotiv sind getrennte Sachverhalte. Eine Rückkehr kann eine Behauptung dauernder Abwesenheit begrenzen.
Eigene Aussage und Provenienz
Schiffmann nennt Sicherheitsgründe. Wikipedia gibt diese Erklärung wieder. Volksverpetzers Anklagebericht erwähnt eine angekündigte Teilnahme am Prozess.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
P002 nennt eine Rückkehr am 24.06.2021; Reise- und Ladungsoriginale sind hier nicht gesichert.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Eine Rückkehr widerlegt ein früheres Fluchtmotiv nicht automatisch. Das vom Nutzer geschilderte Motiv, Patientenakten zu schützen, bleibt ohne Originalbelege eine persönliche Schilderung. Keine gerichtliche Fluchtfeststellung unterstellen.
Offener Beleg / nächster Schritt
Reisebelege, damalige Ankündigungen und dokumentierte deutsche Termine.
Status vor Neubewertung
Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt
Privater Lebensstil aus Spendengeldern finanziert?
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
Medienberichte verknüpfen Spendensammlungen und Lebensstil. Eine konkrete Zahlung aus zweckgebundenen Flutspenden wird dadurch noch nicht nachgewiesen.
Adversarisches Prüfergebnis
Unterkunftspreis, Hotelrenovierung oder Aufenthalt belegen keine private Verwendung von Spendengeldern. Dafür braucht es konkrete Zahlungsflüsse.
Eigene Aussage und Provenienz
Der amtliche Eingang von Flutspenden ist nun belegt. Private Einnahmen, allgemeine Unterstützungszahlungen und zweckgebundene Spenden sind im Bestand nicht vollständig getrennt abgerechnet.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
E02/P040 berichtet über bei PayPal verbliebenes Guthaben und die spätere Weiterleitung; eine Originalabstimmung der Konten fehlt.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Dieser Gegenbericht begrenzt die Insinuation für die genannte Sammlung. Andere Fragen privater Finanzierung sind damit nicht vollständig geklärt.
Offener Beleg / nächster Schritt
Finanzunterlagen nur für den konkreten Vorwurf; keine Privatadressen publizieren.
Status vor Neubewertung
Entscheidender Originalbeleg offen
Ahrtal-Spenden: Geldfluss und Betrugsvorwurf
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Konkreter Korrektur- oder ErgänzungsbelegZugeschriebener Vorwurf
Frühe Kritik betrifft Verzögerung und mögliche Zweckentfremdung. T-online berichtet 2023 ausdrücklich, die Staatsanwaltschaft habe keinen Anfangsverdacht gesehen.
Adversarisches Prüfergebnis
Ein entlastender Gegenbericht dokumentiert, dass die Sammlung bei PayPal verblieb und 2023 auf das Landesspendenkonto überwiesen wurde. Ein weiterer Bericht zitiert die Einstellung von Betrugsermittlungen.
Eigene Aussage und Provenienz
Innenministerium Rheinland-Pfalz, 22.06.2023, Seite 2: Eingang von 693.659,63 Euro Ende Mai aus Schiffmanns PayPal-Sammlung; amtliches Schreiben liegt als Datei bei.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
E02/P040; zusätzlicher MANNHEIM 24-Bericht mit zugeschriebener Staatsanwaltschaftsauskunft zur Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Behördenauskünfte in Medien ersetzen keine vorliegende Einstellungsverfügung. Kein Anfangsverdacht und Einstellung nach Ermittlungen sind verschiedene Stufen; möglicherweise betreffen sie verschiedene Vorgänge. Die Gesamttranche von 720.000 Euro nicht allein Schiffmanns Sammlung zuschreiben.
Offener Beleg / nächster Schritt
Behördliche Entscheidung und Zahlungsbestätigung als Original beiziehen.
Status vor Neubewertung
Konkreter Korrektur- oder Ergänzungsbeleg
Politische Bedingungen bei angebotener Fluthilfe
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
Die Kritik betrifft angekündigte Bedingungen für Empfänger und institutionelle Hilfe. Der spätere Geldfluss ist ein eigener Sachverhalt.
Adversarisches Prüfergebnis
Politische Auszahlungsbedingungen sind ein eigener Vorwurf. Die spätere Auszahlung beantwortet nicht, was 2021 angeboten oder verlangt wurde.
Eigene Aussage und Provenienz
Angebotswortlaut, Empfängerkommunikation und vollständiges eigenes Video sind nicht lückenlos vorhanden.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Der amtliche LfV-Bericht vom 02.09.2021 benennt politische Bedingungen; ein entlastender Originalpost ist im Register nicht enthalten.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Die Behördenbewertung ist kein Strafurteil und kein vollständiger Nachweis sämtlicher Motive. Der vollständige Eigenpost und Empfängerantworten sind entscheidend.
Offener Beleg / nächster Schritt
Originalangebote/Clips sowie Antworten der Empfänger.
Status vor Neubewertung
Entscheidender Originalbeleg offen
Verhöhnung von Flutopfern
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
Volksverpetzer deutet eine Reaktion Schiffmanns als Verhöhnung. Für die Einordnung sind Adressat und vorausgehender Anlass wesentlich.
Adversarisches Prüfergebnis
Adressat und unmittelbarer Anlass entscheiden, ob sich eine Abwertung auf Institutionen oder auf Flutopfer bezog.
Eigene Aussage und Provenienz
Die vollständige betreffende Aufnahme liegt hier nicht vor.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Kein vollständiges Video; P039 enthält eine redaktionelle Zuschreibung.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Aus vermuteter Institutionenkritik keine Entkräftung herleiten. Der maßgebliche Eigenwortlaut fehlt.
Offener Beleg / nächster Schritt
Vollvideo mit unmittelbar vorhergehendem Anlass.
Status vor Neubewertung
Entscheidender Originalbeleg offen
Fluthilfe ausschließlich zur Selbstdarstellung?
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Teilweise entlastet; Reichweite begrenztZugeschriebener Vorwurf
Berichte bewerten politische Inszenierung und Auftreten von Akteuren im Katastrophengebiet. Teilweise betreffen sie Gruppen und andere Helfer.
