„… liegen keine Hinweise darauf vor, dass das Tragen … in ursächlichem Zusammenhang … gestanden haben könnte.“1
Warnen, bevor Gewissheit zu spät kommt
Während unserer Corona-Info-Bustour durch Deutschland erreichten mich konkrete Hinweise auf Kinder, die im zeitlichen Zusammenhang mit dem Tragen einer Maske zusammengebrochen und verstorben waren. Uns lagen Namen, Anschriften und weitere Angaben vor. Zum Schutz der Familien veröffentlichte ich keine Identitäten, sondern nannte lediglich Regionen.
Meine Forderung war medizinisch klar: Wenn bei einer verpflichtenden Maßnahme für Kinder ein schwerwiegendes Sicherheitssignal auftritt, muss dieses unverzüglich untersucht werden. Bis zu einer belastbaren Klärung muss Vorsorge gelten.
Es gibt deshalb auch kein Vernehmungsprotokoll zu meinen Quellen - weil es keine Vernehmung gab. Das ist für die Bewertung des späteren Vorwurfs bedeutsam: Die Behauptung, die Hinweise seien erfunden gewesen, wurde öffentlich verbreitet, ohne mich zu den zugrunde liegenden Informationen zu befragen.
Germersheim/Karlsruhe: Was tatsächlich dokumentiert ist
Eine 13-jährige Schülerin wird in einem Schulbus im Landkreis Germersheim bewusstlos. Sie stirbt später in einem Krankenhaus in Karlsruhe. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft trug sie im Bus einen Mund-Nasen-Schutz.2
Die Staatsanwaltschaft teilt mit: Die erste Obduktion hat keine Todesursache ergeben. Weitere rechtsmedizinische Untersuchungen werden beauftragt; dabei soll ausdrücklich ein möglicher Maskenzusammenhang geprüft werden.2
Die Todesursache ist nach Behördenangaben weiterhin unklar; das endgültige Gutachten liegt noch nicht vor.2
„Keine Hinweise“ ist nicht dasselbe wie „ausgeschlossen“
≠
absoluter Ausschluss jeder Mitwirkung
„Die Gutachter schließen zudem aus, dass das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes … ursächlich war.“4
Die erste Formulierung beschreibt das Ergebnis einer Untersuchung: Es wurde kein positiver Hinweis gefunden. Die zweite Formulierung behauptet einen kategorischen Ausschluss. Diese Aussagen sind logisch und wissenschaftlich nicht identisch.
RTL gab meine damalige Aussage selbst so wieder: „Damit haben wir zumindest nicht ausgeschlossen, dass ein Zusammenhang zur Maske besteht.“ Zugleich trug der Beitrag im Titel bereits das Urteil „Fake-News“.5 Aus einer konditionalen Aussage wurde damit öffentlich eine Behauptung gemacht, die ich in dieser Form gar nicht aufgestellt hatte.
Eine Obduktion ist unverzichtbar. Aber sie ist keine Zeitmaschine.
Eine Obduktion kann Verletzungen, Organveränderungen, Erkrankungen und viele toxikologische Befunde sichtbar machen. Sie kann jedoch nicht jeden vorübergehenden funktionellen Vorgang rekonstruieren, der Minuten zuvor einen Zusammenbruch ausgelöst oder mit ausgelöst haben könnte.
Die rechtsmedizinische Literatur beschreibt gerade bei Asphyxiefragen diagnostische Grenzen: Viele Befunde sind unspezifisch; ein einzelnes, beweisendes Merkmal existiert häufig nicht. Deshalb sind Umstände, Verlauf, Material, Sitz und Zustand einer möglichen Atembarriere sowie zeitnahe klinische Daten von wesentlicher Bedeutung.1314
Nach Reanimation, Sauerstoffgabe, Beatmung, Medikamenten und Kreislaufmaßnahmen bilden später erhobene Blutgas-, pH- oder Elektrolytwerte den Zustand unmittelbar vor dem Kollaps nicht zwangsläufig unverändert ab. Auch eine vorübergehende Herzrhythmusstörung oder autonome Reflexreaktion muss kein eindeutiges organisches Korrelat hinterlassen.
CO₂ und Säure-Basen-Haushalt
Bei besonderer Belastung, ungünstigem Sitz, hohem Atemwiderstand oder individueller Disposition wäre zu prüfen, ob Rückatmung oder Ventilationsstörung funktionell beigetragen haben könnte.
Rhythmusstörung
Ein arrhythmisches Ereignis kann tödlich sein, ohne nachträglich eine eindeutige strukturelle Ursache zu hinterlassen.
Stressreaktion
Belastung, Angst, Atemnotgefühl und Katecholaminausschüttung können bei entsprechender Vulnerabilität als Mitfaktoren relevant sein.
Autonome Reflexe
Reflektorische kardiale Reaktionen über sensible Gesichts- und Trigeminusreize sind medizinisch bekannt; ihre Beteiligung im Einzelfall müsste belegt werden.