Adversarisches Prüfergebnis
Der berichtete Spendenfluss gehört in die Bewertung tatsächlicher Hilfe. Hilfe und politische Instrumentalisierung können nebeneinander bestehen.
Eigene Aussage und Provenienz
P075 belegt einen erheblichen tatsächlichen Zahlungseingang aus der Sammlung beim Land. Ein persönlicher Hilfseinsatz wird dadurch nicht belegt.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
E02/P040: berichtete Weiterleitung von 2023. Weitere Hilfsleistungen sind noch durch Rechnungen und Empfangsbestätigungen zu prüfen.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Geldfluss widerlegt nicht jede Selbstdarstellung oder politische Bedingung. Der amtliche LfV-Bericht von 2021 bewertet Motive; er ist kein Strafurteil.
Offener Beleg / nächster Schritt
Hilfslieferungen, Rechnungen und Empfangsbestätigungen sichern.
Status vor Neubewertung
Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt
Kontakte, Auftritte und eigene politische Überzeugung
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Teilweise entlastet; Reichweite begrenztZugeschriebener Vorwurf
Die Berichte dokumentieren auch Kontakte und Auftritte mit rechten Akteuren. Das ist nicht durchweg eine Behauptung eigener NS-Überzeugungen.
Adversarisches Prüfergebnis
Eigene Aussagen und Handlungen müssen von fremden Teilnehmern, Zeichen und Kontakten unterschieden werden. Kontakt allein belegt keine bestimmte Gesinnung.
Eigene Aussage und Provenienz
Eigene Position, Interviewteilnahme, gemeinsame Bühne und Billigung fremder Äußerungen müssen getrennt belegt werden.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
GRN-Kündigung vom 26.11.2020, PDF-Seite 6: GRN räumt ein, Schiffmanns persönliche Gesinnung nicht zu kennen. Die Medienquellen haben jeweils eigene Belegansätze.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Der GRN-Satz widerlegt keine anderweitigen Eigenäußerungen. Rufassoziation, Nähe und eigene Rechtsextremität sind verschiedene Behauptungen.
Offener Beleg / nächster Schritt
Je Zuschreibung eigenen Beleg und behauptete Schlussfolgerung erfassen.
Status vor Neubewertung
Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt
NS-Vergleiche und Volksverhetzungsvorwurf
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
Die amtliche Anklagemitteilung nennt zwei entsprechende Vorwürfe; Wikipedia und Volksverpetzer geben Vergleiche und Verfahrensstand wieder.
Adversarisches Prüfergebnis
Die amtliche Anklage von 2022 nennt Volksverhetzungsvorwürfe. Vollständiger Wortlaut, Kontext, Datum und konkret angeklagte Fassung sind erforderlich.
Eigene Aussage und Provenienz
Vollständige Aufnahmen und konkret angeklagte Passagen einschließlich Kontext liegen nicht als vollständiger Aktenbestand vor.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
E11: Anklagemitteilung; Verteidigerschriftsatz vom 13.05.2022 beantragt die Nichtzulassung.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Ein Nichtzulassungsantrag ist keine Nichtzulassungsentscheidung. Ohne Originalentscheidung keine gegenwärtige Verurteilung und keinen Freispruch behaupten.
Offener Beleg / nächster Schritt
Originalvideos und Anklagewortlaut; juristische Bewertung mit Anwälten.
Status vor Neubewertung
Entscheidender Originalbeleg offen
QAnon und Umsturz-Zuschreibungen
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
Die Quellen verbinden einzelne Botschaften oder Symbole mit weitergehenden politischen Deutungen.
Adversarisches Prüfergebnis
Eigenpost, Weiterleitung, Kommentar und Billigung von QAnon- oder Umsturzforderungen müssen gesondert belegt werden.
Eigene Aussage und Provenienz
Originalpost, eigene Kommentierung und konkrete Handlungsaussage sind für diesen Sammelpunkt nicht vollständig gesichert.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Keine hier unmittelbar geprüften Eigenposts aus Dezember 2020 oder Januar 2021.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Ein Fremdpost ist nicht automatisch eine eigene Forderung; zustimmende Weiterverbreitung kann jedoch relevant sein.
Offener Beleg / nächster Schritt
Archivierte Posts Dezember 2020/Januar 2021 und Volltext der Ausgangsartikel.
Status vor Neubewertung
Entscheidender Originalbeleg offen
Klimawandel und Klimapolitik
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
Der Registerpunkt fasst ein politisches Etikett und Kritik an einem befürchteten Klimazwang zusammen; eine präzise naturwissenschaftliche Eigenbehauptung fehlt.
Adversarisches Prüfergebnis
Die genaue Klimaaussage und ihr Datum sind zu prüfen. Das Etikett belegt keinen bestimmten Wortlaut.
Eigene Aussage und Provenienz
Der vollständige eigene Beitrag mit Datum und Wortlaut ist nicht gesichert.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Keine geprüften Eigenposts; P001/P002 sind Zuschreibungsquellen.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Spätere Klimaaussagen liegen außerhalb der Kündigungen von 2020. Coronafachakten beantworten den Klimavorwurf nicht.
Offener Beleg / nächster Schritt
Kanalposts Juli 2021, CeMAS-Ausgangsquelle und Bezugstexte.
Status vor Neubewertung
Entscheidender Originalbeleg offen
Russland, RT und Übersetzungen
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
Die Beiträge verbinden Medienauftritte, Russlandpositionen und wirtschaftliche Netzwerke. Diese Ebenen sind nicht identisch.
Adversarisches Prüfergebnis
Eigene Rede, Übersetzung, redaktionelle Einordnung durch einen Sender und ausdrückliche Billigung müssen getrennt dokumentiert werden.
Eigene Aussage und Provenienz
Die vollständigen eigenen Aufnahmen und etwaige Vereinbarungen über Entgelt sind im vorhandenen Material nicht gesichert.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Keine Originalrede und kein Originalstream vollständig zugeordnet.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Außenpolitische Aussagen ab 2022 entscheiden keine Kündigungsfrage von 2020. Kontakt oder Interview allein beweisen nicht jeden zugeschriebenen Standpunkt.
Offener Beleg / nächster Schritt
Gifhorn-Beitrag Februar 2022 und Originalstream.
Status vor Neubewertung
Entscheidender Originalbeleg offen
Bevölkerungsreduktion, Gates und Chips
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Reale Quellenkerne belegt; pauschale Absichtszuschreibung nicht nachgewiesenZugeschriebener Vorwurf
Der Sammelpunkt betrifft weitreichende Absichtszuschreibungen; einzelne Teilbehauptungen müssen aus konkreten Originalbeiträgen herausgelöst werden.
Adversarisches Prüfergebnis
Der gesicherte eigene Wortlaut vom 27. April 2020 trägt nicht die pauschale Darstellung, Schiffmann habe einen erwiesenen Gates-Plan behauptet. Er nannte die reale Gates-Investition in BioNTech und die außergewöhnlich schnelle erste klinische COVID-19-Impfstoffprüfung, sagte aber ausdrücklich: „Ich weiß nicht, ob und wie es zusammenhängt“ und er wolle keine Verschwörungstheorie behaupten, sondern zum Nachdenken anregen. Die Größenordnung war sachlich richtig; präzise waren es 55 Millionen US-Dollar statt 50 Millionen Euro, bestimmt für HIV- und Tuberkuloseprogramme. Auch die später diskutierten Stichworte hatten reale, getrennte Quellenkerne: Gates sprach 2010 über eine Verringerung des prognostizierten Bevölkerungswachstums durch Impfungen, Gesundheitsversorgung und reproduktive Dienste; 2020 über digitale Zertifikate; ein Gates-finanziertes MIT-Projekt erprobte eine unsichtbare Quantum-Dot-Markierung unter der Haut als Impfregister. Keiner dieser Belege beweist einen Tötungs- oder geheimen COVID-Mikrochipplan. Die 2025 peer-reviewt beschriebene „network diplomacy“, der aktuelle Lobbyregistereintrag und die Bundestagsauskunft von 2026 belegen jedoch außergewöhnlichen institutionellen Zugang und formale Governance-Rechte. Ergebnis: Die konkreten Rechercheanlässe und Einflussstrukturen sind real; weitergehende Absichtsbehauptungen müssen an einem exakten eigenen Originalsatz geprüft werden und dürfen nicht aus Fragen oder Quellenkombinationen konstruiert werden.
Eigene Aussage und Provenienz
Master S004 vom 27.04.2020 hält noch eine ausdrücklich unsichere Einordnung möglicher Verbindungen fest. Spätere Beiträge sind separat zu prüfen.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Kein passendes Originalvideo; der vorhandene Gates-Strang ist nicht sachgleich zugeordnet.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Ein Finanzierungsnetz ist kein Gegenbeleg für jede Verschwörungsbehauptung. Zuerst den genauen Satz feststellen.
Offener Beleg / nächster Schritt
Exaktes Video und Satz; Master-Gates-ID erst nach Prüfung zuweisen.
Status vor Neubewertung
Entscheidender Originalbeleg offen
Veröffentlichung eines privaten Krisenberichts
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
Die Kritik betrifft den Umgang mit einer Mitteilung über eine suizidale Krise und eine vereinfachte politische Ursachenzuschreibung.
Adversarisches Prüfergebnis
Veröffentlichung, Einwilligung, Anonymisierung und Kontext der Krisenmeldung müssen am geschützten Original geprüft werden.
Eigene Aussage und Provenienz
Einwilligung, vollständiger Brief, Anonymisierung und ursprüngliche Videoeinbettung sind hier nicht gesichert.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Kein vollständiges Original mit belegter Einwilligung.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Ein politisches Argument rechtfertigt nicht automatisch die Offenlegung privater Gesundheitsdaten. Keine personenbezogenen Daten Dritter in der Erwiderung veröffentlichen.
Offener Beleg / nächster Schritt
Originalfassung geschützt sichten; keine Gesundheitsdaten Dritter in öffentliche Erwiderung.
Status vor Neubewertung
Entscheidender Originalbeleg offen
Ivermectin: NIH-Eintrag und behauptete Zulassung
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Konkreter Korrektur- oder ErgänzungsbelegZugeschriebener Vorwurf
Psiram schreibt Schiffmann im September 2022 eine unzutreffende Zulassungsmeldung zu.
Adversarisches Prüfergebnis
Eine NIH-Empfehlung, die Aufnahme in eine Übersicht und eine Zulassung durch die FDA sind verschiedene Sachverhalte.
Eigene Aussage und Provenienz
Im sichtbaren Screenshot ist Antimain_Stream als ursprünglicher Absender gekennzeichnet. Eine wörtliche Behauptung einer förmlichen NIH-Zulassung steht dort nicht. Der vollständige eigene Post fehlt.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Keine hier geprüfte Eigenaussage aus September 2022 und keine historische NIH-Fassung.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Eine NIH-Webseite ist kein Arzneimittelzulassungsbescheid. Andere Frühbehandlungsdaten entkräften diesen Zuständigkeitsvorwurf nicht.
Offener Beleg / nächster Schritt
Originalpost und historische NIH/FDA-Fassung.
Status vor Neubewertung
Konkreter Korrektur- oder Ergänzungsbeleg
Weiterverbreitung von Died Suddenly
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
Die Quellen nennen Schiffmann als Übersetzer oder Unterstützer und beanstanden Beweisführung und einzelne Filmsequenzen.
Adversarisches Prüfergebnis
Filmbehauptungen, eigene Übersetzung und kommentierende Billigung sind getrennt zuzurechnen. Konkrete Sequenzen brauchen Originalmaterial.
Eigene Aussage und Provenienz
Eine vollständige eigene Fassung mit Kommentar und Zeitmarken liegt hier nicht vor.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Kein vollständig geprüfter Vergleich zwischen Film und Eigenkommentar.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Keine pauschale Entkräftung durch allgemeine Impfnebenwirkungsdaten. November 2022 ist kein Beleg für eine Aussage von 2020.
Offener Beleg / nächster Schritt
Deutsche Fassung und konkrete Filmsequenzen mit Originalmaterial.
Status vor Neubewertung
Entscheidender Originalbeleg offen
Verbreitung eines Bin-Laden-Textes
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
Psiram enthält dazu eine Bildzuschreibung. Eine vollständige eigene Einordnung ist im ausgewerteten Material nicht gesichert.