Deutschland war kein isolierter Schauplatz
Im April 2020 starben in China drei Schüler, nachdem sie beim Schulsport mit Masken gelaufen und zusammengebrochen waren. Zeitgenössische Berichte nannten bei zwei Fällen N95-Masken; in den Einzelfällen blieben wichtige Details und die Kausalität ungeklärt.78
Die Reaktion war Vorsorge
Regionale Behörden änderten Regeln für den Schulsport. Das chinesische Bildungsministerium bestimmte im Mai 2020 ausdrücklich, dass Schülerinnen und Schüler bei körperlicher Aktivität keine N95-Masken tragen sollten.910
Diese Reaktion beweist keine einheitliche Todesursache. Sie belegt aber, dass die Ereignisse als Sicherheitssignal ernst genug waren, um eine möglicherweise riskante Anwendung sofort einzuschränken.
Auch WHO und UNICEF empfahlen im August 2020 keine pauschale Gleichbehandlung aller Altersgruppen: Kinder bis fünf Jahre sollten grundsätzlich nicht zum Maskentragen verpflichtet werden; für Sechs- bis Elfjährige wurde eine Abwägung nach Übertragungslage, Aufsicht, Fähigkeit zur sicheren Anwendung sowie sozialen und pädagogischen Folgen verlangt.11
Bei Kindern beginnt Vorsorge vor dem endgültigen Kausalbeweis
Wer Millionen Kindern eine verpflichtende Maßnahme auferlegt, trägt die Verantwortung für eine kindgerechte Nutzen-Risiko-Prüfung, klare Anwendungsvorgaben und eine aktive Sicherheitsüberwachung. Regeln des Arbeitsschutzes für Erwachsene sind keine pädiatrische Unbedenklichkeitsprüfung.
Ein warnender Arzt muss nicht erst eine vollständige, gerichtsfeste Todesursache beweisen, bevor er auf ein mögliches Risiko hinweist. Seine Pflicht ist es, ein plausibles schweres Signal zu benennen. Die abschließende Kausalitätsprüfung ist Aufgabe der dafür ausgestatteten Behörden und Gutachter.
Als HNO-Arzt und Notarzt hatte ich nicht nur das Recht, sondern die fachliche Verantwortung, Fragen zu Atemweg, Atemwiderstand, Rückatmung, vegetativen Reaktionen und kindlicher Belastbarkeit öffentlich zu stellen. Zuspitzung erzeugte Aufmerksamkeit; sie ersetzte jedoch nie die geforderte Untersuchung.
Transparenz wäre die Antwort gewesen
Das vollständige rechtsmedizinische Gutachten, die zugrunde liegenden Mess- und Verlaufsdaten und die konkrete Todesursache wurden öffentlich nicht zugänglich gemacht. Damit war eine unabhängige Überprüfung der Herleitung nicht möglich.
Staatsanwaltschaften sind in Deutschland hierarchisch organisiert und gesetzlich weisungsgebunden (§§ 146, 147 GVG).15 Diese allgemeine Rechtslage beweist keine Weisung und keinen politischen Eingriff in diesem Einzelfall. Sie unterstreicht aber, weshalb bei einem politisch hoch aufgeladenen Vorgang größtmögliche Transparenz besonders wichtig gewesen wäre.
Dokumentiert ist außerdem, dass die Staatsanwaltschaft ihre Mitteilungen wegen einer Vielzahl von Presseanfragen herausgab. Ob öffentlicher Druck die fachliche Bewertung beeinflusste, lässt sich aus den zugänglichen Unterlagen nicht feststellen. Feststellen lässt sich die sprachliche Folge: Aus „keine Hinweise“ wurde in vielen Überschriften „ausgeschlossen“.
Aus einer offenen Frage wurde eine angebliche Lüge
In Teilen der Berichterstattung wurden zwei Ebenen miteinander vermischt: die reale Existenz der Todesfälle und die noch zu klärende Frage ihrer Ursache. Weil die Kausalität nicht positiv bewiesen war, wurde rückwirkend so getan, als seien bereits die Fälle oder die Hinweise erfunden gewesen.
Auch der gegenwärtige Wikipedia-Artikel behauptet, ich hätte über die 13-Jährige „Falschinformationen“ verbreitet und den Tod durch die Maske behauptet.6 Daneben steht jedoch der von RTL selbst dokumentierte konditionale Satz, der Zusammenhang sei „zumindest nicht ausgeschlossen“ gewesen. Genau diese Differenz gehört in eine faire historische Darstellung.
Wer behauptet, meine weiteren Hinweise seien frei erfunden gewesen, muss sich zudem mit einem schlichten Umstand auseinandersetzen: Keine zuständige Ermittlungsbehörde hat mich zu den vorhandenen Namen, Anschriften und Fallangaben vernommen.
Was nach Abzug aller Schlagworte übrig bleibt
- Die Todesfälle waren real.