Adversarisches Prüfergebnis
Dokumentation oder Kritik eines Texts sind von der Befürwortung eines Gewaltaufrufs zu unterscheiden.
Eigene Aussage und Provenienz
Originalpost, vollständiger Text und Begleitkommentar fehlen.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Kein vollständiger Eigenpost mit Kommentar aus November 2023.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Veröffentlichung ist nicht automatisch Billigung. Ein Zitatverweis entkräftet aber auch keinen eventuell zustimmenden Kommentar.
Offener Beleg / nächster Schritt
Vollständiger Post November 2023 samt Kommentar und Linkziel.
Status vor Neubewertung
Entscheidender Originalbeleg offen
Lügner-Etikett und Schwindel-Wortspiele
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Teilweise entlastet; Reichweite begrenztZugeschriebener Vorwurf
Die erfassten Titel und Kommentare arbeiten mit polemischen Bezeichnungen. Teilweise wird bewusstes Täuschen nahegelegt.
Adversarisches Prüfergebnis
Werturteil, konkrete Falschbehauptung und Kenntnis der Unrichtigkeit müssen einzeln bestimmt werden. Ein Fehler allein belegt kein bewusstes Täuschen.
Eigene Aussage und Provenienz
Einzelne falsche Angaben, Korrekturen und berechtigte Sachfragen sind in dieser Prüfung getrennt dokumentiert.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Keine abschließende juristische Wortlautprüfung; die vorhandenen Artikel enthalten teilweise Abwertungen.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Nicht jede harte Kritik ist rechtswidrig. Ein Redaktionsfehler an anderer Stelle beweist keine Böswilligkeit dieses Autors.
Offener Beleg / nächster Schritt
Kurzauszüge und vollständigen Kontext beweissicher zuordnen.
Status vor Neubewertung
Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt
Heilnatura: Entwicklerrolle und Affiliate-Vergütung
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Zuordnung der Erstmatrix berichtigtZugeschriebener Vorwurf
CORRECTIV erwähnt die Kooperation und das Produktbranding ausdrücklich und berichtet zusätzlich über Rabattcodes und Beteiligung an Erlösen.
Adversarisches Prüfergebnis
Entwicklerrolle und Affiliate-Vergütung können nebeneinander bestehen. Die Entwicklerangabe entkräftet keine Provision ohne Abrechnung oder Vertrag.
Eigene Aussage und Provenienz
Schiffmanns Angabe einer Entwicklerrolle ist als eigene Darstellung vorhanden. Verträge, Leistungsumfang und Vergütungsmodell liegen hier nicht vor.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Nutzerangabe zur Entwicklerrolle; hier keine geprüften Verträge oder Abrechnungen von 2024.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Keine falsche Entweder-oder-Verteidigung. Vergütungsmodell und Produktentwicklung sind getrennte Sachverhalte.
Offener Beleg / nächster Schritt
Entwicklungsvertrag, Vergütungsabrechnung und konkrete Links von 2024.
Status vor Neubewertung
Zuordnung der Erstmatrix berichtigt
Gesundheitsversprechen für Produkte
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
Die Berichte beanstanden konkrete gesundheitsbezogene Werbung. Der zunächst erfasste österreichische Bericht ist nicht als lesbarer Volltext verifiziert.
Adversarisches Prüfergebnis
Für jedes Heilversprechen sind Produkt, Version, Dosis und konkreter Endpunkt mit geeigneten Studien zu vergleichen.
Eigene Aussage und Provenienz
Die vollständigen eigenen Werbetexte, Produktzusammensetzung, Dosierung und passende Produktstudien sind im Bestand nicht gesichert.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Kein fallbezogen überprüftes Produktdossier im Medienregister.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Eine Inhaltsstoffstudie belegt nicht den Nutzen jedes fertigen Produkts oder jeder beworbenen Indikation.
Offener Beleg / nächster Schritt
Wortlaut/Produkt/Version/Dosierung/Datum; vorhandenes Produktdossier zuordnen.
Status vor Neubewertung
Entscheidender Originalbeleg offen
Als Drohung bewerteter CORRECTIV-Livestream
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
CORRECTIV deutet Passagen eines längeren Livestreams über die Recherche als bedrohlich und beschreibt die Nennung von Journalisten.
Adversarisches Prüfergebnis
Adressat, Aufforderung und Kontext des spezifischen Livestreams entscheiden über die Drohungszuschreibung.
Eigene Aussage und Provenienz
Die vollständige Aufnahme liegt hier nicht vor. Einzelne zitierte Sätze sind kein vollständiger Kontextnachweis.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
P058 verweist auf einen Livestream aus April 2024; das Original ist nicht abgeglichen.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Keine Entkräftung aus Vermutungen über journalistische Motive. Wertende Kritik und konkrete Drohung sind verschiedene Sachverhalte.
Offener Beleg / nächster Schritt
Livestream April 2024 sichern und transkribieren.
Status vor Neubewertung
Entscheidender Originalbeleg offen
Frühe Aussagen zu Italien, Japan und Frankreich
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Teilweise entlastet; Reichweite begrenztZugeschriebener Vorwurf
Die SZ bündelt mehrere Länderbehauptungen. Ihre Richtigkeit ist getrennt nach Land, Datum und Gegenstand zu prüfen.
Adversarisches Prüfergebnis
Die Aussagen zu Italien, Japan und Frankreich sind jeweils mit dem genauen Datum und Bericht zu prüfen.
Eigene Aussage und Provenienz
Corona 11 wird in P003 einem DIFKM-Papier zugeordnet. Die bereitgestellte Berichtsfassung vom 24.03.2020 wurde jetzt vollständig im Scan gelesen. Vollständige frühe Videos und genauer Veröffentlichungstag von Corona 11 bleiben offen. Corona 11, Folien 13–14, dokumentiert nun ausdrücklich aktive Sterbehilfe und eine staatliche Entscheidung über Leben und Tod.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Keine vollständig zugeordneten Originalvideos und Länderquellen aus Frühjahr 2020.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Ein allgemeiner RKI-Methodeneinwand beantwortet keine konkrete Versorgungs- oder Sterbehilfebehauptung.
Offener Beleg / nächster Schritt
Originalvideos Frühjahr 2020 und dort gezeigte Berichte.
Status vor Neubewertung
Teilweise entlastet; Reichweite begrenzt
Demonstrationsvideo: falsche Ortsangabe
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
Psiram ordnet ein von Schiffmann gezeigtes Video einem anderen Land als seiner Beschriftung zu.
Adversarisches Prüfergebnis
Bildherkunft, Originalpost und mögliche Korrektur sind direkt zu prüfen.
Eigene Aussage und Provenienz
Originaldatei, eigener Post und eine unabhängige Bildlokalisierung liegen hier nicht vor.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Kein identisches Originalmaterial mit gesicherter Zuordnung.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Eine Ortsverwechslung kann nachweisbar falsch sein. Der aktuelle Registereintrag ist noch keine Entkräftung.
Offener Beleg / nächster Schritt
Archivierte Aufnahme und identisches Originalmaterial.
Status vor Neubewertung
Entscheidender Originalbeleg offen
Parteizahlen und Sonderrechte
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
Der Registerpunkt bündelt Mitgliederangaben und Satzungsregelungen verschiedener Parteiinitiativen. Diese sind voneinander zu trennen.
Adversarisches Prüfergebnis
Interessenten, Anmeldungen, bestätigte Mitglieder und datierte Satzungsrechte sind verschiedene Sachverhalte.
Eigene Aussage und Provenienz
Verifizierte damalige Mitgliederliste, Definition des Zählers und maßgebliche unterzeichnete Satzungsfassung liegen nicht vollständig vor.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Keine hier vollständig geprüften historischen Satzungen oder Zahlen mit eindeutiger Definition.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Politische Meinungsfreiheit belegt keine korrekte Mitgliederzahl oder Satzungsdarstellung.
Offener Beleg / nächster Schritt
Historische Satzungen und veröffentlichte Zahlen.
Status vor Neubewertung
Entscheidender Originalbeleg offen
Museveni-Todesmeldung
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
Mimikama referiert eine falsche Todesmeldung und schreibt deren Verbreitung Schiffmann zu. Der Artikel übernimmt den Vorgang aus einer externen Sammlung.
Adversarisches Prüfergebnis
Originaltodesmeldung, Zeitpunkt und Korrektur sind festzustellen.
Eigene Aussage und Provenienz
Originalpost mit Datum, Wortlaut und etwaiger Korrektur ist hier nicht unabhängig gesichert.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
P064 ist bislang nur ein Suchauszug aus einer Prognosesammlung.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Ohne Eigenpost ist die individuelle Zuschreibung nicht validiert. Kein Gegenbeleg zur gemeldeten Todesnachricht vorhanden.
Offener Beleg / nächster Schritt
Exakte Quelle und Zeitpunkt aus Prognosesammlung.
Status vor Neubewertung
Entscheidender Originalbeleg offen
Virusisolation und Existenz von SARS-CoV-2
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
AFP widerspricht einer allgemeinen Leugnung von Viren beziehungsweise ihrer wissenschaftlichen Isolierung. Die konkrete Rolle Schiffmanns ist am Original abzugrenzen.
Adversarisches Prüfergebnis
Kritik am virologischen Isolationsbegriff, an Zellkulturverfahren oder am Schluss von PCR auf Infektiosität ist eine prüfbare Methodendebatte. Eine allgemeine Behauptung, SARS-CoV-2 sei nie isoliert, sequenziert oder charakterisiert worden, würde durch frühe Zellkultur- und Sequenzarbeiten widerlegt. Ohne vollständige eigene Originalaussage darf aus Methodenkritik keine generelle Virenleugnung gemacht werden.
Eigene Aussage und Provenienz
Die eigenen Texte sind konkreter greifbar: PCR-Präsentation vom 17.09.2020, Folie 3, behauptet fehlende Isolate; Präsentation vom 06.02.2021, Folie 20, bezeichnet SARS-CoV-2 als Computermodell/Erfindung. Öffentliche Aufnahmefassungen noch nicht gesichert.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Keine vollständig zugeordnete Originalaufnahme.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
E01 belegt eine Anerkennung von 2020 und widerlegt keine abweichende spätere Aussage. Testfehler belegen keine Nichtexistenz des Virus.
Offener Beleg / nächster Schritt
Datum und vollständiges Video; fachlichen Beleg passend zum verwendeten Begriff.
Status vor Neubewertung
Sachvorwurf nicht entkräftet
Fremdinhalte, Interviewgäste und eigene Aussagen
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Zuordnung der Erstmatrix berichtigtZugeschriebener Vorwurf
P038 behandelt vorrangig Rolf Kron; P036 ein Coach-Cecil-Video. Erwähnung, gemeinsamer Auftritt und Weiterleitung beweisen nicht die Urheberschaft jeder einzelnen Behauptung.
Adversarisches Prüfergebnis
Autorschaft, Gastäußerung, Weiterleitung und eigene Zustimmung sind gesondert zu erfassen.
Eigene Aussage und Provenienz
Eigene Zustimmung oder Kommentierung ist je Beitrag gesondert nachzuweisen. Die erste Matrix erfasste hier auch bloße Namensfundstellen.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
P036/P038/P017/P062 erwähnen andere Autoren oder Gäste; die individuelle Zurechnung ist noch zu prüfen.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Fremdautorenschaft entkräftet keine zustimmende Weiterverbreitung. Die beiden Rollen nicht vermischen.
Offener Beleg / nächster Schritt
Originalbeitrag samt Kommentar, Gast und Zeitmarke.
Status vor Neubewertung
Zuordnung der Erstmatrix berichtigt
Sachsen-Anhalt: Urheber und Weiterleiter
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Zuordnung der Erstmatrix berichtigtZugeschriebener Vorwurf
CORRECTIV benennt andere Personen als Sprecher der Wahlbetrugsvermutungen und Schiffmann als einen Verbreiter des Videos.
Adversarisches Prüfergebnis
Zuerst ist festzustellen, ob Schiffmann Urheber, Weiterleiter oder lediglich erwähnte Person war. Danach sind die konkrete Wahlbehauptung und die Wahlunterlagen zu prüfen.