In Deutschland und China starben tatsächlich Kinder beziehungsweise Jugendliche nach Zusammenbrüchen in Situationen, in denen Masken getragen wurden. In Deutschland sind die drei Toten Kinder auch bestätigt worden. Der Zusammenhang wurde nicht hergestellt - Die Kausalität war nicht bewiesen.
Das gilt in beide Richtungen: Ein Maskenbeitrag wurde öffentlich nicht nachgewiesen; ein universeller Ausschluss jeder denkbaren Mitwirkung folgt daraus ebenfalls nicht. - Die öffentliche Sprache wurde kategorischer.
Die Behördenformel „keine Hinweise“ wurde medial teilweise als „ausgeschlossen“ wiedergegeben. - Vorsorge war sachgerecht.
China änderte nach den Todesfällen seine Regeln für Masken beim Schulsport; WHO und UNICEF verlangten eine alters- und situationsbezogene Abwägung.
Ich stehe zu meiner damaligen Forderung
Die vorhandenen Signale mussten untersucht werden. Bis zu einer belastbaren Klärung hätte der Schutz der Kinder Vorrang haben müssen. Eine absolute Gewissheit, mit der ein möglicher Zusammenhang öffentlich abgeräumt wurde, lässt sich aus der bekannt gewordenen Befundlage nicht ableiten.
Ich schulde keine Rechtfertigung dafür, dass ich als Arzt eine mögliche Gefahr benannt und Vorsorge verlangt habe. Wer aus „keine Hinweise gefunden“ ein „sicher ausgeschlossen“ machte, schuldet dagegen Transparenz darüber, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage diese Gewissheit beansprucht wurde.
Die Todesfälle waren real.
Die Ursache war zu klären.
Die Warnung war berechtigt.
Nachvollziehbar statt nacherzählt
Die Links führen zu Behördenangaben, zeitgenössischen Berichten und wissenschaftlicher Literatur. Quellen 1 bis 12 betreffen die historische Darstellung; Quellen 13 und 14 die rechtsmedizinischen Grenzen. Die persönlichen Angaben zu Kontakten, vorhandenen Fallinformationen und der ausgebliebenen Vernehmung stammen aus der eigenen Dokumentation des Autors.
- 01Staatsanwaltschaft Landau, Pressemitteilung vom 20. Oktober 2020 (Archivfassung)
Wortlaut: keine Hinweise auf einen ursächlichen Zusammenhang; weitere Bewertung der Maske.
- 02CORRECTIV, 5. Oktober 2020, später aktualisiert
Chronologie, E-Mails der Staatsanwaltschaft, zunächst ungeklärte Todesursache und weitere Untersuchungen.
- 03Pfalz-Express, 20. Oktober 2020
Bericht über das Gutachten; konkrete Todesursache wurde nicht mitgeteilt.
- 04Süddeutsche Zeitung/dpa, 20. Oktober 2020
Beispiel für die mediale Formulierung, die Gutachter hätten einen Zusammenhang ausgeschlossen.
- 05RTL, Faktencheck vom Oktober 2020
Enthält Schiffmanns konditionale Aussage, ein Zusammenhang sei zumindest nicht ausgeschlossen.
- 06Wikipedia: Bodo Schiffmann (Abrufstand dieses Artikels)
Aktuelle öffentliche Darstellung der damaligen Aussagen.
- 07China Central News Agency, 8. Mai 2020
Drei Todesfälle chinesischer Schüler nach Zusammenbrüchen beim maskierten Laufen; Kausalität offen.
- 08Sixth Tone, 8. Mai 2020
Zeitgenössischer Bericht über die Todesfälle und vorsorgliche Reaktionen von Bildungsbehörden.
- 09Chinesisches Bildungsministerium, Leitlinie vom 12. Mai 2020
Offizielle Vorgabe: keine N95-Masken bei sportlicher Betätigung.
- 10Chinesisches Bildungsministerium, englische Zusammenfassung
Englischsprachige Bestätigung der Vorgabe für den Schulsport.
- 11WHO/UNICEF, Guidance on masks for children, 21. August 2020
Alters- und situationsbezogene Abwägung statt pauschaler Gleichbehandlung aller Kinder.
- 12Eberhart et al., The impact of face masks on children, 2021
Die Autoren fanden damals nur zwei pädiatrische Studien; die verfügbare Evidenz war begrenzt.
- 13Scopetti et al., Molecular Autopsy in Asphyxia Deaths, 2023
Über diagnostische Schwierigkeiten und unspezifische Befunde bei Asphyxiefragen.
- 14Sacco et al., Post Mortem Molecular Biomarkers of Asphyxia, 2024
Review zu den Grenzen und offenen Fragen der postmortalen Asphyxiediagnostik.
- 15Gerichtsverfassungsgesetz, §§ 146 und 147
Gesetzliche hierarchische Weisungsstruktur der Staatsanwaltschaften; kein Beleg für eine Weisung im Einzelfall.