Eigene Aussage und Provenienz
Eine eigenständige Wahlbetrugsdarlegung Schiffmanns ist durch diesen Artikel nicht belegt. Sein Begleittext muss separat gesichert werden.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
P033 ist bislang ein Suchauszug; kein Originalpost oder Wahlprüfungsbeschluss liegt hier vor.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Kein inhaltlicher Gegenbeleg. Aussagen anderer Parteimitglieder können ihm nicht automatisch zugerechnet werden.
Offener Beleg / nächster Schritt
Originalpost und Wahlprüfungs-/Wahlergebnisunterlagen.
Status vor Neubewertung
Zuordnung der Erstmatrix berichtigt
Ahrtal: Impfbus und Rettungskräfte
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Zuordnung der Erstmatrix berichtigtZugeschriebener Vorwurf
Mimikama prüft auch fremde pauschale Posts zur Reihenfolge der Hilfe und leitet eine Verbindung zu Schiffmanns Kritik am Umgang mit Helfern ab.
Adversarisches Prüfergebnis
Ort, Datum, Einsatzart und Eigenwortlaut bestimmen, ob behauptet wurde, der Impfbus sei tatsächlich vor Rettungskräften angekommen.
Eigene Aussage und Provenienz
Ein identischer eigener Satz Schiffmanns, fünf Tage habe es keine Rettungshilfe, sondern nur einen Impfbus gegeben, ist in diesem Artikel nicht als Originalzitat gesichert.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
P049/P050 sind nur Suchauszüge; keine Originalchronologie der Einsätze.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Andere Flutspendenbelege beantworten diese Reihenfolgebehauptung nicht. Keine chronologische Entkräftung ohne genauen Ort und Tag.
Offener Beleg / nächster Schritt
Einsatzchronologie und Originalvideo.
Status vor Neubewertung
Zuordnung der Erstmatrix berichtigt
Corona 11: Videolöschung und ihre Deutung
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Konkreter Korrektur- oder ErgänzungsbelegZugeschriebener Vorwurf
CORRECTIV deutet die Selbstdarstellung als Zensurziel negativ, berichtet zugleich eine tatsächliche Löschung und deren Rücknahme.
Adversarisches Prüfergebnis
Eine konkrete Plattformintervention ist belegt. Damit war Sorge über Eingriffe in die Verbreitung kein erfundener Ausgangspunkt. Der Artikel selbst verschweigt die Entfernung nicht. Eine staatliche Steuerung lässt sich daraus nicht ableiten.
Eigene Aussage und Provenienz
CORRECTIV gibt Schiffmanns Schilderung von Angst nach der Entfernung im NuoViso-Interview wieder. Das vollständige Interview liegt hier nicht vor. Eigener Folientext liegt jetzt vor; außerdem eine Kopie mit Plattformdatum 28.03.2020. Deren Video wurde nicht vollständig geprüft.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Mein Anlass war eine tatsächliche Entfernung meines Videos. YouTube räumte nach dem Bericht von CORRECTIV eine Fehlentscheidung ein. Eine Bewertung meiner Reaktion muss diesen Vorgang und die spätere Wiederherstellung berücksichtigen.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Vollständige historische Aufnahme und Lösch-/Wiederherstellungsmitteilung sichern; Folien und Plattformmetadaten ersetzen sie nicht.
Offener Beleg / nächster Schritt
Vollständige historische Aufnahme und Lösch-/Wiederherstellungsmitteilung sichern; Folien und Plattformmetadaten ersetzen sie nicht.
Status vor Neubewertung
Konkreter Korrektur- oder Ergänzungsbeleg
HIV/AIDS: Buchlesung und eigene Aussage
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
Psiram ordnet Schiffmann AIDS-Leugnung zu.
Adversarisches Prüfergebnis
Die Lesung ist ein konkreter Rechercheansatz. Buchautorenschaft, Vorlesen und eigene Zustimmung zur einzelnen medizinischen Aussage müssen getrennt belegt werden. Eine wissenschaftliche Widerlegung des HIV/AIDS-Zusammenhangs liegt damit nicht vor.
Eigene Aussage und Provenienz
Vollständige datierte eigene Primäräußerung noch offen.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Für diese Zuschreibung muss die genaue Passage meiner Lesung mitsamt Einleitung und Kommentar angegeben werden. Buchtext und eigene Aussage sind unterscheidbar.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Vollständige Lesung zur konkreten HIV-Passage mit Zeitmarke und eigener Einordnung sichern.
Offener Beleg / nächster Schritt
Vollständige Lesung zur konkreten HIV-Passage mit Zeitmarke und eigener Einordnung sichern.
Status vor Neubewertung
Entscheidender Originalbeleg offen
Mondlandung: zugeschriebener Verschwörungsverdacht
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
Psiram schreibt Schiffmann die Übernahme von Mondlandungs-Verschwörungstheorien zu.
Adversarisches Prüfergebnis
Das wiederholte Medienetikett ersetzt keinen genauen Nachweis dessen, was behauptet, gefragt oder zitiert wurde. Eine Widerlegung des Vorwurfs ist ohne Original ebenfalls nicht belegt.
Eigene Aussage und Provenienz
Vollständige datierte eigene Primäräußerung noch offen.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Ich möchte den datierten Originalwortlaut sehen, auf den diese Zuschreibung gestützt wird.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Vollständigen SPIEGEL-Kontext und darin bezeichnete eigene Aufnahme/Posts sichern.
Offener Beleg / nächster Schritt
Vollständigen SPIEGEL-Kontext und darin bezeichnete eigene Aufnahme/Posts sichern.
Status vor Neubewertung
Entscheidender Originalbeleg offen
Chlordioxid/MMS: Kategorie, Kontakte und eigene Empfehlung
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
Psiram führt eine Kategorie zu Chlordioxid-Behandlung und zeigt Kontakt zu Andreas Kalcker.
Adversarisches Prüfergebnis
Ein Kontaktbild allein beweist keine konkrete Heilungszusage, Einnahmeempfehlung oder Dosierung. Die tatsächliche eigene Produkt-/Therapieäußerung ist entscheidend.
Eigene Aussage und Provenienz
Vollständige datierte eigene Primäräußerung noch offen.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Eine therapeutische Empfehlung muss anhand meiner konkreten Aussage belegt werden. Die Kategorie und ein gemeinsames Foto reichen dafür allein nicht aus.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Datierte eigene Empfehlung, Produkt, Anwendungsweg und vollständige Aufnahme identifizieren; keine Wirkungsbehauptung aus einem Kontaktfoto ableiten.
Offener Beleg / nächster Schritt
Datierte eigene Empfehlung, Produkt, Anwendungsweg und vollständige Aufnahme identifizieren; keine Wirkungsbehauptung aus einem Kontaktfoto ableiten.
Status vor Neubewertung
Entscheidender Originalbeleg offen
MWGFD: Ausscheiden und zugeschriebener Grund
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
Psiram vermutet einen Zusammenhang des Ausscheidens mit Kontakten zu Attila Hildmann.
Adversarisches Prüfergebnis
Der spätere Eigenbeitrag belegt die eigene Konfliktdarstellung. Er bestätigt den vermuteten historischen Grund nicht. Ausscheiden, formaler Beschluss und Motiv sind getrennte Fragen.
Eigene Aussage und Provenienz
Vollständige datierte eigene Primäräußerung noch offen.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Der als Vermutung beschriebene Grund meines Ausscheidens ist nicht durch meinen späteren Beitrag bestätigt. Maßgeblich wären die damaligen Vereinsunterlagen.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Datierte Vereinsentscheidung und damalige Korrespondenz zum Grund fehlen.
Offener Beleg / nächster Schritt
Datierte Vereinsentscheidung und damalige Korrespondenz zum Grund fehlen.
Status vor Neubewertung
Entscheidender Originalbeleg offen
Anselm Lenz: Festnahme und ausgelassener Ablauf
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
Psiram wirft Schiffmann vor, die Festnahme am 01.05.2020 verkürzt dargestellt zu haben.
Adversarisches Prüfergebnis
Der zeitgenössische JFDA-Beobachtungsbericht beschreibt Taxiankunft, Zeitungswurf und Festnahme. Dass eine Festnahme stattfand, entkräftet einen Vorwurf der Kontextverkürzung nicht. Dafür ist die vollständige eigene Darstellung nötig.
Eigene Aussage und Provenienz
Vollständige datierte eigene Primäräußerung noch offen.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Die Festnahme selbst hatte einen tatsächlichen Anlass für meine Berichterstattung. Ob mein Beitrag den Ablauf vollständig wiedergab, lässt sich nur am Original beurteilen.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Corona-40-Aufnahme und vollständige Ereignisaufnahme mit übereinstimmenden Zeitmarken sichern.
Offener Beleg / nächster Schritt
Corona-40-Aufnahme und vollständige Ereignisaufnahme mit übereinstimmenden Zeitmarken sichern.
Status vor Neubewertung
Entscheidender Originalbeleg offen
Impfung: Sterblichkeitsvergleich und Massensterben-Prognose
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
Psiram schreibt Schiffmann eine höhere Impf- als Erkrankungssterblichkeit sowie eine Prognose massenhaften Sterbens zu.
Adversarisches Prüfergebnis
Die konkrete quantitative Prognose ist nicht durch allgemeine Sicherheitsbedenken oder spätere Meldedaten bewiesen. Ein eigener November-2020-Text spricht von möglichen Schäden; er ersetzt nicht den Wortlaut der späteren Aussage.
Eigene Aussage und Provenienz
Vollständige datierte eigene Primäräußerung noch offen.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Meine konkrete damalige Formulierung und ihre Rechengrundlage müssen offengelegt werden. Eine Warnung vor möglichen Schäden und ein sicherer Sterblichkeitsvergleich verlangen unterschiedliche Belege.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Vollständige SWR-Anfrage und Antwort sowie Juni-Video mit Zahlen, Zeitraum, Bezugsgruppe und Quellen sichern.
Offener Beleg / nächster Schritt
Vollständige SWR-Anfrage und Antwort sowie Juni-Video mit Zahlen, Zeitraum, Bezugsgruppe und Quellen sichern.
Status vor Neubewertung
Entscheidender Originalbeleg offen
Shedding: sexuelle Übertragung und Unfruchtbarkeit
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
Psiram schreibt Schiffmann 2021 eine Behauptung über sexuelle Übertragung impfbedingter Unfruchtbarkeit zu.
Adversarisches Prüfergebnis
Die Syncytin-Petition vom Dezember 2020 ist keine Quelle für eine belegte sexuelle Übertragung. Solche unterschiedlichen Mechanismen dürfen nicht vermischt werden. Ein konkret belegter damaliger Anlass für diese Aussage bleibt offen.
Eigene Aussage und Provenienz
Vollständige datierte eigene Primäräußerung noch offen.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Die konkrete Aussage muss zuerst datiert und vollständig belegt werden. Bedenken zu Syncytin sind kein Nachweis einer sexuellen Übertragbarkeit.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Originalpost/Video und gegebenenfalls damals zitiertes Studienprotokoll sichern.
Offener Beleg / nächster Schritt
Originalpost/Video und gegebenenfalls damals zitiertes Studienprotokoll sichern.
Status vor Neubewertung
Entscheidender Originalbeleg offen
Afrikas Bevölkerung: isoliertes Raumvergleich-Zitat
Bilanz: Richtig / nicht als falsch belegt Belegreife: Original-/Kontextbeleg noch zu sichernZugeschriebener Vorwurf
Psiram führt ein Zitat an, Afrikas Bevölkerung passe in ein deutsches Bundesland.
Adversarisches Prüfergebnis
Ein geometrischer Flächenvergleich, eine Dichteberechnung und eine Behauptung zur realen Bewohnbarkeit sind verschiedene Aussagen. Ohne Bundesland, Maßeinheit und Kontext ist weder eine tragfähige Widerlegung noch eine Verteidigung möglich.
Eigene Aussage und Provenienz
Vollständige datierte eigene Primäräußerung noch offen.
Stärkste Grundlage zugunsten Schiffmanns
Zu diesem Zitat gehören die genaue Bezugsfläche, die Rechnung und der vollständige Kontext. Aus einem isolierten Satz folgt noch nicht, welche Aussage geprüft werden soll.
Versuch der Widerlegung / Beweisgrenze
Originalaufnahme mit Bezugsfläche, Zahl und umgebender Argumentation sichern.
Offener Beleg / nächster Schritt
Originalaufnahme mit Bezugsfläche, Zahl und umgebender Argumentation sichern.
Status vor Neubewertung
Entscheidender Originalbeleg offen
Ergänzungssuche: 21 weitere relevante Beiträge
Diese Fundstellen waren nicht als eigene Publikationszeilen in der 143-Quellen-Matrix enthalten. Sie werden jetzt im Register geführt; inhaltliche Überschneidungen sind bewusst nicht als neue Sachvorwürfe gezählt.
| ID | Herausgeber | Titel / Bezug | Datum |
|---|---|---|---|
| P144 | BR24 #Faktenfuchs | Was macht einen Experten zu einem Experten?Expertise und Wissenschaftskommunikation; Schiffmann als Beispiel | 2021 |
| P145 | BR24 #Faktenfuchs | Corona-Vorhersagen, die (nicht) eingetreten sindPandemieende und Prognosen | 2022 |
| P146 | BR24 #Faktenfuchs | Wie versucht wird, Online-Umfragen zu beeinflussenWeiterleitung von Umfragen; keine medizinische These | 2022 |
| P147 | BR24 #Faktenfuchs | Sind 2020 weniger Menschen gestorben als in den Jahren davor?Sterblichkeit; Schiffmann nur im Tour-Kontext | 2021 |
| P148 | BR24 #Faktenfuchs | Wie der Begriff ‚Widerstand‘ zweckentfremdet wirdWiderstand2020 und politische Semantik | 2020 |
| P149 | BR24 #Faktenfuchs | Gegner der Corona-Politik gründen ParteienParteigründungen und Netzwerke | 2021 |
| P150 | Volksverpetzer | Pandemie-Leugner-Propaganda im Briefkasten: Die Lügen-Flyer im FaktencheckSchiffmann-Flyer: Masken, Sterblichkeit, PCR, Kinder | 2020-10-12 |
| P151 | Volksverpetzer | Widerstand2020 hat die gleiche Adresse wie die AfD Niedersachsen?Adressgerücht, Partei, Kontakte und Afrika-Zitat | 2020 |
| P152 | Volksverpetzer | ‚Gelten als Verschwörungstheoretiker‘: Kettenbrief im FaktencheckExpertenliste und Schiffmanns Fachgebiet | 2020 |
| P153 | Volksverpetzer | Die ‚120 Expertenstimmen zu Corona‘ auseinandergenommenZwei frühe Schiffmann-Videos | 2020 |
| P154 | Volksverpetzer | Widerstand2020 hat nur 50 MitgliederMitgliederzahlen und Parteistatus | 2020 |
| P155 | Volksverpetzer | Widerstand2020 – Verschwörungstheoretiker vereinen sich zu selbsternannter ParteiPartei, frühe Videos und politische Einordnung | 2020 |
| P156 | Volksverpetzer | ‚Zweites‘ Kind trug keine Maske – Schiffmann rudert zurückBehauptete Kindertodesfälle | 2020 |
| P157 | Volksverpetzer | Drostens Doktorarbeit ist legitim – Fakes über RevisionsscheinWeiterverbreitung von Behauptungen über Drostens Dissertation | 2020 |
| P158 | Volksverpetzer | Drostens Doktorarbeit erst seit 2020 verfügbar?Frage nach Verfügbarkeit der Dissertation | 2020 |
| P159 | Volksverpetzer | Gutachten: 13-Jährige nicht durch Maske gestorbenLandauer Todesfall und spätere Gutachteninformation | 2020 |
| P160 | Mimikama | Besitzen 60 Prozent der Kinder bereits Antikörper gegen Corona?Kreuzreaktive Antikörper und Gewissheit der Aussage | 2020 |
| P161 | Mimikama | Der Forschungsbrief über CO₂-Gehalt der Atemluft bei maskentragenden KindernZurückgezogener Research Letter | 2021 |
| P162 | BR24 #Faktenfuchs | Intensivbetten: Wie Corona-Leugner Krankenhäuser diskreditierenIntensivregister; Schiffmann im Tour-Kontext | 2021 |
| P163 | Correctiv | Corona-Kritiker bleiben auch im Krieg laut – doch nicht alle sind pro RusslandRT-DE-Links und Russlandpositionen | 2022-03-29 |
| P164 | Mannheimer Morgen | Vier Jahre nach Anklage: Bodo Schiffmann noch immer nicht vor GerichtAktueller Stand des Strafverfahrens | 2026-06-09 |
| P165 | Reuters Fact Check | Three children have not died from wearing masks in GermanyDokumentiert die stärkere Aussage aus der Aufnahme vom 1. Oktober 2020 und die damalige Schweinfurt-Falschlmeldung | 2020-10-06 |
| P166 | New Zealand Legislation | Abortion Legislation Act 2020 – Regelung vor und nach 20 WochenAmtlicher Gesetzestext zu qualifizierten Gesundheitsfachpersonen, klinischer Angemessenheit und Konsultation | 2020 |
| P167 | Google Patents / US-Patentakte | US20200279585A1 – System and Method for Testing for COVID-19Patentfamilie, Prioritätsdaten und COVID-19-spezifische Anmeldung vom Mai 2020 | 2020 |
Suchprotokoll
- Namentliche Suche nach „Bodo Schiffmann“ und Varianten.
- Portalabfragen bei Correctiv, ARD/BR #Faktenfuchs, Tagesschau Faktenfinder, AFP, Mimikama, Volksverpetzer und reichweitenstarken Medien.
- Rückwärtssuche aus Wikipedia-Einzelnachweisen, Psiram und den Artikeln selbst.
- Deduplizierung nach konkreter Behauptung statt bloßem Artikelzählwert.
- Für jeden Punkt zunächst die stärkste vertretbare Lesart und die stärkste damalige Grundlage rekonstruieren.
- Dann gezielt nach einem passenden wissenschaftlichen Gegenbeweis suchen; bloße Autorität, Wiederholung oder fehlender eigener Gegenbeleg genügt nicht.
- Offene Originale bleiben ohne negatives Endurteil; kein Lückenschluss durch Medienparaphrase.